Beiträge von Kitty121
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oh Gott Ich glaub adolfi wird bald mit seiner Erbschaft auf die Nase fallen.Wo hat er jetzt die Weisheit her das ererbtes Geld nicht als Einkommen zählt.
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Wenn du einen Bildungsgutschein bekommen solltest dann wird ja über diesen alles bezahlt und du bekommst trotzdem weiterhin deine Sozialleistungen.Wenn du ihn nicht bekommst müßtest du schauen ob du die Ausbildung bei einem Betrieb machen kannst wo du dann ein Geld monatlich erhälst dann wäre BAB möglich sofern du nicht bereits eine abgeschlossenen Ausbildung hast.Bafög gibt es bei schulischer Ausbildung und da kommt es auch auf dein Alter an.
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Das sicher nicht aber vielleicht wird das Haus zwangsversteigert weil du die Erbschaftssteuer nicht bezahlen kannst.
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Die Krankenversicherung bekommst du nur dann von der ARGE gezahlt wenn du auch Leistungen beziehst.Wenn du keine Leistungen mehr bekommst oder du dich selbst abmeldest weil du glaubst mit den 400 Euro hinzukommen kannst du dann nicht zur ARGE gehen und dir die Kosten erstatten lassen.Das gibt es nicht.Du solltest auch aufpassen wenn du die Chance hast einen Minijob zu bekommen und du diesen nicht annimmst könntest du eine Sperre bekommen.
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Das habe ich dann nicht richtig gelesen.Ich bin davon ausgegangen das du das Haus schon hast.Man kann aber immer nur das raten oder angeben was man weiß und in dem von dir angegebenen Fall hat hier keiner irgendwelche Erfahrungen.Da du auch noch gar nicht weißt ob du dieses Haus tatsächlich bekommen wirst denke ich bringt es auch nichts schon jetzt darum zu streiten was das Jobcenter für eine Entscheidung trifft.Mit Erbschaften ist es eh immer so eine Sache.Da wirst du eventuell um einen Anwalt sowieso nicht herumkommen.Es ist ja auch nicht so das du aus einer Erbschaftssache ohne Kosten rauskommst.Da müßtest du dir dann auch mal Gedanken machen wovon du diese Kosten dann bestreiten willst wenn du Sozialleistungen erhälst.Aber es ist auch egal man sollte das Geld erst ausgeben wenn man es hat manchmal kommt es anders als man denkt.Es hat schon so mancher mit einer Erbschaft gerechnet und hat dann nichts bekommen oder einen Haufen Schulden.Trotzdem dir viel Glück mit Haus und Hof.
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Ich weiß ja nicht ob du mit den 400 Euro im Monat über die Runden kommen würdest denn du kannst dich zwar im Amt abmelden und dann Wohngeld beantragen aber du wärst mit dem Job nicht krankenversichert und müßtest diese dann auch von dem Geld bezahlen.Ich glaube nicht das du am Ende mit Wohngeld mehr hättest als du jetzt vom Amt bekommst.So hättest du doch monatlich 160 Euro zusätzlich.
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Wenn du dass alles so weißt hast du denn mit deinem SB diesbezüglich schon gesprochen?
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Ich versteh nicht so ganz was die ganze Diskutiererei eigentlich bezwecken soll.Wenn du dir sicher bist recht zu haben adolfi dann reiche doch deine Unterlagen bei deinem SB ein und lass dich überraschen.Anschließend kannst du ja mal deine Fortschritte hier einstellen.Vielleicht hat ja jemand ähnliche Probleme und ihm hilft dies dann weiter.Wenn du jetzt das Haus verkaufen müßtest und es auch losbekommen würdest hast du eigentlich ein unentgeldliches Wohnrecht oder müßtest du dann MIete zahlen?
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Was willst du denn du hast im November deinen Lohn bekommen und aber bereits Anfang des Monates Sozialleistungen.Dies hast du zu Unrecht bezogen und mußt sie also zurückzahlen.Vereinbare eine Ratenzahlung.
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Ich denke du wirst um eine Sanktion nicht herumkommen wenn du das Parktikum jetzt absagst.Ich verstehe nicht so richtig weshalb du dir gerade im Rahmen dieses Praktikums nicht einen umfassenden Überblick über diese Firma verschaffst.Keiner sagt das du dann dort überhaupt anfangen mußt mit arbeiten und man sollte auch nicht alles glauben was im Internet steht oder irgendwelche Leute sagen.Jeder Mensch ist anders und wer weiß vielleicht gefällt es dir ja sogar.Indem du selbst im Jobcenter warst und durch deine SB das ganze zu einer Maßnahme gemacht hast wirst du jetzt da nicht einfach mit den von dir genannten Begründungen rauskommen.Du kannst dich doch trotzdem weiter bewerben und eventuell hast du ja bald woanders ein Vorstellungsgespräch und dieses kannst du auch während des Praktikums wahrnehmen.
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Einen direkten Anspruch auf die Bezahlung eines Kühlschrankes hast du nicht aber ein Darlehen ist meist möglich.Du solltest zu deinem SB gehen und dort einen entsprechenden Antrag stellen.Dazu nimmst du am besten drei Angebote mit und für das günstigste wirst du dann eventuell Geld erhalten.
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@ Birgit63 Das stimmt so nicht.Wenn sie ausziehen möchte kann sie das tun und dann hätte sie auch Anspruch auf BAB.Dies wird nur dann nicht gezahlt wenn sie weiterhin bei den Eltern wohnen würde.Allerdings ist für den Bezug von BAB das Einkommen der Eltern maßgeblich.
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Viel ändert sich dann bei dir nicht.Von den 400 Euro kannst du den Freibetrag behalten der liegt bei 160 Euro und den Rest rechnet dir das Jobcenter bei deinen Leistungen an.Sobald du einen Vertrag hast solltest du eine Veränderungsmeldung bei deinem SB abgeben.
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Wenn du etwas besitzt dann ist es doch praktisch dein Eigentum ansonsten hättest du es ja gemietet oder geliehen.
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Auch wenn man nicht verheiratet ist und zusammenlebt zahlt man nur einmal GEZ
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Eine eigene Wohnung kannst du zwar beziehen aber diese mußt du dir leisten können.Sozialleistungen bekommst du erst wenn du 25 bist solltest du bis dahin nicht eine Arbeit haben.Wohngeld wäre eventuell auch für deine Eltern möglich wenn dein Vater nur ALG1 erhält.Kommt immer darauf an wie hoch das ALG1 ist.Es gibt Wohngeld und ALG2 Rechner.Kannst ja mal ausprobieren.
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Das hat mit Angst vor dem Jobcenter nichts zu tun.Natürlich kannst du alles mit §§ belegen und schriftlich ausführen aber es ist nun mal so das die SB im Jobcenter dem nicht folgen müssen.Wenn die SB sich immer an das halten würden was eigentlich im Gesetz steht und was dann jeder ja immer so oder so auslegen kann dann würde es nicht soviele Widersprüche und letztendlich Klagen geben.In deinem Fall würde ich es auch nicht einsehen aus dem Haus ausziehen zu müssen indem man nun schon mit Wohnrecht Jahrelang wohnt um dann eine neue Wohnung nehmen zu müssen und das Haus zu verkaufen.Das Wohnrecht ist zwar geschützt aber bei Besitz der während des Bezuges von ALG2 entsteht sieht es halt etwas anders aus.Trotzdem denke ich gibt es auch da Unterschiede und du bist sicher ein nicht alltäglicher Fall.Mach es doch einfach so das du deinem SB gegenüber deine Sicht der Dinge angibst und hoffe das beste und solltest du doch noch einen Anwalt brauchen dann kannst du ja zu gegebener Zeit mal hier reinschreiben wie die ganze Sache ausgegangen ist.Es ist eben leider so das das Jobcenter am längeren Hebel sitzt jedenfalls anfangs und wenn sie einmal den Geldhahn zugedreht haben bist du gefragt die Beweise zu erbringen das es fälschlicherweise passiert ist und das kann bekanntlich dauern.
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Du bildest mit deinen Eltern eine BG und laut Gesetz ist es nun mal leider so das du erst mit 25 Jahren einen eigenen Antrag auf Sozialleistungen stellen kannst und vorher sind deine Eltern noch für dich unterhaltsmäßig zuständig.Etwas anderes wäre es wenn du bereits eine eigene Wohnung hättest und nun Leistungen beantragen müßtest aber da du noch zu Hause wohnst geht das nicht.Deine Eltern könnten einen ALG2 Antrag stellen in dem du dann auch mit einer Regelleistung berücksichtigt werden würdest.Allerdings kommt es da auf das derzeitige Einkommen deiner Eltern an.
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Du bist unter 25 und wohnst noch bei deinen Eltern.Diesbezüglich wirst du keine Sozialleistungen bekommen.Deine Eltern müßten einen Antrag auf ALG2 stellen wenn sie nicht genug Einkommen haben.Das kommt auch darauf an was dein Vater bekommt.Wohngeld wäre ansonsten möglich.
