Ich denke er wird das Haus nicht verkaufen müssen da er ja darin bereits wohnt und es sich ja nun mal nicht um Bargeld handelt oder eine Immobilie die er außer dem nun geerbten Haus bekommt.Natürlich muß Geld erst verbraucht werden bevor man wieder einen ALG2 Anspruch hat aber in dem Fall hier würde er ja seine Wohnung verlieren und er hat indem Sinne ja nun kein Vermögen welches ihm zur Verfügung stehen würde sondern er würde weiterhin in dem Haus leben und außer einem Grundbucheintrag als neuer Besitzer bringt ihm das keinen Vorteil.Trotzdem kann es sein das das Jobcenter dies eventuell anders sehen wird und somit wird er wahrscheinlich über einen Rechtsstreit nicht hinauskommen.Ich denke es wird auch darauf ankommen welchen Wert dieses Haus hat.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast und auch einen deutschen Pass und zudem noch genug verdienst verstehe ich nicht wo das Problem liegt das du deine Familie nach Deutschland holst und sie auch versorgst.
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Die Kindergeldauszahlung richtet sich nach deiner KIndergeldnummer und da nach der letzten Ziffer.Also 0-3 in der ersten Woche 4-6 in der zweiten Woche usw.Da die Kindergeldnummern nach dem Zufallsprinzip vergeben werden kannst du einfach bei der Familienkasse mit der Begründung das du eben Anfang des Monates einige Rechnungen zu bezahlen hast beantragen das man dir das Kindergeld zu Anfang auszahlt und dann bekommst du einfach eine neue Kindergeldnummer.
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Ich weiß jetzt auch nicht so recht was du eigentlich willst.Für mich hört es sich so an das du zwar mal gearbeitet hast aber diese Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst hast denn du bist ja wohl nicht gekündigt worden.Warum du dich trotzdem nicht hast Arbeitslos gemeldet das weißt nur du aber ich nehme mal an das es wohl mit der Erbschaft zusammenhing die du erwähnst und die es euch erlaubte gut zu leben und dir nicht arbeiten zu müssen.Nun ist das Geld wohl aufgebraucht und das Einkommen deines Mannes reicht nicht ganz aus um deinen Lebensstandard zu halten.Obwohl das Einkommen für zwei Personen wohl mehr als ausreichend sein sollte.Du sagst zwar jetzt das du ein paar depressive Verstimmungen hast aber du glaubst doch wohl nicht erntshaft das dies ausreicht um nun gleich Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.Wobei diese dürfte auch nicht gerade üppig ausfallen da du ja nun noch nicht so alt bist und auch nicht fortlaufend in die Rentenkasse eingezahlt hast.Wenn du also etwas an deiner Situation ändern willst sprich mehr Geld in der Kasse haben möchtest bleibt dir nur eine Arbeit zu suchen und natürlich kannst du dich auch beim Amt arbeitslos melden aber Leistungen bekommst du keine.
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Wenn sie eine WG gründen dann nicht da wird halt nur die Miete geteilt.
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Kann ich verstehen.Ich wünsche die viel Glück und Kraft.
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Eigentlich aber doch denn wenn er ausbildungs bzw arbeitssuchend gemeldet ist und das Arbeitsamt dies auch bestätigt bekommt er bis 21 noch Kindergeld.
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Du solltest mal deine Ansprüche überdenken und anfangen dein Leben in den Griff zu bekommen.Wie wäre es mal mit Arbeit.
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Mit der Schwester sollte sie eine WG gründen denn ansonsten würde ja ihr Einkommen beim ALG2 der Schwester angerechnet.Sie müßte dann auch das Bafög neu beantragen bzw. einen Änderungsantrag stellen weil sie ja dann mehr bekommen würde wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt.
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Wenn du bereits eine Kontopfändung hast dann wirst du bei deiner Bank kaum ein Sparbuch eröffnen können weil die Bank verpflichtet wäre alles Vermögen an deine Gläubiger offenzulegen.Außerdem mußt du das Darlehen sowieso zurückzahlen wozu willst du das Geld dann sparen?
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Das Pflegegeld steht aber nun mal dir zu und nicht deiner Mutter denn sie pflegt sich ja nicht selbst.Wenn sie eine zu geringe Rente hat dann müßte sie zusätzlich Grundsicherung beantragen.Du stehst ja durch die Pflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung könntest aber wohl wenn es die Pflege nicht gäbe durchaus arbeiten.Da du aber gar nicht arbeiten kannst oder willst stehen dir auch keine Sozialleistungen zu und ob ihr da etwas vom Grundsicherungsamt bekommt weiß ich nicht.Versuchen könnt ihr es ja.Eventuell käme noch Wohngeld in Frage.
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Bei Pfändungen hast du einen Betrag der dir zustehen muß alles was darüber liegt geht an deine Gläubiger.Sofern sich die Bank nicht daran hält müßtest du dir eine andere Bank suchen.
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Kindergeld müßtest du eigentlich noch bekommen dazu mußt du dich nur arbeitslos melden.
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Wenn du die Pflege deiner Mutter übernommen hast dann müßte sie doch auf Grund der Erkrankung auch eine Pflegestufe haben und du somit Pflegegeld bekommen.
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Das mag sein aber wer bezahlt in sowas ein und es frägt sich auch ob die Kosten dann auch komplett übernommen werden.Mein Tierarzt hat mich noch nie nach der Krankenkarte für meinen Hund gefragt und ich kenne auch in meinem Békannten und Nachbarschaftskreis keinen der so etwas für sein Tier abgeschlossen hätte.
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@ adrian02 Die Frage von dir hast eigentlich selbst beantwortet.Natürlich kann es nicht sein das jemand mit einer solchen Erbschaft weiterhin ALG2 bekommt.Allerdings denke ich mal das das Jobcenter davon nichts wußte und somit hat er auch weiterhin seine Leistungen bekommen.
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Ich habe noch nie gehört das man neben der Betreuung in der Schule am Nachmittag noch eine weitere Person bekommt die dann die Betreuung des KIndes übernimmt.Da müßtest du höchstens eine Tagesmutter damit beauftragen die diese Betreuung sicherstellt und versuchen diese Kosten per Jugendamt zu bekommen.Meistens geht die Betreuung des Kindes nach der Schule bis 17 Uhr.Auch morgens ist eine Betreuung meist schon ab 6 Uhr möglich.Ich denke das dies ausreichend ist.Wenn du nun einer Schichtarbeit nachgehst wirst du dir eventuell einen anderen Job suchen müssen.
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Die alten Beiträge habe ich nicht gelesen sondern bin jetzt auf die Frage hier eingegangen.5 Monate sind etwas wenig.
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@ Edgar Er war beim Augenarzt und nicht beim Optiker.
Das was sie im Supermarkt verkaufen würde ich mir nun nicht gerade aufsetzen aber wem es reicht kann damit gerne glücklich werden.Allerdings gibt es bei Optikern schon ganz gewaltige unterschiede und immer auch mal wieder gute Rabatte.Fielmann macht gute Werbung aber letztendlich wollen die auch nur verkaufen und sind nicht so günstig wie immer angepriesen.Bei einer Brille ist es wie mit anderen Dingen auch.Schauen und Preise vergleichen dann findet man auch ein günstiges Angebot und es gibt auch bei den no name Gestellen sehr sehr schöne und moderne.
