Beiträge von Kitty121

    Es sollte sich aber auch jeder überlegen wieviel und was er sich anschafft und ob er die Kosten auch noch tragen könnte wenn er arbeitslos ist.Ein Tier kann sehr schnell sehr teuer werden und da gibt es nunmal keine Krankenversicherung die die Kosten übernimmt.

    Ich denke mit dem Haus stellst du dir dies etwas zu einfach vor.Die Bank wird von dir Sicherheiten sehen wollen und wenn du gerade arbeitslos bist und dann erst wieder mit einer neuen Arbeit begonnen hast dann sind die Banken mit einer Kreditvergabe meist zurückhaltend.Deine Eltern sind auch nicht gerade das gelbe vom Ei wenn sie ALG2 bekommen und somit kaum als kreditwürdig angesehen werden oder als Bürgen in frage kämen.Ob das dann mit der Miete so gehen würde müßtest du schauen weil überall die Beträge was sein darf und was nicht anders sind.

    Deine Freundin würde nach der Ausbildung erstmal ALG1 bekommen bevor sie in den Hartz4 Bezug fallen würde.Allerdings werdet ihr auch nach einem Jahr als BG gerechnet.Deine Freundin sollte auch eventuell BAB beantragen wenn sie bei dir einzieht und die Mutter/Eltern nicht viel zahlen können.Wenn sie also dann längere Zeit bereits bei dir wohnt und Hartz4 beantragen müßte dann wird sie es sicher auch bekommen weil auch das Jobcenter nicht verlangen kann das sie wieder zu Hause einzieht und die Eltern müssen sie auch nicht wieder aufnehmen.Bis dahin hast du ja aber vielleicht eine Arbeit und das alles ist gar nicht nötig.

    Erstmal ist die Frage schon etwas seltsam ob du arbeiten darfst.Ich würde mal sagen es wird höchste Zeit.Wenn du genug Einkommen hast also keinen Minijob dann würdest du mit deinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilden und dein Einkommen würde bei deinen Eltern nicht angerechnet werden.Das einzige was du mitbezahlen müßtest wäre dein Mietanteil.Deine Eltern bekommen dann etwas weniger vom Jobcenter.Du müßtest nicht für deine Eltern aufkommen.

    Wenn er wie du schreibst seine Ausbildung geschmissen hat dann hat er doch selbst gekündigt und müßte dies ja schriftlich getan haben.Diese müßte er bei seinem Antrag auf ALG1 beilegen.Die Bescheinigung des Betriebes könnte er nicht ausfüllen lassen weil es wie du schreibst den Betrieb nicht mehr gibt.Da müßte er beim Arbeitsamt nachfragen wie er dann nachweisen soll wie hoch sein Einkommen war.Würde anhand der Verdienstbescheinigungen gehen.

    Innerhalb von vier Wochen sollte ein Antrag eigentlich bearbeitet sein.Ich würde das Jobcenter schriftlich nochmals auffordern bis zirka mitte des Monates den Antrag zu bearbeiten und gleichzeitig mitteilen das du dann die Sache an einen Anwalt abgibst.

    Es hat nichts damit zu tun ob du oder einer aus deiner Familie Leistungen vom Jobcenter bekommt oder nicht.Du kannst unter 25 nur dann in eine eigene Wohnung wohin auch immer ziehen wenn du deine Kosten selbst decken kannst.So wie du es hier beschreibst würde ja dann jeder unter 25 ausziehen und Leistungen beantragen.Dies geht aber nicht und somit bekommst du auch in Frankfurt keine Leistungen.

    Also das mit der Stelle als Elektriker und dann die Arbeit bei der Versicherung habe ich jetzt nicht so richtig verstanden aber wenn er krank ist ist er krank.Natürlich kann der Chef während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen und muß sich dabei auch nicht an eine Kündigungsfrist halten es sei denn es wäre direkt im Arbeitsvertrag vereinbart.Die Kündigung braucht er aber auch schriftlich und darauf würde ich auch bestehen.Beim Jobcenter wird er da keine Sperre bekommen denn die Kündigung kommt ja von der Firma und nicht von ihm.

    Soweit ich das verstanden habe ist doch die Sanierung erfolgt bevor ihr eingezogen seid und nicht während ihr da bereits gewohnt habt.Insofern hätte die Miete gleich erhöht werden müssen.Im Nachhinein geht das nicht mehr denn ihr mußtet ja auch wissen mit welchen Kosten ihr rechnen müßt.

    Er sollte schnellstens einen Anwalt aufsuchen der sich dann um alles kümmert.Die Frau scheint es auf sein Geld abgesehen zu haben.Er muß sicher nicht alles bezahlen aber wieviel wirklich fällig ist sollte ein Anwalt errechnen.Die KInder sind ja auch nicht mehr so klein insofern könnte die Frau auch arbeiten gehen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe dann ziehst du um und hast aber keine Arbeit und möchtest dann Sozialleistungen beantragen.Es ist so das du zwar in eine eigene Wohnung ziehen kannst und auch den Ort kannst du dir raussuchen aber dann mußt du dies auch selbst finanzieren können.Das Jobcenter wird dir gar nichts bezahlen es sei denn es liegen für deinen Auszug Gründe vor.Ansonsten wäre deine Eltern noch für dich unterhaltspflichtig bis du 25 bist.

    Wenn du Vermögen hast also sozusagen ein Sparbuch oder ähnliches bleibt dir natürlich bei der Beantragung von Hartz4 ein Freibetrag.Was du allerdings aus einem Nebenjob heraus bekommst wird bei deiner Mutter angerechnet und dir blieben zu freien Verwendung von 400 Euro dann 160 Euro.