Das gibt es nicht überall.Berlin kann man icht mit anderen Städten gleichsetzen.
Beiträge von Kitty121
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Das ist schon so in Ordnung.Für den Monat Dezember standen dir keine Leistungen zu da du ja in dem Monat Einkommen hattest.Ich nehme mal an das du vorher ALG1 bekommen hast und somit hattest du eigentlich im November zweimal Geld bekommen und dann dein Gehalt Ende Dezember.Da mußt du nicht sparen um wieder arbeiten zu können sondern du mußt dir dein Geld etwas einteilen.Den Widerspruch kannst du dir sparen.
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Normalerweise nicht da du unter 25 bist.Im Bezug auf die Situation bei euch zu Hause müßtest du schauen ob die ARGE dir eine Wohnung genehmigen würde.
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Meine Aussage ist nicht falsch denn bei dieser Summe glaube ich nicht an eine normale reguläre Zahnversorgung.Der Fragesteller hat sich hier auch diesbezüglich nicht nochmal geäußert und angegeben um was für Zahnersatz es sich handelt.Da er dies nicht getan hat und die ganze Sache mal ordentlich aufgeklärt hat denke ich das ich mit meiner Vermutung genau richtig liege und deshalb zahlt auch die KK nicht den gesamten Betrag.Wenn du es genau weißt dann sag es und stelle nicht irgendwelche Behauptungen auf.Ich lerne gerne dazu.
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Sobald sie heiraten haben sie eine häusliche Gemeinschaft bereits gegründet und sind eine BG und keine HG und müssen füreinander einstehen.
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@ Fossibär Wenn du mich damit meinst dann sei mal gesagt ich bin weder ausfallend noch dumm irgendjemand gegenüber gewesen.Wenn du keine Kritik vertragen kannst dann lass es und gib keine Kommentare ab die hinten und vorne deiner Fantasie entsprungen sind.
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Kommt darauf an wann du diesen Nebenjob ausübst.Den 1 Euro Job wirst du machen müssen aber wenn du trotzdem noch den zweiten Job ausüben könntest z.B.Abends kann dir dies die SB nicht verbieten.
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Wenn du nun über ein Fernstudium deinen Abschluß nachholen willst müßtest du es versuchen aber ob du es schaffst weißt nur du.Hast du denn mal mit deinem SB über deine Ausbildungsmöglichkeiten gesprochen?
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Bei 500 Euro sind es auch nur 20% was du behalten darfst.
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Wenn du genügend Einkommen hast um eine eigene Wohnung zu finanzieren dann kannst du ausziehen und dein Vater müßte dem Jobcenter nur mitteilen das du jetzt dort nicht mehr wohnst.Dafür müßte er dann deine Abmeldung vorlegen.Sollte die Wohnung weiterhin angemessen sein dann bekommt er nach wie vor seinen Leistungen.
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Wenn du selbst kündigst bekommst du eine Sperre auch beim ALG2.Vielleicht wäre es sinnvoller wenn du dir erstmal einen neuen Job suchst bevor du deine Kündigung einreichst.
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Ich denke nicht das das Jobcenter damit durchkommt.Das Darlehen müßt ihr ja zurückzahlen.Notfalls müßtet ihr einen Anwalt einschalten.Auch einen Sanktionsbedarf sehe ich hier nicht.
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Wenn er sich keine Arbeit sucht dann setz ihn vor die Türe und basta.Allerdings wird er wohl mit 61 kaum noch was finden.
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Von einem Dringlichkeitsschein habe ich noch nie etwas gehört.Du müßtest sofern du kein eigenes Einkommen hast einen Antrag bei deinem Jobcenter stellen.
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Wie alt bist du denn?Es ist auch möglich ohne Abschluß eine Ausbildung zu machen.Bei der Berufsberatung gibt es die Möglichkeit während einer überbetrieblichen Ausbildung auch den Schulabschluß zu erwerben.
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Sie hat geschrieben es ist der Lebensgefährte und sollte es Kinder geben sind die wohl schon aus dem Haus bei dem Alter.Meiner Meinung nach soll er ausziehen weil sie nicht für ihn aufkommen will aber Leistungen würde er bekommen.
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Euer Einkommen ist zu hoch um irgendwoher noch Leistungen zu bekommen.Entweder ihr würdet heiraten dann wäre wie lacki schon schrieb die Krankenkasse geklärt oder du suchst dir allein eine Wohnung.Bekommst du denn keinen Unterhaltsvorschuß wenn der Kindsvater nicht zahlt?Die Ausgaben bei euch sind auch ziemlich hoch da müßtest du mal schauen das du da etwas einsparen kannst.
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Nein ich habe nur einen gesunden Menschenverstand und gehe auch regelmäßig zum Zahnarzt und hatte auch schon Reperaturen die ich zusätzlich bezahlen mußte und da bin ich nicht auf eine derartige Summe gekommen.Meine Schwiegermutter bekam vergangenes Jahr ein neues Oberteil und hat dafür 540 Euro bezahlt.Da brauch ich nicht Einstein zu sein um zu wissen das es sich bei einer so großen Summe um mehr als den normalen Bedarf handelt.
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Ob nun ARGE oder Jobcenter es bleibt ja doch das gleiche.Aber damit Fossi Ruhe gibt werde ich in Zukunft nur noch Jobcenter schreiben.Deine Angabe Fossibärchen mag stimmen wenn jemand verheiratet ist und sich dann trennt und somit zwei Wohnungen bezieht also getrennt lebt und auch nicht bereit ist die Ehe wieder aufzunehmen aber in dem Fall hier haben die beiden gerade erst geheiratet und man heiratet ja wohl kaum um dann gleich wieder getrennt zu leben.Das macht gar keinen Sinn und so wird das auch das JOBCENTER sehen.
