Die Anfrage kann man so und so verstehen.Wenn die Beziehung beendet werden soll dann braucht sie hier nicht reinzuschreiben das sie alles alleine bestreiten muß weil er kein Geld bekommt.Wenn er nichts hat dann muß er wenn er ausziehen will natürlich einen Antrag bei der ARGE stellen und wird dann auch Leistungen bekommen.Sie muß da für nichts aufkommen.Allerdings lese ich dies auch so als wenn er auszieht um Leistungen zu bekommen aber die Beziehung durchaus noch besteht.Da sieht man mal wieder beim Geld hört selbst die Liebe auf.
Beiträge von Kitty121
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@ Fossibär In einer Traumwelt zu leben wie du ist nicht gesund und dein Ratschläge helfen den Leuten nicht weiter.Die ARGE wird sie nun mal als BG rechnen und das ist eine Tatsache.
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Bei einem notwendigen normalen Bedarf kommen wohl kaum 2000 Euro zustande.
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Ein Anwalt kann euch nur dann helfen wenn die Sanktion eure komplette Leistung betreffen würde denn es darf nur die Regelleistung deines Mannes Sanktioniert werden und nicht alles.Allerdings gibt es nunmal gewisse Pflichten die ihr oder besser dein Mann hat und dazu gehört es das Maßnahmen der ARGE zu besuchen sind.Wenn er eine Arbeitsstelle hätte kann er auch nicht kommen und gehen wie er will ohne Lohnabzug und genauso ist es eben wenn man vom Staat Leistungen bezieht.Dein Mann hat mit dir und deiner Tochter eine Verantwortung übernommen der er sich bewußt sein sollte und wenn er mehrere Minijobs hat dann zählt das gesamte Einkommen und wird auch bei den Leistungen gegengerechnet.Vielleicht wäre es auch für eure Zukunft der bessere Weg wenn dein Mann erstmal eine Ausbildung beginnt anstatt sich von einem Job in den nächsten zu hangeln.
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Bei den Wohnverhältnissen würde ich meine Sohn gar nicht erst vor die Türe lassen.Allerdings mietet man eine Wohnung doch nicht im dunkeln.Man schaut sich doch vorher die Umgebung an.Wo waren die Leute die nun dir das Essen ans Fenster schmeißen und vor deiner Türe Drogen verkaufen.Finde ich alles etwas seltsam.Natürlich kannst du wieder umziehen.Die Kaution wirst du nicht bekommen da kannst du nur versuchen mit dem Vermieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Da die Wohnung etwas zu groß ist wirst du eine Teil aus deiner Regelleistung bezahlen müssen.
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Na dann solltest du bald damit anfangen denn du bist ja nun schon 20 und die Realschule haste auch nicht geschafft.Wie lange willst du denn noch zur Schule gehen.Die meisten schaffen das eigentlich in 10 Jahren.
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Einen rechtlichen Anspruch darauf wirst du nicht haben denn es kommt ja auch darauf an ob sie deine Arbeitskraft noch brauchen und ob sie dich nach wegfall der Förderung dann noch bezahlen können.Selbst wenn sie dich dann doch weiterbeschäftigen würden kannst du nicht sicher sein das du nicht doch gekündigt wirst.Einen Grund finden sie immer.Nachdem du dort aber zwei Jahre beschäftigt warst müßtest du doch ALG1 bekommen.
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Na und wenn er es geerbt hat dann kann er es doch vermieten.Da kommt bestimmt mehr dabei rum als wenn du es bewohnst.
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Das auf Probe zusammenleben gibt es schon aber die ARGE nimmt immer eine BG an sobald ein Kind mit in der Wohnung lebt.Ich finde es auch nicht in Ordnung das auf der einen Seite zwei ein Jahr zusammen leben können und nicht zugerechnet werden und sobald die Frau schon ein Kind hat und mit in die Beziehung bringt wird gleich eine BG abgerechnet.Du kannst es ja angeben und versuchen ob es klappt ansonsten müßtest du einen Anwalt bemühen.Könntest ja mal angeben wie es ausgegangen ist.
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Ansonsten bleibt dir nur der Widerspruch und dann eine Klage.
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Da du bereits 28 bist bildest du auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst eine eigene BG und kannst ALG2 Leistungen beantragen.Dein Einkommen aus dem 400 Euro Job würde dir angerechnet werden bis auf einen Freibetrag.Deine Eltern müßten erklären das sie mit ihrem Einkommen nicht mehr für dich aufkommen.Du bildest mit Ihnen dann eine HG.Um wieder in die Gesetzliche KV zurückzukommen müssen gute Gründe vorliegen.Einer wäre ein deutlich verringertes Einkommen.Da solltest du mal bei der Krankenkasse nachfragen.
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Wenn sie heiraten dann sind sie eine BG und werden auch gemeinsam veranlagt.Deine Weisheiten die du da von dir gibst würden ja bedeuten das jeder der verheiratet ist wenn er in getrennten Wohnungen lebt eine HG bilden würde.
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@ Fossibär Das ist nicht richtig was du da wieder von dir gibst.Die Krankenkasse muß nicht die gesamte Behandlung bezahlen bei ALG2 Empfängern und wird dies auch nicht tun.Bei einer Behandlungssumme von 2000 Euro sowieso nicht.Du hast als Patient auch die Verpflichtung deiner Vorsorge nachzukommen gerade beim Zahnarzt.Dafür gibt es das Bonusheft.Bei der hier veranschlagten Summe glaube ich nicht das es sich um eine normale Behandlung handelt sondern denke das es wohl in die Schönheitsrichtung geht und da zahlt die Krankenkasse niemals die vollen Kosten.
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@ Fossibär Was kann ich denn nicht?Vielleicht solltest du lernen dich etwas genauer auszudrücken.Du gibst den Leuten Ratschläge die vielleicht in deinen Augen so sein müßten aber das ist nicht das was die ARGE machen wird.Es bringt nichts etwas zu schreiben was so dann nie eintreten wird und die Leute nur in die falsche Richtung lenkt.
Du mußt mal genau lesen was Shira22 gefragt hat bzw. wie ihre derzeitige Situation ist.Sie ist 22 und lebt mir ihrem Partner der ebenfalls unter 25 ist in einer Wohnung.Dieser hat seine Ausbildung abgebrochen und somit für seine Hilfebdürftigkeit selbst gesorgt.Da er zum einen noch unter 25 ist zum zweiten kein Einkommen mehr hat und zum dritten erst seit kurzem in die Wohnung eingezogen ist wird er keinen Leistungsanspruch haben.Sie selbst kann durch Krankheit ihre Ausbildung nicht beenden und müßte also erstmal Leistungen beantragen.Dafür ist aber die Wohnung zu groß und auch zu teuer.Deine Erklärungen Fossibär zu Etagenbriefkästen und all dem Kram will keiner wissen denn danach wurde auch nicht gefragt. -
Was sind denn das für Fragen.Jeder hat einen anderen Lebensstandard und es ist kaum möglich einen mit dem anderen zu vergleichen.Wenn du wenig Einkommen hast dann mußt du dich halt einschränken oder dir einen Nebenjob suchen.Bei deiner ganzen Umzieherei in das Haus deines Vaters solltest du bedenken das du dort auch Nebekosten wie Strom/Gas oder Wasser hast die zu bezahlen sind.Es stellt sich mir auch die Frage wenn dein Vater Rentner ist und nicht soviel Geld hat aber eine Haus welches leersteht warum vermietet er dieses nicht.
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Da du ja schon einige Zeit deine eigene Wohnung hast müßtest du ALG2 beantragen wenn bei dir jetzt das Bafög wegfällt.Die Wohnung wird zu groß und zu teuer sein.Dein Partner hätte keinen Anspruch auf Leistungen da er noch unter 25 ist und somit seine Eltern noch für ihn zuständig wären.Wenn er eine Ausbildung beginnt und dann Bafög erhält wäre es wieder etwas anderes.Du solltest bei der ARGE aber angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen lebt denn sonst rechnen sie euch als Bg und alles was dein Freund mal verdient würde bei dir angerechnet.
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Müßtest du sehen ob ein anderer Zahnarzt vielleicht günstiger ist oder du vereinbarst eine Ratenzahlung.Ob sich bei dieser Summe der Zahnarzt allerdings mit 25 Euro zufrieden gibt glaube ich nicht.
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@ Fossibär Was erzählst du für einen Quatsch.Natürlich sind sie eine BG und müssen füreinander einstehen.Die ARGE zahlt niemals zwei Wohnungen und es dürfte den beiden schon etwas schwerfallen glaubhaft zu erklären weshalb man erst heiratet und dann trotzdem weiterhin getrennt lebt.
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Du solltest dir überlegen ob du ausziehen willst denn du kannst dann zwar Leistungen beantragen aber du wirst dann auch mit Maßnahmen der ARGE rechnen müssen.Bisher scheinst du ja nichts gemacht zu haben außer deinen Eltern auf der Tasche zu liegen und bei Vater Staat funktioniert das dann nicht alles so einfach.Deine Eltern scheinen viel mitzumachen denn bei mir wärst du schon längst rausgeflogen.
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Das kommt immer drauf an.Wenn du kein durchgängiges Bonusheft hast zahlt die Krankenkasse meist nicht alles und dann schauen sie auch um was für eine Art von Zahnersatz es sich handelt.Es wird nicht immer alles bezahlt sondern immer das günstigste alles andere mußt du selbst tragen.Die angegebene Summe ist schon ganz schön hoch.
