Beiträge von Kitty121

    Zunächst mal würde ich die Erstausstattung so beantragen das ich das Geld vor der Geburt habe und nicht Wochen danach und würde auf die Auszahlung auch bestehen.Die Dinge die gebraucht werden kauft man ja nicht erst wenn das KInd bereits da ist.Wenn ein Mitarbeiter dann auch noch vorbeikommt um zu schauen was gebraucht wird dann hätte ich die schon gekauften Sachen aber ganz schnell vorrübergehend woanders untergebracht.Es ist ja klar das sie nur das genehmigen was noch nicht vorhanden ist und wovon die vorhanden Möbel gekauft worden sind interessiert den Mitarbeiter der ARGE nicht.

    Da ihr verheiratet seid seid ihr eine BG und es wird das Einkommen deiner Frau angerechnet.Von den 500 Euro hat sie natürlich einen Freibetrag.Das ihr zwei Wohnungen habt interessiert die ARGE nicht das hättet ihr vor der Heirat klären müssen.Die Kosten werden von der ARGE für eine Wohnung übernommen und bei der anderen solltet ihr schauen das ihr sie schnellstens loswerdet.

    Wenn sie euch den Kinderzuschlag abgelehnt haben weil das Einkommen zu hoch ist dann werdet ihr auch kein ALG2 bekommen.Wenn du aber zu Hause bist und wohl auch schlecht eine Arbeit bekommst warum betreust du die Kinder dann nicht zu Hause.Damit könntest du doch eine Menge sparen bei den Gebühren in einer Kita.

    Einen Antrag solltest du stellen und dir würden auch Leistungen zustehen da du ja bereits über 25 bist.Bei der Antragstellung solltest du angeben das du mit deinem Bruder eine WG bildest.Es könnte sein das die ARGE versucht eine BG aus euch beiden zu machen aber ihr seid nur eine HG und dein Bruder muß mit seinem Einkommen nicht für dich aufkommen.Dies sollte er auch von Anfang an klarstellen.

    Also anonym wird das kaum gehen denn wer außer dir hätte denn ein Interesse daran von deinem Vater mehr Unterhalt zu fordern.Bei deiner Ausbildung könntest du doch BAFÖG beantragen.Ansonsten wenn du glaubst das dein Vater zuwenig zahlt müßtest du dich an einen Anwalt wenden der dann für dich die Einkommensunterlagen sichtet.

    ALG2 bekommst du nicht da du ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst wenn du ein Praktikum machst.Wenn du eine schulische Ausbildung beginnst könntest du Bafög beantragen.Dabei kommt es aber auch darauf an wie hoch das Einkommen deiner Eltern ist.Wenn du schreibst das deine Eltern viel verdienen und dich also unterstützen könnten und auch müßten könnte es durchaus sein das sie dir das Bafäg ablehnen.Auch deine Mutter ist dir zu Unterhalt verpflichtet und da wird dir nur der Klageweg bleiben wenn sie dir nicht freiwillig etwas zahlt.

    Deine Vermieterin kann nicht einfach so die Miete erhöhen.Dazu braucht sie einen Grund.Sie kann soweit ich es weiß nur dann mehr Geld verlangen wenn sie in der Wohnung oder dem Haus Sanierungen durchgeführt hat oder etwas verbessert hat was allen Mietern zu Gute kommt und selbst da kann sie nicht einfach eine beliebige Summe neu fordern sondern diese muß sie belegen können.Mehr verlangen könnte sie auch wenn ihr nur einen Zeitmietvertrag habt und dann nach Ablauf des Zeitraumes sozusagen die Miete neu verhandelt.Genauso wird die ARGE das auch sehen.Sie werden dir nicht einfach so eine höhere Miete zahlen.Du solltest mal in einen Mieterverein gehen und dich dort beraten lassen denn wenn du eine Erhöhung einfach so akzeptierst und die ARGE nachher nicht mehr bezahlt bleibst du auf den Zusatzkosten sitzen und bezahlst sie aus deiner Regelleistung.

    ALG 2 steht dir zu und deine Eltern müssen auch ihr Einkommen nicht offenlegen denn du bist weit über 25 und bildest deine eigene BG.Deine Eltern sollten einfach schriftlich erklären das sie nicht mehr für dich aufkommen.

    Ja das ist so.Du bekommst ja immer schon zeitig genug die Formulare für den Weiterbewilligungsantrag zugeschickt.Wenn du diesen dann nicht abgibst gehen sie davon aus das du keine Leistungen mehr brauchst.Geld gibt es erst ab Tag der Antragstellung.

    Da gibt es keine Fristen.Grundsätzlich hast du durchaus die Berechtigung auch selbst zu kündigen.Dafür braucht es aber einen handfesten Grund und nicht alles was dir oder deinem Arzt logisch erscheint sieht das Arbeitsamt auch so.Deshalb solltest du vorher mit dem Amt reden und deine Chancen ohne Sperre davon zu kommen ausloten.Eventuell wäre eine Krankschreibung zunächst sinnvoller.

    Es ist bei und leider so das ein gefälltes Gerichtsurteil nicht überall anerkannt wird.Im Grunde müßte immer wieder neu geklagt werden.Ich denke das du gute Chancen hast eine Klage zu gewinnen aber dies müßtest du mit einem Anwalt besprechen.Ansonsten wäre doch die Wohnung in die du einziehen möchtest nicht viel größer als sie sein dürfte.Insofern würde ich diese Wohnung nehmen und gegebenenfalls einen Teil aus der eigenen Tasche zahlen.Bei den paar Quadratmeter zuviel ist das doch nicht allzuviel.Gleichzeitig solltest du aber die Kostenübernahme für die Wohnung beantragen mit der Begründung das deine Tochter eben regelmäßig auch bei dir ist und es nicht zumutbar ist das sie sich mit dir ein Bett teilt.Sollte die ARGE dies ablehnen dann hast du wenigstens etwas schriftliches in der Hand und nicht nur die mündliche Aussage des SB.

    Wenn du weißt wie hoch das Einkommen deines Vaters ist dann kannst du doch anhand der Düsseldorfer Tabelle sehen ob die Summe richtig ist oder ob er mehr zahlen müßte.Wenn er zuwenig zahlt dann wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen der dir dabei hilft an deinen Unterhalt zu kommen wenn dein Vater nicht freiwillig zahlt.

    Das müßte dir doch eigentlich dein Anwalt beantworten können.Wenn deine Ex jetzt plötzlich auf den Unterhalt verzichtet kannst du davon ausgehen das sie eigentlich genug Geld hat um sich zu unterhalten und du eventuell hättest gar nicht mehr zahlen müssen.Ansonsten würde sie doch ihre Verhältnisse offen legen.Warum bist du dem ganzen denn nicht nachgegangen als sie bereits beim ersten mal der Aufforderung Bewerbungen und ihr Einkommen offenzulegen nicht nachgekommen ist.Kann durchaus sein das du jetzt das nachsehen hast.Ich würde aber an deiner Stelle trotzdem versuchen die Unterlagen noch zu bekommen denn ich denke das sie auch eine Verpflichtung dir gegenüber hat anzugeben wenn sie nicht mehr bedürftig wäre und für Ihren Unterhalt selbst aufkommen kann.Grob gesagt hätte sie dich betrogen.