Sicher wird diese Nachzahlung als Einkommen angerechnet denn wenn du es als monatliche Zahlung bekommen hättest dann hätte sich ja dein Leistungsanspruch verringert.
Beiträge von Kitty121
-
-
Das müßtet ihr in der ARGE klären ob es da einen Vorschuß geben kann.Wenn deine Nachbarin mit diesem Herrn ein gemeinsames Konto hat sollte sie dies schnellstens ändern.
-
Du solltest der ARGE umgehend mitteilen das du nicht für deine Mutter aufkommst.Dazu bist du nicht verpflichtet.
-
Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kur darf nicht der Regelsatz gekürzt werden.
-
Die Fahrtkosten haben mit einem Nebenverdienst nichts zu tun.
-
Wenn du das Elterngeld aufgeteilt hast dann wird es angerechnet.Nur wenn du es nicht aufgeteilt hast dann sind diese 300 Eueo anrechnungsfrei.
-
Du mußt ja um Bafög zu beziehen auch deine Fortschritte und Anweseheit nachweisen.Wenn du momentan nichts machst beziehst du das Bafög zu unrecht und wirst zurückzahlen müssen oder sie stellen dir die Leistungen ein.
-
Hast du nun schon eine Wohnung und brauchst etwas größeres was sie dir nicht genehmigen oder ziehst du erst allein in eine neue Wohnung da ja die gemeinsamen Wohnung zu groß für dich alleine ist.
-
Bafög wirst du weiterhin bekommen und bei dem Vermieter macht es sich doch besser anzugeben das du Bafög bekommst als gar kein Einkommen zu haben.Die Vermieter wollen doch nur sehen das es einen regelmäßigen Geldeingang gibt.
-
Weihnachtsgeld ist Einkommen und wird angerechnet.Somit hättest du eventuell in diesem Monat gar keinen Leistungsanspruch gehabt.Pass nur auf das sie nicht noch eine Rückforderung der letzten Jahre stellen wenn du das Weihnachtsgeld nie angegeben hast und die ARGE erst jetzt gemerkt hat das du in deinem Job Sonderzahlungen bekommst.
-
Die Quadratmeterzahl ist nur eine Richtlinie damit jeder weiß wie groß die Wohnung sein darf.Es ist nicht so das du jetzt einen Umzug bezahlt bekommst nur weil dir noch ein paar Meterchen fehlen.Trotzdem kannst du natürlich umziehen allerdings müßtest du die Kosten dafür alleine tragen und natürlich solltest du schauen das die neue Wohnung auch preislich im Rahmen liegt.
-
Um eine Kündigung wegen gesundheitlicher Probleme durchzubringen und keine Sperre zu kassieren braucht es gute Gründe.Ich weiß ja nun nicht welche Krankheit du hast aber im Vorfeld solltest du schon mal das Gespräch mit dem Arbeitsamt suchen um eventuelle Nacvhteile für dich zu vermeiden.
-
Du hattest ja nur das Einkommen deines Mannes angegeben.Ihr könntet doch ALG2 beantragen.Ihr müßtet schon Leistungen bekommen.Das Einkommen deines Sohnes würde bei der Summe von 600 Euro nicht mitgerechnet werden weil er deutlich mehr Einkommen hat als was er an Leistungen bekommen würde und somit wäret ihr keine BG sondern eine HG.Er ist mit dem Einkommen durchaus in der Lage seinen Unterhalt eigenständig zu bestreiten.Er müßte dir dann aber seinen Mietteil geben.Jetzt ist es ja so das dein Sohn praktisch euch als Eltern unterhält mit seinem Einkommen.Das würde ich nicht wollen.
-
Ihr würdet als BG sofort zählen da ihr ja dann auch ein gemeinsames Kind habt und somit würde sein Einkommen bei deinen Leistungen angerechnet.
-
Wenn ihr vier Kinder habt davon drei ohne Einkommen und dein Mann nur 1000 Euro verdient müßtet ihr doch ALG2 beantragen.Wie bezahlt ihr alles von dem bisschen Geld?Das euch da der Kinderzuschlag abgelehnt wurde wundert mich nicht da ihr eigentlich Sozialleistungen bekommen müßtet.Das Einkommen deines Sohnes wird sollte er genug verdienen beim ALG2 nicht mitgerechnet und ihr würdet dann als Haushaltsgemeinschaft zählen.Er müßte sich dann mit an der Miete beteiligen.
-
Also wenn man für 2 Tage zuschauen und 3 Tage arbeiten 1200 Euro bekommt fange ich da auch gleich an zu arbeiten.Da stimmt irgendwas nicht.
-
Wenn du einmal den Vertrag unterschrieben hast kommst du nicht wieder raus ohne eine Sperre es sei denn der Betrieb kündigt dich.Wenn du sowieso bereits nach diesen zwei Tagen krank warst solltest du gleich in der Firma bescheid geben das du die Arbeit nicht machen kannst.Im schlimmsten Fall bekommst du eine kleine Sanktion und eventuell ergibt sich in dem anderen Betrieb ja etwas.
-
Verstehe ich nicht so ganz.Kein Pflegeheim stellt jemanden nach nur zwei Tagen ein.Dazu bräuchtest du doch eine Ausbildung.Das Geld was du bekommen hast wird dir auf deine Leistungen angerechnet.Könnte also sein das du etwas zurückzahlen mußt.
-
Ich kann schon verstehen das du nicht jeden Tag viele Stunden auf Bus oder Bahn angewiesen sein willst.Den Führerschein wirst du dir schon zusammensparen müssen.Du bräuchtest ja dann auch ein Auto was nicht gerade wenige Kosten verursacht.Unterhalt bekommst du bis du eine abgeschlossene Ausbildung hast.Also nicht nur noch zwei Monate.Da deine Mutter dazu auf Grund des ALG2 Bezuges nicht in der Lage ist wird es an deinem Vtaer hängen bleiben.Du müßtest zu deiner Vergütung wie ich schon schrieb BAB beantragen.Dieses bekommst du aber nur wenn die Einkommen deiner Eltern nicht zu hoch sind.Käme jetzt darauf an was dein Vater verdient und dir somit an Unterhalt zahlen müßte.Bevor du dir eine eigene Wohnung mietest mußt du diese Dinge erst klären.Vor allem was du von deinem Vater bekommen würdest.
-
Alles was dein Kind bekommt wird bei dir angerechnet.
