Dann müßtest du dir das von deinem SB erklären lassen oder sind deine Nebenkosten sehr hoch angesetzt?Dir wird nur der Widerspruch bleiben und wenn dieser abgelehnt werden sollte eben der Klageweg.
Beiträge von Kitty121
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Beide Krankheiten die du aufgeführt hast sind ein Grund für einen Krankenschein aber kein Kündigungsgrund.
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Ich wollte dich auch nicht als faul hinstellen.Tut mir leid.Anscheinend hast du da voll daneben gegriffen.Dir wird nur der Krankenschein bleiben und diesen solltest du solange wie möglich beibehalten.Wenn dein Chef dringend jemanden braucht wird er dich schon kündigen und eine andere einstellen.Ansonsten kannst du nur zu einem Anwalt gehen und dich erkundigen ob du nicht doch kündigen kannst bei diesen ganzen Vorfällen um vor allem eine Sperre zu vermeiden.
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Wenn die neue Wohnung wie du schreibst günstiger ist dann bekommst du natürlich auch weniger zu den Kosten.Wieso sollten sie den alten Satz zahlen wenn du nun weniger Miete bezahlen mußt?
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Erstausstattung wirst du nicht bekommen da du unter 25 bist und eigentlich noch zu Hause wohnen könntest.Natürlich kannst du dir etwas eigenes nehmen wenn dir der Weg zu weit ist.Es kommt darauf an wie hoch dein Ausbildungsgeld wäre.Dazu käme dann eventuell BAB und dein Kindergeld.Alles zusammen müßte dann ausreichen um eine Wohnung und deinen Lebensunterhalt zu zahlen.Unterhalt wirst du von deiner Mutter nicht bekommen da sie ja kein Geld hat.Wie sieht das bei deinem Vater aus?
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Soweit ich weiß ist das überall anders und kommt darauf an wieviel die einzelnen Städte bezahlen.Kann also durchaus sein das du weniger bekommst und andere eben mehr.Es gibt ja auch einige wenige Bundesländer die noch ein Landeserziehungsgeld zahlen.Wenn du mit dem Geld nicht auskommst dann frag mal bei der Caritas oder pro familia.Es gibt glaube ich auch die Möglichkeit wenn du bedürftig bist über die Mutter Kind Stiftung Geld zu beantragen.
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Meistens veranlagt die ARGE sobald ein Kind mit im Haushalt lebt alle als BG.Insofern hast du Glück das sie euch noch ein Jahr nicht zusammen nehmen.Das sich dein Freund wenn er nun bei euch lebt auch an der Miete beteiligt ist völlig normal.Wie er dir das Geld gibt spielt keine Rolle.Wenn du neu beantragst gibst du an das sich soweit nichts geändert hat.Nach einem Jahr werdet ihr dann zusammen genommen und sein Einkommen angerechnet.Da wirst du kaum etwas machen können es sei denn er zieht wieder aus.Warum solltet ihr anders gerechnet werden wie Paare die verheiratet sind.Da ist es auch oft so das man sich den ganzen Tag nicht sieht wenn einer auswärts arbeitet oder in Schichten und trotzdem wird das Einkommen beider gerechnet.Glaubst du die lieben sich nicht.
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Persönlich haftbar machen kannst du niemanden denn da würde bald dort keiner mehr arbeiten.Schließlich sind es auch nur Menschen und machen Fehler.Das die ARGE zur Berechnung deiner Leistungen sehen möchte was du verdienst sollte eigentlich einleuchtend sein.Wenn du den Termin verlegt hast und mittlerweile der Vertrag über deinen Verdienst vorliegt sollte dieser eigentlich bearbeitet werden.
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Du solltest mit bedenken das gerade im Dezember durch die Feiertage alles etwas länger dauert.
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Die einzige Möglichkeit um keine Sperre zu erhalten ist die Kündigung von seitens deines Chefs.Da du ja jetzt krank bist würde ich versuchen den Schein so lange wie möglich zu bekommen in der Hoffnung das dein Chef dich kündigt wenn er unbedingt dringend jemanden braucht der die Freundin ersetzen soll.Trotz allem habe ich bei dir etwas den Eindruck das du nicht so gerne arbeiten willst.In jeder Firma gibt es das eine oder andere Problem.Besonders in kleineren Firmen ist es nicht immer einfach.Ich finde es nicht schlimm wenn du dir die Toilette mit deinem Chef teilen mußt solange ihr sie nicht gleichzeitig benutzen müßt.Das mal ein paar Tropfen auf dem Rand sind das passiert auch in großen Firmen.Wenn du in einer kleinen Baufirma eine Stelle annimmst ist es meistens so das die Bürokraft alle anfallenden Arbeiten erledigen muß und du nach Möglichkeit ein umfassendes Wissen haben solltest.Weshalb hast du die Stelle erst angenommen wenn du die Vorraussetzungen gar nicht dafür hast.Das einzige was ich nachvollziehen kann ist das mit dem Rauchen.
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Tut mir leid das du mit deiner Tochter da Problem hast.Mein Sohn war auch nicht immer einfach aber er hat dann doch die Kurve gekriegt.Von daher braucht es oft viel Geduld.
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Durch die Kündigung hattest du natürlich zunächst Anspruch auf ALG aber wenn sich dann herausstellt das du noch Lohnzahlungen von deinem Arbeitgeber bekommst und eben die Kündigung erst später gültig wird hattest du eben in dem Monat noch keinen Anspruch und die Leistung ist zurückzuzahlen.Müßtest du Raten vereinbaren.Außerdem hast du doch den Lohn auch noch gezahlt bekommen davon hättest du doch die Summe zurückzahlen können.
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Ob du dafür ein Darlehen bekommst müßtest du in deiner ARGE klären.
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Bei vier Personen muß man ja nicht Einstein sein um den Bescheid zu verstehen oder sich anhand der Regelleistung seinen Betrag auszurechnen.
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Auich wenn du die ARGE beauftragst die Miete an den Vermieter zu überweisen hast du die Pflicht zu überprüfen ob dies auch ordnungsgemäß passiert.Das Geld hast du ja im Monat erhalten und somit mußt du auch die Mietschulden begleichen.Anders wäre es wenn die ARGE das Geld nicht gezahlt hätte.Man sollte schon die Bescheide lesen und sie sich wenn man sie nicht versteht erklären lassen.So unverständlich sind sie nun auch wieder nicht.
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Soweit ich weiß wird das Elterngeld komplett auf die Leistungen angerechnet.
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Nach einem Jahr rechnet man eigentlich seine Nebenkosten ab.
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Da kannst du aber auch daneben greifen.Manchmal kommt es auch darauf an das man den Beruf gerne ausübt und nicht etwas gelernt hat nur weil gerade eine Stelle frei war.Es kann ja auch nicht jeder Abitur haben.
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Ich hatte gemeint das du wenn du nun Nebenkosten angibst und diese dann von der ARGE bekommst auch am Ende des Abrechnungszeitraumes die tatsächlichen Kosten die dir entstanden sind nachweisen mußt.Nicht das du einfach eine Summe nimmst und dann wieder etwas zurückzahlen mußt.
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