Beiträge von Kitty121

    Kann ich so nicht stehen lassen lacki.Mein Sohn hatte auch eine Berufsvorbereitung gemacht nach der Schule weil es eben nicht sofort mit einer Ausbildungsstelle geklappt hat und ist danach in eine Lehre gegangen und arbeitet jetzt normal in einer Firma.Ich hätte mehr Probleme mit jungen Leuten denen ein Jahr oder mehr zwischendrin fehlt in denen sie gar nichts gemacht haben.Schöner wäre es sicher wenn jeder sofort nach der Schule eine Ausbildung bekäme aber das wird es wohl nie geben.Leider.Was das Geld betrifft BAB und die Entlohnung für ein Berufsvorbereitungsjahr ist zweierlei.Mein Sohn bekam damals 240 Euro und davon hatte ich 128 Euro frei und der Rest wurde bei mir angerechnet.

    Natürlich gibt es darauf keinen Rechtsanspruch aber es gibt durchaus die Möglichkeit auch schon unter 25 eine eigene Wohnung zu bekommen.Sicher müssen dafür Gründe vorliegen und nur weil es vielleicht wie überall mal Krach gibt wird die ARGE nicht sofort eine Wohnung bezahlen aber es ist eben auch vom Gesetzgeber verankert das eine eigene Wohnung machbar ist wenn es dafür gute Gründe gibt.Ich denke wenn bereits die Polizei ermittelt hat bzw. es da Schwierigkeiten gab ist es durchaus denkbar das es mit der Wohnung klappt.Ein Versuch ist es wert.Ein psychologisches Gutachten wird ihm nicht viel nützen denn dies ist nicht kostenlos oder wird von der Krankenkasse bezahlt und die ARGE wird sich diesbezüglich auch nicht danach richten.Ein Psychologe würde hier versuchen die Probleme mittel Therapie zu beseitigen und nicht dem Vater etwas schriftliches in die Hand geben mit dem der Sohn eine eigene Wohnung bekommt.

    Lacki also wirklich.


    Zunächst mal ist diese Berufsvorbereitung gar nicht mal so schlecht denn zumindestens zeigt es das du etwas tun willst.Du bist auch sicher kein Versager denn nicht jeder bekommt gleich eine Ausbildungsstelle.Was die Anrechnung des Geldes betrifft so ist es richtig das dies als Einkommen bei deinem Vater angerechnet wird.Allerdings muß dir davon auch ein Freibetrag bleiben und zwar 122 Euro die du von deinem Vater bekommen müßtest.

    Ich würde eine Förderung nicht gleich ausschließen.Ob du für deine Selbstständigkeit Gelder bekommen würdest wirst du erst wissen wenn du diese auch beantragt hast.Ich denke es kommt darauf an wie du dich der ARGE gegenüber verkaufst.

    Du brauchst kein psychologisches Gutachten um deinen Sohn aus der Wohnung zu bekommen.Da ja bei euch schon einiges vorgefallen ist und er wohl auch schon polizeilich aufgefallen ist müßte es ausreichen wenn du der ARGE gegenüber erklärst das du auf Grund der derzeitigen Situiation nicht mehr mit ihm zusammenleben kannst und er somit auf der Straße steht.Wenn du dies ordentlich für die SB nachvollziehbar erklärst sollte es dann kein Problem sein.

    Man sollte nicht jedem gleich Betrug unterstellen.Es sein jedem seine Lebensform gegönnt.Ob nun Mann und Frau oder Mann und Mann oder Frau und Frau was spricht gegen eine WG und die ARGE muß erstmal das Gegenteil beweisen.Meist kommt denen das doch billiger als wenn sie jedem eine Wohnung bezahlen.


    @ Steppenwolf wie du das mit deiner Frau regelst ist deine Angelegenheit aber bei euch ist der ARGE sowieso klar das ihr als BG gerechnet werdet solltet ihr Leistungen benötigen.

    Ich denke das festgestellt werden soll ob du überhaupt noch arbeiten kannst zumindestens einige Stunden am Tag damit du weiterhin Leistungen über ALG2 erhalten kannst.Anderenfalls würden sie dich ans Sozialamt weiterreichen.Was du alles aufgezählt hast was du nicht kannst oder darfst da mußt du selbst wissen ob du dich als Tattowierer Selbstständig machen willst denn da ist ja gerade feinmotorig wichtig und auch längeres sitzen sowie das arbeiten in einer Haltung.Wenn du glaubst chancen zu haben in dem Beruf dann mach es doch.

    Machbar ist alles.Ihr wäret dann eine WG.Diesbezüglich müßte auch euer Wohnraum sein.Also es sollte jeder einen eigenen Raum haben.Küche und Bad könntet ihr ja gemneinsam benutzen.Im Kühlschrank jeder sein Fach und kein gemeinsames Konto oder wirtschaften.Ihr würdet dann jeder die Leistung bekommen und die Miete zur Hälfte.

    Ich weiß nicht ob es für Bewerbungen überall andere Sätze gibt oder ob das einheitlich gehandhabt wird aber ich kenne es so das bei 5 Euro nachgewiesen werden muß wofür die Kosten entstanden sind.Also Quittung für Briefmarken,Bilder usw.Es gibt auch pauschale Erstattung und das sind 3 Euro ohne Nachweise.Wenn sie dir 5 Euro zugesagt haben wirst du sie eventuell schon bekommen.

    ALG2 bekommst du nicht aber wenn du Fachabi machst müßtest du dich mal bei deiner Schule erkundigen ob Bafög möglich wäre.Ansonsten bleibt dir nur das Geld deiner Eltern zumindestens bis du eine abgeschlossene Ausbildung hast.Das Kindergeld würdest du ja auch bekommen.Ich kenne die Einkommen deiner Eltern nicht und von daher kann dir keiner sagen wie weit du mit deren Unterstützung alles bezahlen kannst.Ist schon seltsam zusammen leben kann man nicht aber das Geld nimmt man doch immer wieder gerne.

    Ja ist leider so.Früher war es ja mal ab 18 aber da ja dann jeder gleich eine Wohnung genommen hat und Leistungen gefordert hat haben sie schnell den Hahn wieder zugedreht.HG wärst du erst wenn du eigenes Einkommen hättest und deine Eltern Leistungen bekommen würden.Dann bräuchtest du nicht mit deinem Geld für sie einstehen.