Ich habe ja auch schon gesagt das es das beste wäre wenn die Mutter erklären würde das sie die Tochter praktisch auf die Straße setzt.Das ganze Gesetz ist total verdreht da man als Eltern eigentlich wie Juli schon anmerkte sobald eine abgeschlossenen Ausbildung vorliegt nicht mehr unterhaltspflichtig ist aber trotzdem zum Unterhalt herangezogen wird wenn das Kind mit im Haushalt lebt und arbeitslos ist und kein Einkommen hat.Ich denke noch nicht mal das Leistungen gezahlt werden würden denn der Lebensgefährte der Mutter verdient nicht schlecht dazu kommt der Verdienst der Mutter.Das ganze Dilemma ist nun mal ihr Alter.
Beiträge von Kitty121
-
-
Du wirst sicher einen neuen Antrag stellen müssen.
-
Sie ist noch keine 25 und das ist der Dreh und Angelpunkt.Der Antrag wird abgelehnt werden und da hilft auch ein Anwalt nichts.Wenn es so einfach wäre dann würde jeder der eine abgeschlossene Ausbildung hat und noch bei den Eltern wohnt aber arbeitslos ist ein anrecht auf Leistungen haben.Dem ist aber nicht so.Die Mutter müßte den Antrag stellen und auch der Lebensgefährte gehört bei den Einkommen mit dazu.Sie bilden alle zusammen eine BG und werden auch so gerechnet.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
•der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
•der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
•die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
•die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils. -
Deine Mutter müßte einen ALG2 Antrag stellen.Ob sie Leistungen bekommen würde kommt darauf an ob dein Vater Unterhalt zahlen müßte und was eventuell an Vermögen vorhanden ist.
-
Das erste Formular hast du soweit richtig ausgefüllt.Auf dem zweiten habe ich gesehen das bereits ausgeführt worden ist das es sich um pauschale Erstattung der Bewerbungskosten handelt.Insofern wirst du keine 5 Euro bekommen.Du müßtest nun noch die Firmen eintragen bei denen du dich beworben hast.Nach der Auflistung hast du ja angekreuzt.Das ist falsch denn du würdest mit diesem ja angeben das du 5 Euro wie du eingeschrieben hast von einem Arbeitgeber bekommst.Du möchtest doch aber das Geld von der ARGE haben.Also solltest du dort auch nein ankreuzen.
-
Wenn du studierst wirst du kein ALG2 bekommen da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Solltest du aufpassen denn dann gibt es auch keine Wohnung.Du müßtest dann Bafög beantragen.
-
Kopf hoch es kommen auch wieder bessere Zeiten.Wie sagt man so schön alle guten Dinge sind drei.
-
nee lacki das liegt am Schnee.
-
Personalvermittlungen werden eigentlich erst dann bezahlt wenn sie dich eben in einer Firma unterbringen können und dann muß das auch auf eine bestimmte Zeit sein.Dafür hast du ja den Vermittlungsschein von der ARGE die damit dann die Agentur bezahlt.Bei manchen Agenturen ist es so das du gleich einen Vertrag unterschreiben sollst wovor aber immer gewarnt wird denn wenn du dann woanders eine Arbeit bekommst und aber diese Agentur dich auch vermitteln kann dann mußt du dies alles aus eigener Tasche löhnen.Mit diesem Agenturen ist es eh so eine Sache.Wenn man sich mal anschaut wieviele Jobs in verscheidenen Bereichen sie immer anbieten dürfte es gar keine Arbeitslosen geben.Diese Jobs gibnt es bei denen nur in der Fanatsie.
-
Wenn du deinen Verpflichtungen nachkommst wirst du keine Probleme bekommen.Innerhalb des ALG1 Bezuges ist das Arbeitsamt natürlich daran interessiert das du so schnell wie möglich wieder eine Arbeit bekommst.Da kommt es dann auch darauf an wen du als SB hast.Manche bekommen eine Stelle nach der anderen zugeschickt und andere bekommen gar nichts.Da wirst du erstmal abwarten müssen wie es bei dir läuft.Ansonsten mußt du dich eben auf alles was du bekommst bewerben und Termine die dir gestellt werden einhalten.Wenn du das alles beachtest wirst du keine Finanzprobleme bekommen.Natürlich könntest du auch Arbeitsstellen ablehnen wenn es dafür gute Gründe gibt.
Ansonsten möchte ich mal noch anmerken das meine Paketzustellerin ihren Job schon seid Jahren macht und keine gesundheitlichen Probleme hat und sie hat manchmal ganz schön zu schleppen.
-
Das du jetzt einen Job im Verkaufsbereich suchen sollst verstehe ich nicht so ganz denn wenn du etwas als Aushilfe suchst kämen auch andere Berufszweige in Frage z.B. im Gastronomiebereich.Die Bewerbung die du da verfasst hast würde ich so nicht abschicken.Ich muß da Boxbeutel 2 Recht geben mit deiner Schulbildung solltest du Bewerbungen verfassen eigentlich im Rahmen des Deutschunterrichtes gehabt haben.Um mal etwas zu deiner Bewerbung zu sagen
1. unter anderem auch aus dem Grund, dass ich schon länger auf der Suche nach einem Teilzeitjob in diesem Bereich bin.
Du hast gerade die Schule beendet wieso suchst du dann schon lange einen Teilzeitjob?2. ich denke dass ich lernfähig bin.
Das solltest du schon genau wissen ob du nun gerne lernst oder nicht und ob du in der Lage bist dich in verschiedene Verkaufsbereiche schnell einzuarbeiten.
3.In der Bewerbung solltest du auch auf geleistete Praktikas eingehen und erklären das du die Zeit bis zu deinem Studium überbrücken möchtest mit dem Job.
Schau mal unter bewerbungen.de da findest du auch schon vorgeschriebene Bewerbungen in verscheidenen Berufen.Vielleicht ist das etwas für dich dabei.
-
Ich denke es liegt daran das du deinen Hauptwohnsitz geändert hast.Somit wäre der Wohnort deiner Frau nicht mehr "dein Zuhause" und da werden dir die Fahrten nicht mehr bezahlt.
-
Dann würde ich in der BAB Stelle mal anfragen was du in diesem Fall tun kannst.Ich denke da wirst du eventuell einen Anwalt brauchen.Wenn er dir den Bescheid nicht geben will ist garantiert was faul denn ansonsten wäre dies doch kein Problem.Zahlt er eigentlich Unterhalt?
-
Kenne ich auch nicht.Bei einer Personalvermittlung werden eigentlich nur dann Kosten fällig wenn es zu einer Vermittlung kommt.Dafür bekommst du den Vermittlungsgutschein.Alles was du an KOsten hast bezüglich eines Vorstellungsgespräches müßtest du vorher bei deinem SB beantragen bzw. mit diesem besprechen was man die übernimmt.Ich weiß nicht ob die Vermittlungsagentur überhaupt diese Kosten von dir fordern durfte.Wofür hast du das bezahlt?Nur für das Gespräch?
-
Es kommt natürlich darauf an was du nach der Schule machen möchtest.Es gibt auch für unter 25 jährige Ausnahmen im Bezug auf die Leistung.Da dich deine Mutter nicht mitnehmen möchte wärest du so ein Fall.Allerdings würde ich dir eher raten doch mal beim Jugendamt nachzufragen oder eben bei der ARGE deine Mutter mitzunehmen um die Situation zu klären.Vielleicht ist es ja deiner Mutter peinlich.Hat sie sich denn schon mal geäußert wie sie sich das ganze dann denkt.Es kann doch auch nicht in ihrem Sinne sein das du dann auf der Straße sitzt.
-
Na ist doch prima dann bist du doch in guter Gesellschaft.Du mußt mich im übrigen nicht anschreien denn ich höre noch hervorragend.Der Fragesteller ist nicht zufällig ein Bekannter von dir.So nach dem Sprichwort getroffene Hunde bellen?Vielleicht liebe Juli solltest du auch mal ein bisschen arbeiten gehen.Da erweitert man jeden Tag seinen Horizont und ich denke das hast du bitter nötig.
-
@ juli keine Ahnung was du von mir willst.Sprichst du aus eigener Erfahrung?Bei welcher Behörde machst du denn Dienst nach Vorschrift.Ich denke nicht das ausgerechnet du mir sagen mußt was es bedeutet zu arbeiten.Ich habe immer schon gearbeitet.In den letzten Jahren zwar nur halbtags aber ich habe auch noch Kinder die versorgt werden wollen und zudem einen Arbeitsweg von 40km auf einer Strecke.Das was ich täglich leiste mußt du mir erstmal nachmachen.So mancher würde nicht täglich bei jedem wetter eine solche Strecke zurücklegen sondern sich lieber zu Hause ausruhen zumal bei dem Verdienst den ich habe.
Du solltest bevor du deine schlauen Komentare abgiebst zunächst mal lesen was hier geschrieben wurde.Da geht es nicht um jahrelanges Arbeiten mit 70 Stunden in der Woche sondern um gerade mal ein Jahr und der Problematik wie er am besten ohne etwas zu tun vom Staat Geld bekommen kann.Wenn du so etwas gut findest ist es deine eigene Sache aber diese Meinung müssen nicht alle haben.
-
Natürlich kann sie einen Antrag stellen und dieser muß oder wird auch bearbeitet werden aber man muß sich ja mal die Situation anschauen.Sie ist noch keine 25 und wohnt mit Mutter,Schwester und Lebensgefährten der Mutter in einem Haus.Sicher hat sie zwischendurch auch mal gearbeitet und solange sie sich im ALG1 Bezug befindet spielt die Familienkonstelation auch keine Rolle aber sobald ALG2 in Anspruch genommen werden soll schon.Da hilft auch der Anwalt nicht weiter weil es ganz klare gesetzliche Regeln gibt.Wenn sie demnächst 25 wird dann bildet sie mit den Verwandten eine HG und bekommt auch Leistungen oder sie muß zu Hause raus dann kann sie auch Leistungen beanspruchen.Allerdings muß sie auch nachweisen das die Mutter sie eben rausgeschmissen hat.
-
Er hat ja noch etwas Zeit und darum sollte er schnellsten bei der ARGE nachfragen welche Unterlagen er braucht.Eventuell mit der Mutter gemeinsam.
-
Die ARGE wird euch als BG rechnen und alles was ihr an Einkommen habt anrechnen so das es sein kann das er gar nichts von der ARGE bekommt und ihr ihn unterhalten müßt.Die Krankenversicherung wäre dann auch monatlich von euch zu zahlen.Erst wenn er 25 ist kann er einen eigenen Antrag stellen unabhängig von euch.
