Wenn du deinen Verpflichtungen nachgekommen wärst dann bräuchtest du jetzt nicht rumjammern das du kein Geld hast und den Arzt nicht bezahlen kannst.
Beiträge von Kitty121
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Was schaffst du dir auch so ein Exemplar an.
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An deiner Stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden.
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Du könntest versuchen mit deinem Vater Kontakt aufzunehmen um an die erforderlichen Unterlagen zu kommen.Er wird ja nicht verschollen sein.Seine derzeitige Adresse müßte doch rauszubekommen sein.Wenn du da keinen Erfolg hast dann müßtest du das bei deiner Neubeantragung angeben.Etwas anderes wird dir kaum übrig bleiben.BAB wirst du trotzdem weiter bekommen aber du mußt die fehlenden Unterlagen glaubhaft begründen können.
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Wieso bekommst du nur so wenig Bafög.Liegt das am Einkommen deiner Eltern?
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Da wird dir ein Anwalt auch nicht viel bringen denn du bist eben noch keine 25 und somit bildest du mit deiner Mutter eine BG zu der auch die Schwester und der Lebensgefährte gehört.Zudem kommt dazu das du mit nIHnen zusammen in einer Wohnung oder Haus lebst.Wenn du bereits eine eigene Wohnung gehabt hättest könntest du selbst Leistungen beziehen da man von deiner Mutter nicht erwarten kann das sie dich wieder zu Hause aufnimmt nachdem du schon längere Zeit etwas eigenes hattest.Du kannst jetzt entweder deine Mutter verklagen und sie per Gericht dazu bringen das sie den Antrag stellt oder du läßt dich von ihr rausschmeißen und bist dann bedürftig.
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Wenn die ARGE deine Stromrechnung damals übernommen hätte weil z.B. ein Teil durch Heizkosten verursacht wird dann hättest du darüber einen Bescheid bekommen müssen.Wenn du nichts schriftliches mehr hast wirst du die Summe zahlen müssen.Versuche doch eine Ratenzahlung.
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Zunächst mal mein herzlichstes Beileid das du ein Jahr arbeiten mußtest.Na jetzt hast du es ja hinter dir und kannst dich erstmal erholen.Allerdings solltest du dir schon mal Gedanken machen was du nun willst.Studienplätze fallen auch nicht einfach so vom Himmel.Da gibt es teilweise Wartezeiten und ein Jahr ist schnell vorbei.Ob du viele Arbeitsangebote vom Amt bekommst kann ich dir nicht sagen das kommt nicht so sehr auf deinen Abschluß an sondern eher was du gelernt hast.Angebote ablehnen kannst du nicht denn du bist verpflichtet deine Leistungsabhängigkeit so schnell wie möglich zu beenden.Wenn du Arbeitsstellen ablehnst dann hast du ganz schnell eine Leistungssperre.
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Trotzdem wäre die Mutter noch unterhaltspflichtig und somit müßte er da auch Unterlagen vorlegen und er wird auch nachweisen müssen das die Mutter ihn praktisch rausgeschmissen hat.Ich glaube nicht das er einfach so problemlos Leistungen bekommt.
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Die Anträge für das ALG2 kannst du dir aus dem Internet ausdrucken.Dann müßtest du alles mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen ARGE abgeben.Da du bereits 25 bist bildest du deine eigene BG und wirst sicher auch Leistungen bekommen.Wie hoch deine Miete sein darf erfährst du bei der ARGE.Das kannst du auch telefonisch erfragen.Du könntest dann die Erstausstattung der Wohnung beantragen und auch die Erstausstattung für dein Kind.Krankenversichert wärst du dann auch über die ARGE was ja für dich auch sehr wichtig wäre.Wenn du mit deinem Partner zusammen leben wirst dann wäre allerdings sein Einkommen anrechenbar.
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Du kannst zwar nicht gezwungen werden mit deiner Mutter mitzuziehen aber du kannst auch nicht so einfach Leistungen bekommen.Sicher gibt es immer wieder Familiensituationen bei dem ein zusammenleben nicht einfach ist aber eine solche Situation mußt du bei der ARGE nachweisen.Deine Mutter kann dich nicht so einfach vor die Türe setzen bzw. wäre sie und dein Vater dir Unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Ich glaube kaum das du einfach ein Bundesland deiner Wahl nehmen kannst und die dortige ARGE dir dann eine Wohnung und deinen Lebensunterhalt finanziert.Du solltest dich bei der ARGE genau erkundigen und dabei deine Lage schildern.Man wird dich nicht einfach auf der Straße sitzen lassen aber es könnte sein das das Jugendamt für dich zuständig wäre.Wohngruppe oder ähnliches.
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Da dein Sohn noch unter 25 ist seid ihr eine Bg und euer Geld würde komplett mitgerechnet werden.Hatte er bis jetzt eigenen Wohnraum?
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Auch bei einer Notbehandlung sind Gebühren fällig.Irgendwann kommt auch da die Rechnung.Es gibt viele Ärzte die ohne die Zahlung der Praxisgebühr keinen behandeln weil sie ja auch am Ende mit der Krankenkasse abrechnen müssen und dann ihrem Geld hinterher rennen.Als nächstes hast du ja dann noch die Apotheke die auch Gebühren verlangt.Da gibt es keine Notfallbehandlung.
Aber ganz ehrlich mein Mitleid hält sich in Grenzen.Wenn man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt braucht man dann nicht jammern.
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juli du solltest richtig lesen.Ich habe nicht von dem Unterhalt gesprochen sondern vom Einkommen der Eltern und dies spielt bei der Beantragung von ALG2 keine Rolle da sie mit dem Kind eine eigene BG bildet.Selbstverständlich sind Unterhaltszahlungen anzugeben denn dies ist Einkommen.
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Könnte es sein das ihr bei dem alten Antrag noch auf Probe zusammen gelebt habt und somit ihr Einkommen nicht mitgerechnet wurde?
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Dein Lebensgefährte scheint von Verantwortung nicht allzuviel zu halten.Wenn du einen guten Rat möchtest dann setz ihn schnellstens an die Luft denn er lebt doch nur auf deine Kosten und deinen Kindern bleibt nichts.
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lacki es ging ihm hier um die Patientengebühr die du berappen mußt wenn du in einem Quartal zum Doc mußt.
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Da wird dir nichts anderes übrigbleiben als mit deiner Krankenversicherung zu sprechen.Es sei denn dein Arzt kennt dich gut und läßt mit sich reden bezüglich der Gebühren.Warum laßt ihr es erst soweit kommen.Ich begreife das nicht.
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Von deinem Ersten Mann bekommst du ja weiterhin den Unterhalt für die beiden älteren Kinder.Dein jetziger Mann müßte dann Unterhalt zahlen für die gemeinsamen Kinder und für dich.Wenn er einen Bauernhof bewirtschaftet und ihr zudem ein Haus habt dann ist doch einiges an Vermögen da.Sicher hast du keinen Zugriff auf alles was er bereits hatte aber das was gemeinsam angeschafft wurde davon gehört dir die Hälfte.Du solltest einen Anwalt befragen.
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Beim Antrag auf ALG2 spielten die Einkommen der Eltern keine Rolle da sie mit ihrem Kind eine eigene BG bildet.Beim Bafög ist das etwas anders.
