Warum sollte sich das verschieben.Du hast ALG1 für die dir zustehende Zeit bekommen.Das hat mit deiner Krankheit nichts zu tun.Es würde ja jeder ALG1 Empfänger bestraft werden der in der bezugszeit nicht krank ist.
Beiträge von Kitty121
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Ich sehe das so.Mit 15 bist du eigentlich schon erwerbsfähig.Dementsprechend sind ja auch die Formulare der ARGE aufgebaut.Also würde sie mit dem Kind eine eigene BG bilden auch wenn sie noch zu Hause wohnt.Einen Antrag sollte sie also stellen.Die Erstausstattung sollte ihr auch zustehen.Diese kann sie auch bei der Caritas oder Diakonie beantragen.Diesbezüglich könnt ihr doch mal beim Jugendamt nachfragen.Adressen wo ihr da einen Antrag stellen könnt solltet ihr dort bekommen.
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Du gehörst egal wie alt du bist nicht mehr zur BG wenn du aus deinem Einkommen deinen Bedarf selbst bestreiten kannst.Eigentlich gibt es bei der ARGE direkt Formulare zur HG die du bzw deine Mutter die ja die Leistungsbezieherin ist ausfüllen müßte.Sobald du eine erste Lohnabrechnung bekommen hast gibst du diese bei der ARGE ab und weißt darauf hin das du mit deinem Einkommen nicht für deine Mutter aufkommst.Sie bekommt dann ihr Leistungen und die halbe MIete.Mein Sohn ist auch erst 20 und bei ihm ist es auch so denn er wohnt zur Zeit auch noch bei mir und hat eigenes Einkommen.Da gab es gar keine Schwierigkeiten.
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Du müßtest Wohngeld beantragen.Allerdings dauert diese Beantragung auch seine Zeit.Kannst du nur versuchen über die ARGE ein Darlehen zu bekommen um erstmal deine Kosten zu decken.Leider interessiert keinen was du an Parkgebühren aufwenden mußt.
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Ihr seid eine BG und somit würde deine Rente als Einkommen angerechnet werden.
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Mit dem Übergangsgeld weiß ich das nicht so genau aber ich denke das wird es nur geben wenn du einen normalen Job annimmst und keinen befristeten auf ein paar Wochen.Allerdings glaube ich auch nicht das du aus den Leistungen komplett rausfällst da es ja auch nur eine Teilzeitstelle ist.Du bekommst für den Monat der Arbeitsaufnahme keine Leistungen mehr wenn du mit deinem zu erwartenden Gehalt alle deine Ausgaben decken kannst dabei macht es keinen Unterscheid wann du mit der Arbeit begonnen hast.Weist du denn schon was du verdienen wirst?
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Das macht doch keinen Unterschied denn Unterhalt muß er zahlen ob so oder so.Etwas anderes wäre es wenn du nur zu Hause sitzt und nichts machst dann müßte er unter Umständen auch keinen Unterhalt zahlen aber du gehst ja noch zur Schule also kann er dir wohl kaum Faulheit unterstellen.
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Grundsicherung ist quatsch da es diese nur gibt wenn sie Rentner wäre oder über 18 und erwerbsunfähig und dies ist hier ja wohl, kaum der Fall.Wohngeld wäre eine Möglichkeit und eventuell der Kinderzuschlag.Die entsprechenden Anträge bekommst du bei deiner Familienkasse.Das niedrige Bafög verstehe ich bei dir trotzdem nicht.
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Warum bekommst du nur so wenig Bafög?
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Unterhalt bekommst du bis zum Abschluß einer Ausbildung und das Kindergeld würde dir auch zustehen.Außerdem könntest du Bafög beantragen.Was ist mit deiner Mutter?
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Du solltest Widerspruch einlegen und in diesem darauf hinweisen das du das Schreiben erst am 22.12. bekommen hast und es dir innerhalb eines Tages nicht möglich war die geforderten Unterlagen beizubringen.In deiner Akte müßte eigentlich der Vermerk der Dame am Telefon eingetragen sein.Am 24.12. arbeitet in der ARGE keiner.Ansonsten müßtest du die Unterlagen schnellstens vorbeischaffen und eventuell mit deinem SB nochmal sprechen.Die Krankenkasse hat mit der Unterkunft nichts zu tun da wird es für dich keine Nachteile geben.
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Die Fragestellerin besucht bereits eine Schule und somit hat sich diese Möglichkeit erledigt.
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Natürlich ist die Wohnung viel zu groß für drei Personen und das die ARGE da die Wohnkosten nicht so übernimmt ist klar.Trotzdem ist die Wohnung an den qm gemessen sehr günstig.Wohngeld können sie ja beantragen und ob und wieviel sie dann bekommen werden sie sehen.Auch wenn es nicht viel ist hilft der kleinste Betrag erstmal weiter.
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Für 150 qm ist die Wohnung trotzdem recht günstig.Wohngeld würde ich beantragen und das müßten sie auch bekommen.Das Amt berücksichtigt dann eben nicht die gesamten Kosten.
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Bei 3 machst du kein Kreuz weil du ja oben schon angegeben hast das es sich um die Kosten für deine Bewerbungen handeln.Bei 4 das läßt du frei und 5 und 6 kreuzt du nein an weil du ja die Bewerbungskosten nicht von woanders her bekommst.Bei 7 kannst du das ankreuzen was du möchtest.Wenn du über deine Kosten noch einen schriftlichen Bescheid der ARGE möchtest dann eben ja wenn du keinen brauchst dann nein.Was du für deine Bewerbungen bekommst müßte auf deiner Eingliederungsvereinbarung stehen oder auf dem Formular welches du von deinem SB über die Bewerbungskosten mitbekommen hast.Ansonsten müßtest du nochmal bei deinem SB anrufen und dir die genaue Summe sagen lassen.
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Ich schließe mich an und mit dem Rutsch solltet ihr es nicht so genau nehmen bei diesem Wetter.
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Ich würde erst einmal bevor sie kündigt einen Anwalt zu Rate ziehen und prüfen lassen ob diese Klausel von deinem Arbeitgeber überhaupt zulässig ist.Man kann ja niemanden verbieten sich zu lieben.Für deine Freundin würde es ja auch nicht leicht sein mit ihrer Behinderung gleich wieder eine Arbeit zu finden.Wenn es jetzt so ist das sich eure Arbeitsbereiche nicht mal miteinander berühren finde ich mischt sich der Arbeitgeber hier in private Belange ein die ihm gar nichts angehen.
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Wenn du denn nicht einen Weiterbewilligungsantrag stellst geht das Amt davon aus das du nicht mehr bedürftig bist.Rückwirkend bekommst du nichts.Du müßtest einen neuen Antrag stellen und dann bekommst du Geld ab dem Tag der Antragstellung.Ich weiß ja nicht welche Krankheit du hattest aber es gibt immer eine Möglichkeit einen Antrag zu stellen.Dies hättest du nicht einmal persönlich machen müssen.Wenn du also nicht in den drei Monaten im Koma lagst hast du schlechte Karten.
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Du mußt die Veränderung in der ARGE angeben sobald sie eingetreten ist.Also wenn du umgezogen bist und du dich auch umgemeldet hast also eine neue Anschrift existiert mußt du das der ARGE mitteilen.Du würdest ja dann auch in einer BG leben wo das Einkommen deines Partners mitgerechnet werden würde.Eventuell bekämst du gar keine Leistungen mehr denn die Wohnung ist viel zu groß und die Nebenkosten wären mir etwas zu gering angesetzt.Ihr müßtet Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag.
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Sie sollte beim zuständigen Leiter eine neue SB verlangen.
