Beiträge von Kitty121

    Du findest im Internet jede Menge Seiten über Bewerbungen.Dort kannst du dich umfassend informieren wie eine ordentliche Bewerbung auszusehen hat.Natürlich gehört in eine Bewerbung auch ein Lebenslauf und Zeugnisse oder wenn du hast Einschätzungen eventueller Arbeitgeber bei denen du vielleicht einmal ein Praktikum gemacht hast.Welches Foto du benutzt ist vollkommen egal.Du kannst welche direkt beim Fotografen machen lassen oder du kannst auch das Foto draufdrucken wenn du einen guten Drucker hast.Natürlich sollte das Foto ordentlich aussehen und nicht ein Schnappschuß aus dem letzten Urlaub sein.Was du für deine Bewerbungen bekommst müßtest du mit dem SB geklärt haben.Es gibt einmal eine pauschale Möglichkeit da bekommst du 3 Euro pro Bewerbung auch für E-mail Bewerbungen da mußt du nur einen Ausdruck machen aus dem ersichtlich ist das die Bewerbung auch verschickt wurde.Wenn du 5 Euro haben möchtest dann mußt du den Betrag pro Bewerbung nachweisen.Du müßtest also alle Rechnungen abgeben für z.B. Briefmarken.Dein SB wird sicher nicht jeden Arbeitgeber bei dem du dich bewirbst anrufen aber er macht sicherlich Stichproben.

    Wenn ihr eine WG bildet dann teilt ihr euch nur die Miete.Du würdest also etwas weniger bekommen bei den Unterkunftskosten ansonsten hat jeder sein Geld für sich.Ihr müßt aber nachweisen können das ihr getrennt wirtschaftet und auch jeder seinen eigenen Bereich habt ansonsten könnte die ARGE von einer Partnerschaft ausgehen.Sollte dies so sein könntet ihr ein Jahr auf Probe leben bevor das Einkommen zusammengerechnet wird.

    Deine Lebensgefährtin sollte mit der ARGE sprechen und dort die Zustände genau schildern.Auf grund ihrer Erkrankung kann ihr nicht zugemutet werden das sie mit dem Sohn in einem Raum schläft.Sie sollte bei der ARGE deutlich machen das sie ihn vor die Türe setzen wird und dies auch machen.Dann muß er sehen wie er zurecht kommt denn ich glaube kaum das er freiwillig auszieht.Wenn er die Termine der ARGE nicht wahrnimmt bekommt er auch keine Leistungen und wird über kurz oder lang auf der Straße sitzen.

    Kinder und Eltern kannst du nicht trennen.Natürlich haben Kinder kein Einkommen und dementsprechend sind die Eltern für den Unterhalt zuständig.Wohngeld wäre bei euch denke ich möglich kommt natürlich auch wieder auf dein Einkommen an.Ansonsten könntet ihr noch den Kinderzuschlag beantragen.

    Das alles hättest du gleich zu Anfang schreiben können und damit hast du dir eigentlich selbst eine Antwort gegeben.Du hast zwar den Antrag verlängert und diesem Antrag wurde ja auch stattgegeben aber es gehört auch dazu das du deinen Pflichten nachkommst.Wenn du Einladungen ignorierst und der Meinung bist nur Geld haben zu wollen aber nichts dafür zu tun bist du selbst Schuld.Du hattest ja schon viele Sanktionen und ich denke das dir die Leistungen komplett gestrichen wurden weil du auch wieder der letzten Aufforderung nicht nachgekommen bist.Es könnte durchaus sein das dir ein Bescheid zugegangen ist aber dieser vielleicht auf dem Postweg verlorenging.Das passiert auch bei der ARGE.Wie schon gesagt du müßtest dort vor Ort nachfragen.Dich scheint aber so richtig das ganze nicht zu interessieren denn sonst wärst du schon längst bei deinem SB gewesen.Wenn du schon weniger Geld bekommst und dann gar nichts stellt sich mir die Frage wovon du lebst und deine Kosten deckst.

    Es ist generell so das Sozialleistungen am Anfang des Monates gezahlt werden.Natürlich brauchst du einen gültigen Bescheid.Wenn du also jeden Monat Geld bekommen hast und dein bescheid nicht ausgelaufen ist müßtest du in Erfahrung bringen weshalb du diesen Monat nichts bekommen hast.Es ist eigentlich ungewöhnlich das da keine Überweisung kam denn dies geht automatisch solange der Bescheid gilt.Ich verstehe auch nicht so ganz das du da solange gewartet hast bist du etwas unternimmst denn schließlich ist der Monat schon zur Hälfte rum.

    Du wärst sicher besser dran wenn du das erste Kind auch normal bei dir anmelden würdest und er praktisch ein normales Umgangsrecht hat was ihr ja dann gemeinsam festlegen könnt.Ich weiß ja nicht ob es einen bestimmten Grund gibt weshalb das erste Kind mehr bei ihm ist als bei dir aber in finanzieller Hinsicht könnte man sagen ein Kind hast du und eins teilt ihr euch.Klingt ein bisschen komisch ist ja aber so.Insofern würdet ihr euch die Kosten also auch Unterhalt für das erste Kind teilen und für das zweite was ja bei dir lebt müßte er Unterhalt zahlen.Diesen würde ich dir auch raten geltend zu machen.Wie das mit dem Unterhalt für dich ist kann ich dir nicht sagen aber ich denke da würdest du keinen Anspruch haben da du ja mit einem neuen Partner zusammenlebst und mit diesem auch gemeinsam wirtschaftest.Er könnte diesen ja auch gar nicht zahlen wenn er kein Einkommen hat.

    Das kommt darauf an wie du diese Mitteilung gemacht hast.Wenn du die Unterlagen persönlich oder per Einschreiben abgegeben hast dann würde ich erstmal abwarten oder eben telefonisch nochmal nachfragen.Weenn du es aber mit der Post geschickt hast dann könnte es abhanden gekommen sein und es wäre vielleicht besser es nochmal abzugeben oder auch da zumindestens nochmal nachzufragen.Ansonsten kann es durchaus dauern bis du da etwas davon hörst.Ich hatte mal eine Rückforderung nach einem halben Jahr des Einreichens der Belege.

    Wenn du bereits ALG2 bekommst müßte eigentlich der Unterhalt mitgerechnet worden sein.Wie hast du das denn bei der ARGE angegeben?Wenn du keinen Unterhalt für die Kinder bekommst bzw. dein EX diesen nicht leisten kann weil ihm momentan noch das Einkommen fehlt dann hättest du Anspruch auf den Unterhaltsvorschuß den du beantragen müßtest.Dieser Unterhalt wird natürlich bei den Regelleistungen für die Kinder gegengerechnet und es könnte sein das du für die Kinder Wohngeld beantragen müßtest.Den Alleinerziehendenzuschlag bekommst du nicht da du ja in einer Partnerschaft lebst also nicht wirklich alleinerziehend bist.Wenn dein Kind bei deinem Partner gemeldet ist aber trotzdem die Hauptzeit bis auf das übliche Umgangsrecht bei dir lebt und diese Anmeldung nur deshalb erfolgt ist damit er bestimmte Dinge weiterhin wahrnehmen kann kann er nicht den Unterhalt verweigern.Notfalls müßtest du dein Kind wieder bei dir anmelden um klare Verhältnisse zu schaffen.Der Unterhalt steht deinen Kindern ja zu.Gibt es denn eine finanzielle Regelung für die Kinder oder kommst du für die Kinder alleine auf und er nimmt sie nur ab und zu zu sich.

    Die Leistungen müssen bis zum 1. des Monates auf dem Konto sein wenn du einen gültigen Bescheid hast.Mit einer schriftlichen Anfrage wirst du nicht sehr weit kommen da es meist länger dauert bis das Schreiben dort ist wo es hinsoll.Es gibt doch eine Hotline der ARGE dann ruf dort an und frage nach woran es liegt.Wenn die Überweisung vergessen wurde dann kannst du dir das Geld auch in bar auszahlen lassen.Dies solltest du auch tun denn wenn sie es erst anweisen müssen kann es sein das das Geld erst nach Weihnachten bei dir ankommt.

    Normalerweise hättest du darauf aufmerksam gemacht werden müssen das es die Möglichkeit gibt Wohngeld zu beantragen denn du bekommst ja dann gar keine Wohnkosten für das Kind von der ARGE.Heutzutage mußt du als Antragsteller besser bescheid wissen wie die SB sonst bleibst du auf der Strecke.

    Ich würde da gar nicht mehr groß diskutieren.Wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat dann soll sie halt die Auszüge vorlegen und gut.