Beiträge von Kitty121

    Es besteht auch kein Anspruch mehr auf ALG2 da deine Freundin ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und es könnte sogar sein das sie die bereits gezahlten Leistungen zurückzahlen muß.Bei einem Bafög Anspruch wäre ja die Zahlung verrechnet worden.

    Zum einen könntest du dir einen Job suchen.100 Euro wären ja anrechnungsfrei oder deine Frau müßte soviel verdienen das ihr nicht mehr Leistungsabhängig seid dann wird euch auch nichts abgezogen.

    Sie wird auch keine ALG2 Leistungen mehr bekommen da sie einerseits wie schon gesagt eine abgeschlossenen Ausbildung hat und zum anderen durch den Besuch der Schule dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Du hast doch auch bereits geschrieben das die ARGE die Leistungen eingestellt hat.Da hätten sie ja auch gleich weiterzahlen können.

    Wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältniss stehst was wohl bei dir der Fall ist dann mußt du schon deinen Arbeitsgeber davon unterrichten das du nebenher noch einen Job annehmen möchtest.Meistens sind solche Sachen im Arbeitsvertrag geregelt.Da müßtest du mal nachlesen.Außerdem brauchst du eine weitere Lohnsteuerkarte denn dieses Einkommen müßtest du dann auch versteuern bzw.dein Arbeitgeber aus diesem Job.

    Deine Eltern müßten dich unterstützen bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.Darüber hinaus müßtest du selbst sehen was du noch brauchst.Von staatlicher Stelle bekommst du nichts.Ob dein Vater über den Unterhaltszahlungen hinaus auch für die Kosten der Privatschule aufkommen muß weiß ich nicht genau aber ich glaube es kaum.

    So hatte ich das auch immer gedacht aber bei mir war es auch so das ich eine zeitlang für meine minderjährigen Kinder Wohngeld beantragen mußte und dies höher war als das was von der ARGE gezahlt wurde.Sie fielen bei der Berechnung völlig raus.Nachdem sich die Einkommen geändert hatten viel das WG weg und ich bekam alles von der ARGe und das war auch weniger.

    Sie sollte wenn die ARGE das Geld nicht nachzahlt einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Bescheide stellen und dann müßte nach der Neunerechnung das Geld nachgezahlt werden.Im umgedrehten Fall müßte sie die zuviel erhaltene Leistung auch zurückzahlen.Vorraussetzung ist natürlich das sie alle Unterlagen abgegeben hatte und der Berechnungsfehler bei der ARGe lag.

    Du hast nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe.Bafög ist immer abhängig vom Einkommen der Eltern.Nicht umsonst mußt du diesbezüglich Angaben machen.Sicher gibt es Bafög wenn jemand noch studiert aber auch da nicht ewig sondern da kommt es auch auf das Alter an.Bei deiner Freundin ist fraglich ob sie überhaupt förderfähig wäre da sie ja eine Ausbildung hat und nun nochmal zur Schule geht.Eigentlich wäre es doch durchaus möglich das sie in ihrem Beruf arbeitet.Alles andere ist Luxus den man sich halt leisten können muß.

    Du mußt dir mal deine Fragestellung genau durchlesen.Du willst wissen ob du soviel Bafög bekommen kannst das du davon alles finanzieren kannst und dazu habe ich dir geantwortet das es Bafög nicht nach Wunsch gibt bzw. danach wieviel du denn bräuchtest um dein Leben zu finanzieren.Es gibt feste Sätze und wenn du mit diesem Geld auskommst gut wenn nicht dann müßtest du nebenbei arbeiten.Wenn deine Eltern nicht viel Geld haben und dich also nicht unterstützen können wird dir nichts anderes übrigbleiben und wie viele andere Studenten einen Nebenjob anzunehmen.

    Ob Elternabhängiges oder unabhängiges Bafög entscheidet sich immer an dem Verdienst der Eltern.Beim unabhängigen Bafög wäre es nur so das sie eben nicht mehr zu Hause wohnt und dementsprechend der Betrag höher ausfallen würde da sie ja dann auch Wohnkosten hätte.Im Fall deiner Freundin sehe ich sowieso keinen Bafög Anspruch da sie ja bereits eine Ausbildung hat.Sie hätte nur die Möglichkeit das die Eltern sie auf freiwilliger Basis unterstützen.

    Bei den 3900 Euro die sie derzeit hätten ist ja noch nicht mal das Geld der ARGE für die Unterkunft dabei.Das sind ja auch nochmal 700 Euro.Also wirklich da noch mehr zu wollen dazu fällt mir nix mehr ein.

    Du schreibst das du 2500 Euro auf die Hand bekommst also netto und deine Freundin hat mit Kindergeld und Unterhalt nochmal 1400 Euro das sind zusammen 3900 Euro.Davon müßtet ihr eine Wohnung und alle Nebenkosten tragen und euch ernähren.Bei 6 Personen solte da am Ende des Monates noch einiges über sein.Bei diesem Geld bekommt ihr auch keine Zuschüße für den Kindergarten.Ich finde es schon etwas unverschämt bei diesem monatlichen Einkommen noch vom Staat Geld zu wollen und zu jammern.

    Er hatte ja geschrieben das der Arzt erst die notwendigen Untersuchungen gemacht hatte nachdem die ARGE das Attest wollte und somit wird der Mehrbedarf erst ab diesem Zeitpunkt bezahlt.Ansonsten hätte er ja nur zu seinem Hausarzt gehen müssen und sich eine entsprechende Bescheinigung holen brauchen.

    Du wirst das Geld doch wohl nicht in bar bekommen haben sondern als Überweisung auf dein Konto.Also kannst du doch die Auszüge vorlegen die dann beweisen was du dort tatsächlich verdient hast.Ob du nun Selbstständig arbeitest oder angestellt bist spielt keine Rolle.Jeden Verdienst den du zu den Leistunge erzielst mußt du angeben auch wenn es eben nur 100 Euro sind die du ja dazuverdienen kannst.Du kannst es der ARGE nicht verdenken das sie dir höhere Einnahmen zurechnen wenn du deiner Mitwirkpflicht nicht nachkommst.

    Ich würde jetzt auch keinen Sinn darin sehen die kompletten Auszüge vorzulegen.Selbst wenn das Vermögen und die daraus entstehenden Zinsen am Anfang des Jahres höher gewesen wäre ist doch maßgeblich was vorhanden war als der Leistungsbezug anstand.Es kann ja zwischenzeitlich auch Geld ausgegeben worden sein.