Ein Auto brauchen viele egal ob nun Land oder Stadt.Wenn der Antrag auf Übernahme der Kitakosten abgelehnt wurde weil es eine kirchliche Einrichtung ist dann lass dir doch mal zeigen wo bei euch festgelegt ist für welche Einrichtungen die Kosten übernommen werden und für welche nicht.Irgendwo müßte das ja schriftlich verankert sein.
Beiträge von Kitty121
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Ich weiß nicht ob es unbedingt notwendig ist das ihr zwei Kühlschränke habt.Bei der Personenzahl braucht ihr sowieso ein größeres Gerät und da sollte es auch möglich sein das der Platz so aufgeteilt wird das es offensichtlich ist das jeder seine Fächer hat.Allerdings könnte das Konto etwas verwirrend sein denn die ARGE könnte euch da schon unterstellen das ihr gemeinsam wirtschaftet wenn ihr ein gemeinsames Konto habt.Auch könnte der Gedanke kommen das ihr nicht eine WG seid sondern eine BG.Da solltet ihr aufpassen.
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Im Bezug auf die Kindergartenbeträge sollte sie sich nochmal erkundigen und wenn da wirklich nichts übernommen werden sollte müßte sie gegebenenfalls eine andere Einrichtung suchen.Ich habe aber noch nicht gehört das die Übernahme der Kosten davon abhängig wäre wo das Kind untergebracht ist.Ansonsten denke ich sind 1400 Euro für 5 Personen doch ausreichend um monatlich über die Runden zu kommen.Die Wohnkosten bekommt sie ja extra noch.
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Dann soll er nur aufpassen das er dort nicht bald der letzte seiner Art ist.
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Wenn du etwas findest dann kannst du ja umziehen aber solange du noch keine 25 bist sind deine Eltern noch unterhaltspflichtig im Sinne von ALG2.Wenn deine Eltern nicht viel verdienen und du auch noch geschwister hast dann müßten deine Eltern Leistungen beantragen oder du findest eine Arbeit und bist dann unabhängig.
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Bekommen wirst du ganz sicher von der ARGe nichts und das ist auch gut so.Ich denke mal das weder deine EX noch deine jetzige Frau mit der du ja auch wieder ein Kind hast dich zu irgendetwas gezwungen haben.Wie du ja sicher weißt gibt es durchaus Möglichkeiten eine Schwangerschaft zu verhindern auch für einen Mann dafür muß die Frau nicht unbedingt die Pille nehmen.Ich denke für dich wäre es am besten wenn du in dein Land zurückgehst und dir dann eine Frau aus deinem Kulturkreis nimmst die nicht so anspruchsvoll ist.Eine deutsche Frau ist nun mal nicht auf den Kopf gefallen und selbstbewußt das hättest du doch wissen müssen.
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Ich denke schon das man einem Kind auch nachweisen kann ob es an einem eigenen Leben interressiert ist oder nur auf Kosten der Eltern leben möchte.Irgendwann ist jedes Kind mit der Schule fertig und sollte eine Ausbildung oder ähnliches beginnen.Wenn ein Kind mit 16/17 die Schule verläßt und mit 20 immer noch nicht weiß was es will und die Eltern weiterhin alles bezahlen braucht man nicht Einstein zu sein um zu sehen das das Kind gar nichts machen möchte sondern sich gut in der Situation zurechtfindet.Genauso ist es mit dem Studium.Da sieht man auch ob jemand ernsthaft studiert oder eben nur Party macht und sich von den Eltern aushalten läßt.Ganz ehrlich mal gesagt viele Eltern sind auch selbst schuld an der Faulheit ihres Nachwuchses.
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Wenn du 25 oder älter bist kannst du Leistungen beantragen anderenfalls sind deine Eltern erstmal weiter verantwortlich und müssen dich unterhalten.
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Das sollte sich doch schnell aufklären lassen denn wenn die ARGE darüber informiert ist das es da Erträge gegeben hat dann steht dort auch ein Name und eine Adresse und wenn es nicht die deine ist dann gab es eine Verwechslung bei der ARGE.Am besten klärst du das entweder telefonisch oder persönlich.
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Du müßtest zur ARGE gehen und dort einen Leistungsantrag stellen und dir eine Wohnung genehmigen lassen.Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst brauchst du das okay der ARGE damit die Kosten auch bezahlt werden.Zusätzlich kannst du dann einen Antrag für die Erstaustattung deiner Wohnung stellen.Dafür gibt es einen bestimmten Betrag von dem du dir dann Möbel oder was du sonst brauchst kaufen kannst.Erwarte aber nicht das du dir davon eine komplett neue Einrichtung kaufen kannst.Soviel Geld bekommst du da nicht.Allerdings wirst du dann auch Maßnahmen mitmachen müssen und du mußt nachweisen das du dich bei Firmen um eine Arbeit bewirbst oder eine Ausbildungsstelle suchst sofern du noch keine Ausbildung gemacht hast.Du solltest bei der ARGE auch angeben das dich deine Eltern nicht mehr unterstützen.So langsam solltest du anfangen dein Leben auf die Reihe zu bringen.Alt genug bist du ja schließlich.
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Du müßtest das Formular für die HG = Haushaltsgemeinschaft ausfüllen.Eventuell müßte deine Mutter nochmal eine kurze Erklärung dazu schreiben das sie für dich eben nicht mehr aufkommt.Bei mir hat das Formular gereicht.
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Na wenn du wieder arbeiten möchtest dann nutze doch die Möglichkeiten die dir geboten werden.Sicher ist bei der ARGE auch viel Zeug dabei was kein Mensch brauchen kann aber hin und wieder gibt es auch sehr gute Angebote.
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Erstausstattung würdest du eh nur bekommen wenn du ALG2 Leistungen erhälst und dies ist bei dir gar nicht der Fall.
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Das Berufskolleg müßte dir sagen können ob die Ausbildung Bafög gefördert ist denn sie müßte ja auch eine Bescheinigung für das Bafögamt ausstellen.Ich glaube aber nicht denn es ist ja nur ein Berufsorientierungsjahr und keine richtige Ausbildung.
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Dein Partner hat doch Einkommen das mußt du auch dazu rechnen dann kommst du schon auf den Regelsatz.
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Na wenn die Fahrschule keine Leistungen bekommen hat dann müßtest du doch auch nichts bekommen haben und hättest schon selbst merken müssen das da was nicht stimmt.Die Bescheide gelten immer nur einen gewissen Zeitraum und müssen dann neu gestellt werden.Wenn du anhand der Datei nachweisen kannst wann du den Antrag gestellt hast dann druck das aus und gehe zu deiner ARGE und kläre das ganze.Was anderes kannst du nicht machen.
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Du hast das Alter erreicht wo du deine eigene BG bilden kannst.Deine Mutter muß da eigentlich keine Angaben machen.Sie müßte nur erklären das sie dich nicht mehr unterstützt.Die Miete würdet ihr euch dann teilen.
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Na klar die ARGE zahlt den Unterhalt für deine KInder sonst noch irgendwelche Wünsche?Bevor man ein Kind nach dem nächsten in die Welt setzt sollte man vielleicht mal überlegen ob man diese auch unterhalten kann.
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Bist du selbst schuld.Über kurz oder lang bekommen die Ämter alles raus.Du bist deiner Mitwirkpflicht nicht nachgekommen und hast weiterhin Leistungen bezogen obwohl du durch die Erbschaft nichts mehr bekommen hättest.Wielange du nun nichts bekommst kannst du dir selbst ausrechnen.Nimm einfach den Betrag den du bekommen hast und rechne aus wie lange du brauchst bis dein noch vorhandenes Geld aufgebraucht ist.Es könnte ja auch sein das du noch ein Bußgeld bekommst weil du die Erbschaft verschwiegen hast.
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Nimm es mir bitte nicht übel aber bei dir klingt es so als wenn es diese Krankheit gar nicht gibt und du dir diese nur ausgedacht hast um nicht arbeiten zu müssen.Entweder bist du nicht mehr in der Lage in deinem erlernten Beruf zu arbeiten dann muß es ja eine Alternative geben oder du bist dazu in der Lage dann mach es und such dir einen Job.Wenn dein Arzt dir eine arbeitsunfähigkeit bescheinigt die schon längere Zeit anhält dann wirst du in absehbarer Zeit aus der ARGE fliegen und müßtest dich beim Sozialamt melden.Ansonsten wirst du gemeinsam mit deiner SB überlegen müssen wie es bei dir weitergeht und dazu gehört das du eben Maßnahmen mitmachst die du bekommst um am Ende wieder ins Berufsleben einsteigen zu können.Du hast zwar durchaus das Recht deine Berufswahl selbst zu bestimmen aber du hast auch die Pflicht so schnell wie möglich deine Hilfebdürftigkeit zu beenden.
