Beiträge von Kitty121

    Meiner Meinung nach stimmt das schon was die ARGE da errechnet hat.Die Heizkosten/Nebenkosten sind viel zu hoch.Das würde keiner bekommen wenn er normal einen Mietwohnung hätte zumal dann ja dazu auch noch Warmwasserkosten kommen würden.Ihr wäret in einer Mietwohnung sicher besser aufgehoben als in diesem Haus was euch nur Kosten verursacht.

    Es wird sicher einen neuen Bescheid geben sobald alles abgesegnet ist.Allerdings sind es eh nur pro Person 5 Euro mehr und die Sätze für die Kinder bleiben doch gleich da gibt es nichts mehr.

    Das kommt aufs gleiche raus.Du würdest nur dann keine Sperre bekommen wenn du von der Firma gekündigt wirst und der Kündigung nicht zu entnehmen ist das es an dir lag.

    Ich kann mir nicht vorstellen das die ALG1 Berechnung falsch sein soll.Bei dem Nettoverdienst kommt die Summe hin.Du müßtest noch ALG2 zusätzlich beantragen oder eben Wohngeld.Ein Widerspruch wird dir nichts bringen.

    Du kannst einen ALG 2 Rechner probieren da es darauf ankommt wie teuer deine Wohnung ist und wieviel Unterhalt du eventuell bekommst.Deine Bekannte kann nur eins beziehen entweder Wohngeld oder ALG2.Sollte sie beides beziehen dann wird sie irgendwann wenn bei den Ämtern ein Abgleich erfolgt einiges zurückzahlen müssen und könnte auch eine Anzeige bekommen wegen Betrug.

    Wenn du selbst kündigst bekommst du nicht nur 30% sondern eine komplette Sperre.Wenn man in einer Leihfirma anfängt zu arbeiten weiß man eigentlich das man verschiedene Tätigkeiten übernehmne muß.Da kannst du dir nicht die Rosinen rauspicken.Da wird dir nur die Möglichkeit bleiben entweder weiterzuarbeiten oder eine Sperre in Kauf zu nehmen.

    Er ist ja noch in der Ausbildung und unter 25 so das er von der ARGE keine Leistungen bekommen würde.Er könnte BAB beantragen.Was du von der ARGE bekommen würdest kommt darauf an ob du ALG1 erhalten würdest und wie hoch dieses wäre.Du könntest einen ALG2 Rechner verwenden und schauen ob du da Anspruch auf Sozialleistungen hättest ansonsten kämr Wohngeld in Frage.Obwohl du ja auch unter 25 bist würdest du Leistungen beantragen können da du ja ein Kind hast und somit deine eigene BG bildest.

    Also lacki du solltest nur dann etwas dazu sagen wenn du weißt wovon du sprichst.Ein freiwilliges soziales oder ökonomisches Jahr was es ja auch gibt hat nichts damit zu tun um junge Leute die keine Lehrstelle bekommen haben unterzubringen sondern dient in erster Linie dazu um Menschen die eben noch eine Berufsorientierung suchen dabei zu helfen am Ende den Beruf zu finden der auch zu Ihnen passt.Ich finde das gar nicht schlecht.Dazu sollte man auch wissen das fast jeder der ein solches Jahr absolviert auch dann in den Beruf einsteigt.Wenn es dieses soziale Jahr nicht geben würde dann hätten viele Einrichtungen wie z.B.Altenpflegeheime noch mehr Personalprobleme als jetzt schon.Und eins mal noch für deinen beschränkten Horizont lacki nicht jeder der keine Lehrstelle bekommen hat ist ein totaler Versager.Es liegt ganz einfach daran das es nicht genügend Ausbildungsstellen gibt.

    Wenn du ein soziales Jahr machst dann wirst du ja noch keine Ausbildung haben sondern diese eventuell an dieses Jahr anschließen.Deine Eltern wären dir gegenüber solange Unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Wie hoch dieser Unterhalt wäre kommt auf das Einkommen deiner Eltern an und ob du das einzige Kind bist.Ob du dann mit diesem Unterhalt in der Lage wärest dich zu unterhalten müßtest du dir durchrechnen.Sie sind aber nicht verpflichtet über den Unterhalt hinaus auch noch Wohnung und andere Sachen zu bezahlen das können sie nur freiwillig machen.

    Als ihr zusammengezogen seid habt ihr sowieso einen Fehler gemacht.Ihr habt euch als BG eintragen lassen obwohl ihr doch zunächst hättet ein Jahr auf Probe zusammenleben können.In dieser Zeit hat jeder seine Leistung für sich und ihr werdet nicht zusammen veranlagt.Ich weiß nicht ob ihr überhaupt von der ARGE darauf hingewiesen wurdet das es diese Möglichkeit gibt.

    Was du geschrieben hast ist schon ziemlich durcheinander.Mal habt ihr ALG2 bekommen dann wieder einen Monat nicht.Wenn ihr Leistungen bezogen habt und das Kindergeld dort nicht mir eingerechnet wurde obwohl es euch zugestanden hätte und somit auch wenn auch später aber dann doch gezahlt wurde so müßtet ihr Leistungen zurückzahlen denn das Kindergeld wird dem Sozialgeld immer zugerechnet.Insofern könnten die Forderungen der ARGE gerechtfertigt sein.Für die Monate wo ohr nicht im Leistungsbezug standet kann natürlich auch nichts gefordert werden.Auch wenn ihr das Geld bereits ausgegeben habt müßt ihr zurückzahlen.Das geht auch in monatlichen Raten.

    Wenn du einen Antrag auf Mehrbedarf stellst dann mußt du diesen natürlich belegen denn sonst könnte dies ja jeder tun.Im Grunde genommen hat dein Facharzt deine Krankheit erst festgestellt und du hattest nur auf gut Glück bereits diesen Mehrbedarf beantragt denn du schreibst ja das der Arzt erst die Untersuchungen gemacht hat.Ich nehme mal an das dein Hausarzt nur einen Verdacht hatte bezüglich deiner Erkrankung denn ansonsten hätte er dir doch ein solches Attest gleich ausstellen können.Den Bedarf bekommst du also erst ab dem Tag wo du es belegen kannst.

    Die Bafögbearbeitung dauert immer etwas.Bei meiner Tochter dauerte es ein halbes Jahr.Du kannst nur nochmal dort vorbeigehen und einen Vorschuß beantragen gerade wenn du eventuell keine Miete mehr bezahlen kannst.

    Zunächst mal ist es so das du dich bewerben mußt und vor allem auf die Stellen die du von deinem SB bekommst.Wie du das machst ist deine Sache.Ich kann schon verstehen das du finanziell Probleme hattest aber es ist auch möglich eine Bewerbung mit der Hand zu schreiben.Das sieht zwar nicht ganz so schön aus wie mit dem Drucker aber zur Not geht auch das.Außerdem gibt es Telefonzellen oder du hättest die kostenlosen Telefone in der ARGE nutzen können.Da du den Bewerbungen nicht nachgekommen bist ist die Sanktion rechtens.Aber er kann dir nicht für die drei Bewerbungen die du alle an dem gleichen Tag bekommen hast drei Sanktionen aufdrücken.Diesbezüglich solltest du Widerspruch einlegen.

    Ja das kann die ARGE machen.Auch wenn die Schule dir eine solche Bestätigung aushändigt kannst du nicht darauf bestehen das sie dir das Geld bereits jetzt zahlen.Die Schule müßte dir dann auch gleich bestätigen das das Geld bis zu einem bestimmten Tag bezahlt werden muß.Die Anzahlung welche fällig war hast du ja bekommen das heißt das du auch den rest zu gegebener Zeit bekommen wirst.Da mit dem Konto verstehe ich nicht.Die Schule muß ja wissen wann der Betrag für die Klassenfahrt an den Veranstalter zu zahlen ist und es besteht keine Notwendigkeit Gelder auf einem Konto einzuzahlen.