Du würdest einen Mehrbedarf bekommen wegen der Schwangerschaft und könntest dann die Erstlingsausstattung beantragen.
Beiträge von Kitty121
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Die Tochter hat durch Kindergeld und Unterhalt mehr als was sie an Leistung bekommen würde.Daher muß die Mutter Wohngeld beantragen.Dadurch fällt sie aber nicht aus der BG sondern bildet trotzdem mit der Mutter und Schwester weiterhin eine BG.Deshalb wird auch alles angerechnet.
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Für diese Leistungen kommt es auf das Einkommen an.Hättest du denn durch den Kinderzuschlag mehr als mit dem Job?
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Aber warum bewerbe ich mich um einen solchen Ausbildungsplatz wenn ich den Beruf gar nicht machen will.So was weiß ich doch vorher.
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Von der Bankkauffrau zur Altenpflege ist aber schon ein ganz schöner Sprung.
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Wenn du eine Ausbildung machst käme entweder BAB oder Bafög in Frage.
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Du hast ja noch keine Ausbildung und insofern müßte doch dein SB dir bei der Ausbildungssuche helfen.Dies kann er ja nur wenn er weiß welche Berufe für dich auf Grund deines Gesundheitsbildes in Frage kämen.Er braucht ja nicht deine gesamte Krankheitsakte sondern nur eine ärztliche Einschätzung.
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Ich kann mir nicht vorstellen das du bei dem Einkommen einen Rechner findest der dir noch Sozialleistungen zugesteht.Dein Einkommen ist mehr als ausreichend bei drei Personen.
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Für einen weiteren Job wären dann Abgaben fällig.Wie wäre es denn wenn du mal eine Arbeit annehme würdest anstatt deine Frau rund um die Uhr arbeiten zu lassen.
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Wenn das da so steht dann hat sich auch die Krankenkasse danach zu richten sie können ja die Gesetze nicht interpretieren wie es ihnen gerade passt.Dann lege denen das so vor und bestehe auf eine neuen Berechnung.
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Die Schule muß ja für das Bafögamt eine Schulbescheinigung ausfüllen und in dieser müßten sie dann angeben das du ein Jahr wiederholst aus Gesudheitlichen Gründen.Notfalls könntest du dir dies auch von deinem Arzt bescheinigen lassen.
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Waum solltest du kein Bafög mehr bekommen wenn du aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr wiederholen mußt.Die Schule muß das allerdings bescheinigen.
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Soweit ich weiß errechnet sich die Zuzahlungsbefreiung aus allen Einnahmen die du im Jahr hast.Insofern wüde ich die Verpflegungsaufwendung dazu zählen.
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Da sie einen Sohn haben müßten sie eine BG sein.
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Um bei der GEZ eine Befreiung zu bekommen müssen Gründe vorliegen.Nur das derzeit kein Einkommen besteht ist kein Grund und wenn es Vermögen gibt dann werden auch die Zahlungen zur GEZ fällig.
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bine Du hast schon recht die Frage ist hier zwar etwas einfacher gestellt aber am Ende läuft es auf das gleiche hinaus.
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Mit dem Rahmen meinte ich die Bearbeitungszeit.Du kannst bei der Hotline anrufen da solltest du eine Auskunft bekommen können bzw. kannst du da weiterverbunden werden.Ansonsten wirst du wohl persönlich nachfragen müssen.Bei der Erstausstattung spielt auch eine Rolle wie weit du schon in der Schwangerschaft bist
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Ich frage mich was für eine Beziehung ihr eigentlich führt.Wenn du so wenig Vertrauen zu deiner Freundin und baldigen Mutter deines Kindes hast warum bekommt ihr dann überhaupt ein gemeinsames Kind.Das sie sich einen anderen zuwendet kann dir auch passieren wenn du mit ihr 10 Jahre verheiratet bist.
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Bei deinem Amtsgericht.
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Du kannst doch telefonisch nochmal nachfragen ansonsten kannst du nicht viel machen da die Bearbeitung noch im Rahmen liegt.
