Beiträge von Kitty121

    Es gibt ALG2 Rechner die du versuchen kannst.Die Tochter würde mit den Eltern eine HG bilden das sie auf Grund des Einkommens für sich selbst sorgen kann.Kindergeld bekommt sie selbstverständlich nicht mehr.Die Eltern müßten eher Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen.

    Wenn du Leistungen bekommst ist es ganz normal das du ab und zu eingeladen wirst um über deine derzeitige Situation zu sprechen.Die ARGE kann von dir verlangen das du dich weiterhin bewirbst um eine Vollzeitstelle um von dem Leistungsbezug wezukommen abe sie werden dich nicht dazu auffordern deinen derzeitien JOb zu kündigen.

    Ich wüde dir zu einem Anwalt raten.Hol dir einen Beratungsschein und übergib die ganze Sache einem Anwalt.Ansonsten kannst du nur die geforderten Unterlagen zusammen mit einer Erklärung deiner Eltern das diese nicht mehr für dich aufkommen werden nochmals abgeben und hoffen das es diesmal in deinem Sinn bearbeitet wird.

    Davon habe ich noch nie etwas gehört und ob das so vor Gericht bestand hätte wage ich zu bezweifeln.Bei einer Pfändung kann der Kontoinhaber innerhalb einer Frist von 7 Tagen über sein Geld verfügen sofern es aus Sozialleistungen besteht und dabei kommt es doch nicht darauf an wann das Geld auf das Konto eingegangen ist.

    Besuchen kannst du natürlich deine Freundin und auch das eine oder andere mal dort übernachten.Allerdings sollte dies kein Dauerzustand werden denn sonst wüde die ARGE davon ausgehen das ihr zusammenlebt.

    Aber von der Widerspruchsstelle hast du noch keine Antwort?Die Außendienstler haben ja mit dem Widerspruch nichts zu tun.Letztendlich müßtest du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht für einen Anwalt holen und diesen dann mit deiner Sache beauftragen.Gibt es denn bei dir nirgendwo eine Hilfestelle wie z.B.bei der Diakonie oder Caritas die dir behilflich sein können.Wie diese Sache in deiner ARGE gehandhabt wird ist schon etwas ungewöhnlich.

    Wenn du eine Sperre bekommst dann wirst du auch keine ALG2 Leistungen erhalten.Du könntest dann höchstens Sozialhife beantragen aber diese bekommst du nur als Darlehen und mußt sie dann wenn du deine Leistungen erhälst zurückzahlen.

    Wenn du bereits mit dem Gerichtsvollzieher zu tun hattest dann hättest du doch mit einer Pfändung rechnen müssen denn du wirst doch dort sicher deine Bankdaten hinterlegt haben.Eine Bank benachrichtigt eigentlich auch den Kunden bei einer Pfändung.Insofern müßtest du dein Geld noch bekommen.

    Ich kann es bei dir nicht so richtig nachvollziehen weshalb du mit einem Außendienstler zu tun hast denn egientlich müßtest du doch ganz normal einen SB haben der sich um dich kümmert.Wenn du auf den Bescheid den du erhalten hast in Widerspruch gegangen bist dann solltest du vielleicht erstmal abwarten was dabei herauskommt oder du läßt dir in der Widerspruchstelle einen Termin geben und reichst diese Erklärung deiner Eltern das sie dich nicht mehr unnterstützen noch als Anhang nach.Im Bezug auf die Wäsche glaube ich nicht as du da Schwierigkeiten zu erwarten hast denn es liegt ja im Rahmen das eben deine Mutter auch mal etas von dir mitwäscht.Auch kann man die keinen Strick daraus drehen wenn du mit deinen Eltern gemeinsam die Mahlzeiten einnimmst denn du kannst ja dich an den Kosten beteiligen und wer das Essen letztendlich kocht kann der ARGE egal sein.Ich denke du bist da an einen SB geraten der zeimlich extrem ist und an deienr Stelle würde ich mir den Leiter der Abteilung geben lassen und mich beschweren.Ein solches Verhalten mußt du dir nicht gefallen lassen.

    Das kann sein denn die Bank schickt den Bescheid ja auch mit der Post und das dauert manchmal etwas.Du solltest aber noch Zeit haben um dein Geld abzuheben.

    Das steht auf der Seite der Arbeitsagentur unter ALG2



    Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg II) stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

    Deine Eltern sollten eine Erklärung schriftlich aufsetzen inder sie versichern das sie nicht mehr für dich aufkommen.Dieses Schreiben fügst du deinem Widerspruch zu.Sollte dieser wieder abgelehnt werden dann bleibt dir nur der Anwalt.Ich verstehe die Reaktion der ARGE auf deinen Antrag nicht denn du bist 25 und hast somit Anspruch und deine Eltern würden mit dir eine HG bilden und müssen auch nicht für dich aufkommen.In dem Paragraphen geht es auch um die BG und eventuell dort lebende minderjährige Kinder.Dies trifft auf dich gar nicht zu denn du bist nicht mehr minderjährig und hast das Alter von 25 erreicht wo du nach der Gesetzgebung Leistungen beanspruchen kannst.Es besteht also gar keine BG mi deinen Eltern sondern eine HG.

    Dann solltest du deine Beiträge ordentlich schreiben.So wie du aber geschrieben hast bin ich eben zu diesem Schluß gekommen und ich lasse mir ganz sicher nicht von dir den Mund verbieten.Wenn du bereits eine eigene Wohnung hattest stellt sich mir die Frage warum du dann in die unhaltbaren Zustände bei dir zu Hause wieder eingezogen bist.

    Die ARGE hat in deinem Fall nicht Recht.Du bist 25 und somit bildest du eine eigene BG und kannst auch Leistungen beanspruchen.Deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.Du könntest jetzt auch ausziehen und eine Erstausstattung beantragen und auch dies müßte die ARGE dir genehmigen.Nur die Tatsachen das du noch bei deinen Eltern lebst heißt nicht das diese weiterhin deinen Unterhalt bestreiten müssen.Du solltest also einen Antrag stellen und dich auch auf keine weiteren Diskussionen mit irgendwelchen Außendienstlern einlassen.Den Antrag müssen sie bearbeiten und solltest du was ich nicht glaube eine Ablehnung bekommen müßtest du Widerspruch einlegen und sollte es notwendig sein mit einem Anwalt deine Rechte durchsetzen.Ich denke aber das du Leistungen bekommst und ob du nun noch eine eigene Wohnung beziehen möchtest kannst du dir dann immer noch überlegen.Im übrigen ist es auch nicht so das du mit deinem Einkommen sofern du welches hättest für deine Eltern aufkommen müßtest dazu müßten deine Bezüge schon sehr hoch sein.

    Du schreibst das du eine Ausbildung abgeschlossen hast demzufolge müßtest du doch Anspruch auf ALG1 haben.Warum hast du das nicht beantragt.Zudem steht dir auch noch Kindergeld zu wenn du arbeitslos gemeldet bist zumindest bis zum 21.Jahr.Deine Mutter hat zwar meiner Meinung nach etwas überreagiert aber verstehen kann ich sie trotzdem.Anscheinend macht sie den ganzen Haushalt und ihr zwei Männer habt es euch gutgehen lassen.Wenn man zusammen wohnt dann sollte auch jeder etwas mitarbeiten.Das deine Mutter von dir Geld verlangt finde ich vollkommen in Ordnung.Es kann doch nicht sein das du alles umsonst bekommst denn schleißlich muß sie das Geld ja auch erstmal verdienen mit dem du dann verpflegt werden willst.Wenn du eine eigene Wohnung hast bekommst du auch nichts umsonst.