Was soll der Anwalt denn machen?Im Moment ist sie doch noch in der Maßnahme um herauszufinden was sie beruflich machen möchte.Vielleicht sollte sie das erstmal zu Ende bringen um eine Zukunftsaussicht zu haben und sich dann mit dem Thema Umschulung auseinandersetzen.Ein neuer SB wirkt da manchmal wunder den sie ja fordern kann.
Beiträge von Kitty121
-
-
Die Bearbeitung kann schon 4 Wochen dauern und wenn du erst mitte Oktober einen Antrag gestellt hast dann liegt das immer noch im Rahmen.Ein bisschen seid ihr da selbst schuld denn das du die Elternzeit verlängerst ist dir doch sicher nicht über Nacht eingefallen und dementsprechend hättet ihr den Antrag auch eher stellen können.
-
Als Studentin bekommt sie keine Sozialleistungen da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Warum soll denn das mit dem Bafög nichts werden wenn du nicht gerade viel Einkommen hast müßte sie doch welches bekommen.
-
Eine Möglichkeit was du noch versuchen kannst wäre eine Ausbildung über SAP.Dort könntest du Förderung beantragen die von einem EU Fond kommt was allerdings wohl auch im Arbeitsamt beantragt werden muß.Du kannst dich ja da mal informieren und dann einen Antrag stellen auch wenn man dir sagt das keine Gelder vorhanden sind denn den Antrag müßten sie dann trotzdem bearbeiten und im schlechtesten Fall ablehnen.
-
Wohngeld könntet ihr beantragen aber dabei spielt auch das Einkommen deines Freundes eine Rolle.
-
Den Antrag kannst du im November stellen auch wenn du erst ab Dezember Leistungen bekommen würdest denn du mußt ja auch die Bearbeitungszeit rechnen.Im Bezug auf die Maßnahme müßtest du dies mit deinem SB klären und diesen darauf hinweisen das du ja erst im Dezember Leistungen bekommst und du somit auch erst ab Dezember vermittelt werden bräuchtest.Ich glaube nicht das die Maßnahme dann für dich in Frage käme.
-
Warum solltest du das BAB dann nicht bekommen.Du hättest ja eine eigene Wohnung.
-
Da die ARGE ja nicht die kompletten Nebenkosten gezahlt hat können sie auch nicht alles einfordern.Ich würde dir raten gleich einen Anwalt zu befragen und diesen dann auch den Widerspruch schreiben zu lassen.Hol dir einen Beartungsschein und dann los.
-
Bekommst du denn überhaupt Bafög wenn du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast?
-
Du kannst neben der Weiterbildung alles arbeiten was du zeitlich hinbekommst allerdings wird das Einkommen dann deinen Leistungen zugerechnet.
-
Warum solltest du denn kein Bafög bekommen.Wenn deine Eltern nicht soviel verdienen bekommst du sicher etwas.
-
Was sollte ihr denn passieren wenn sie gar keine Bewerbungen schreibt oder nur eine oder zwei?Sie bekommt keine Leistungen und somit auch nichts für die Rentenkasse und ich denke in dem Alter wo deine Tante ist sicher auch keine Vermittlungsvorschläge.
-
Du müßtest ja einen Bafögbescheid haben indem der Zahlungszeitraum vermerkt ist.Ob du nun noch einen Monat länger Zahlungen erhälst nur weil du noch kein Zeugnis hast glaube ich kaum.Von daher solltest du den Antrag stellen und solltest du trotzdem noch länger Bafög beziehen was du leicht in Erfahrung bringen kannst durch einen Anruf bei der zuständigen Stelle mußt du es eben der ARGE mitteilen und eventuell gezahlte Leistungen werden dann gegengerechnet.Normalerweise bist du ab dem Zeitpunkt Leistungsberechtuigt wo dein Studium beendet ist.
-
Du kannst natürlich eine zweite Ausbildung machen aber du mußt sie dir eben selbst finanzieren.Außer Wohngeld wirst du nichts bekommen.Du müßtest also eine Ausbildung machen bei der du monatlich Geld bekommst und dann eventuell einen Nebenjob.Wenn du dem Arbeitsamt genau nachweisen kannst das du in deinem erlernten oder dem vorher gemachten Job nicht mehr arbeiten kannst und dies vielleicht sogar belegen kannst durch ärztliche Atteste zum Beispiel dann müßte es aber möglich sein das du umgeschult wirst.Allerdings ist das schwierig und hört sich bei dir auch nicht so an.Nur weil du lange aus einem Beruf rausbist heißt das nicht das du ihn deshalb nicht mehr machen kannst.Es wird sicher einige Zeit brauchen und auch ein bisschen lernen und guten Willen erfordern aber trotzdem kann man sich da wieder reinbringen wenn man will.
-
Müßte so funktionieren.
-
Wenn du von dir aus kündigst bekommst du zunächst mal drei Monate gar keine Gelder und danach ist es fraglich ob das Arbeitsamt dir gleich eine Umschulung bezahlt wenn du einen Beruf hast in dem du auch durchaus arbeiten könntest.Eine weitere Ausbildung müßtest du selbst finanzieren da würdest du höchstens die Ausbildungsvergütung bekommen und eventuell Wohngeld.
-
Eigentlich meldet man sich erst um wenn man auch eine Wohnung hat.Was hast du denn in der Meldestelle für eine Adresse genannt.Ich kann schon verstehen das die ARGE dir da unterstellt bereits umgezogen zu sein.
-
Wenn du Leistungen beziehst dann mußt du auch alles versuchen um wieder in Arbeit zu kommen.Somit kannst du auch Maßnahmen bekommen und müßtest diese auch machen.
-
Du kannst auch mehr verdienen da du sowieso nirgendwo etwas herbekommst.Du solltest aber bei der Freigrenze zum Kindergeld aufpassen sonst streichen sie dir dies auch wieder.
-
Wenn du in eine eigene Wohnung ziehen möchtest dann könntest du doch BAB beantragen und solltest du etwas bekommen würde es dir leichter fallen die notwendigen Gegenstände die dir noch fehlen zu erwerben.
