Müßtest du Widerspruch einlegen und es genauso wie dus hier schreibst begründen.Du bist krank geschrieben und deine Behandlung findet in einem anderen Ort statt was die ARGE auch weiß.Dies hat mit deiner Wohnung nichts zu tun weil du diese ja trortdem bezahlen mußt genauso als wäre es ein Krankenhausaufenthalt.Die ARGE unterstellt dir das du bereits umgezogen bist was ja aber nicht der Fall ist und dies kannst du ja nachweisen indem du z.B. eine Bestätigung deines Vermieters vorlegst das du noch in deiner Wohnung wohnst.Eine Nachfrage deiner ARGE bei der zuständigen Meldestelle hätte dies doch alles im Vorfeld klären können.Nur der beantragte Wohnortswechsel heißt nicht das dieser von dir bereits vollzogen wurde.Es müßte doch auch nachweisbar sein das die neue ARGE keine Unterkunftskosten zahlt.
Beiträge von Kitty121
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Wohngeld wäre eine Möglichkeit und Kindergeld wohl auch.
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Da sieht man mal wieder das lesen nicht deine große Stärke ist.Wo bitte hat hier einer gesagt das man nur nichts tun muß und dann bezahlt schon Vater Staat alles.Es ging einzig und allein darum das ein unter 25 jähriger nicht wieder zu Hause einziehen muß wenn er über einen größeren Zeitraum bereits eigenständig gewohnt hat.Dies hat nichts mit faul sein zu tun sondern ganz einfach damit das wenn es jemanden in so einem Fall betrifft dieser zunächst Hilfe bekommt damit er dann auch eine neue Arbeit suchen kann und somit weiter eigenständig bleibt und nicht Hotel Mama zuständig wird.
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Da du ja bereits eine Ausbildung hast kommt Bafög für dich nicht in Frage.Du müßtest also deinen Lebensunterhalt mit einem Job finanzieren.
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Am Ende landet das ganze vor Gericht und der Richter wird dann ganz sicher einen jungen Menschen nicht in die Obdachlosigkeit schicken.
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Da hat lacki wieder mal nichts verstanden.Es geht nicht darum das jeder jetzt in eine eigene Wohnung ziehen soll und diese soll dann der Staat bezahlen was sowieso gar nicht funktionieren würde sondern es geht darum wenn jemand unter 25 in eine eigene Wohnung zieht und diese sich auch leisten kann durch Ausbildungsvergütung oder Arbeitseinkommen und dieser dann durch Kündigung in den Leistungsbezug gerät er dann nicht wieder zu Mama und Papa zurückmuß sondern diese Wohnung auch behalten darf.
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Die Anforderungen bei dem Realschulgang sind ja höher als im Hauptschulgang.Die Mutter müßte mit dem Lehrer besprechen ob die Leistungen ausreichen würden um den Hauptschulabschluß zu schaffen.Wenn dies der Fall wäre dann könnte bei der Schule beantragt werden das das Kind zu den Hauptschulprüfungen zugelassen wird und somit zumindestens mit einem Abschluß die Schule verläßt und nicht nur mit einer Bescheinigung das die Schulpflicht erfüllt wurde.
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Ich kenne es so das wenn eine Wohnung ein Jahr bewohnt wird dann auch diese weiter behalten werden kann.
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Alles was du während des Leistungsbezuges an Einkommen hast auch durch Verkäufe wird angerechnet da es ja Geld ist was du für deinen Lebensunterhalt verwenden kannst.Alte Schulden interessieren da nicht.
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Die Lehrer haben in deinem Fall leider Recht.Er hat ja bereits zweimal eine Klasse wiederholt.Insofern muß er dann abgehen.Es bestände nur die Möglichkeit das er in der 9.Klasse am Ende dann den Hauptschulabschluß macht um wenigstens eine Abschluß zu haben das muß aber beantragt werden.
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Du drehst dich bei deinen Aussagen im Kreis und drehst dir alles so zurecht wie du es gerne hättest.Nur mal als Beispiel was sicher überall auch anders gehandhabt werden kann.Die Freundin meiner Tochter ist bei Beginn der Lehre zu Hause ausgezogen und bekam aber dann keinen Arbeitsplatz.Die Eltern wollte dann die Tochter auch nicht mehr unterstützen weil die Lehre ja abgeschlossen war also auch keine Unterhaltspflicht mehr bestand.Sie bezieht seither Leistungen und bekommt auch die Wohnung finanziert und das alles ohne Probleme.Sie ist übrigens 21.
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Ich glaube nicht das euch die ARGE da Probleme macht zumal sie ja dann auch keine Miete zahlen müßten aber der derzeitige Mieter deiner Eltern hat auch eine Frist um überhaupt auszuziehen.Ich denke nicht das er von heute auf morgen aus der Wohnung raus ist denn er muß ja auch erstmal etwas neues finden und so einfach können deine Eltern den auch nicht vor die Türe setzen.Eigenbedarf hin oder her.
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So wie du das schreibst würde es bedeuten das keiner unter 25 zu Hause ausziehen darf nur weil er vielleicht bedürftig werden würde.Sobald aber die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind kann auch bereits ein Azubi zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung nehmen.Es gibt sehr viele unter 25 jährige die bereits eine eigene Wohnung haben und dann trotzdem Leistungen bekommen sollte der Fall eintreten das sie mit ihrem Einkommen nicht alles decken können.Natürlich versuchen die ARGEn sich vor der Leistungszahlung zu drücken aber der Text den du hier anzeigst bezieht sich auf den Auszug von unter 25 jährigen wenn sie keine eigenes Einkommen haben und dennoch ausziehen wollen und dann sofort auch Leistungen bräuchten.Wo steht denn geschrieben das die Eltern die Kinder wieder aufnehmen müssen wenn diese bereits längere Zeit eine eigene Wohnung haben aber nun arbeitslos geworden sind?
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Eine Zweitausbildung ist deine eigene Sache die du zwar machen kannst aber dafür bekommst du keine Zuschüsse.Leider.
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Zunächst mal hat sie ja eine Arbeitsstelle wenn auch nur befristet.Selbst wenn sie anschließend nicht weiterbeschäftigt werden würde bekäme sie erstmal ALG1.Da sie ja dann aber schon eine längere Zeit eine eigene Wohnung hat kann die ARGE nicht verlangen das sie diese wieder aufgibt um zu Hause einzuziehen und die Eltern müssen sie auch nicht wieder aufnehmen.Also würde sie auch Leistungen bekommen.Anders aussehen würde es wenn sie kurz vor Ablauf des Vertrages eine eigene Wohnung bezieht und also bereits wüßte das sie Hilfebedürftig wird dann bezahlt die ARGE nichts.
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Wohngeld wäre möglich ansonsten wird er da nichts bekommen weil für ALG2 müßte er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen was bei ihm aber durch das Studium nicht geht.
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Du müßtest mal deine Bescheide nachschauen die du am Anfang deines Bezuges bekommen hast denn die erste Zahlung ende Januar war für den Monat Februar und dann so weiter immer am Ende des Monates für den kommenden Monat.Insofern müßten die Leistungen für den Januar fehlen.
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Ich denke die Idee mit dem Anwalt ist nicht schlecht denn ich kenne es so das du Gelder nicht zurückzahlen mußt wenn der Bearbeitungsfehler bei der ARGE liegt.In deinem Fall würde ich das so sehen denn du hast alle Unterlagen zur neuen Berechnung deines Anspruches immer rechtzeitig eingereicht und wenn du regelmäßig neuberechnungen bekommen hast dann konntest du auch davon ausgehen das alles seine Richtigkeit hat.Die berechnungsbögen kann eh kein Mensch nachvollziehen und somit mußtest du davon ausgehen das alles in Ordnung ist.Solltest du dennoch die Summe zurückzahlen müssen bleibt dir nur eine Ratenzahlung.
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Das kommt etwas darauf an wie alt ihr seid.Natürlich kannst du umziehen bzw. zu deinem Freund ziehen auch wenn du ALG2 Leistungen bekommst und müßtest dann dich bei deiner alten ARGE abmelden und bei deiner neuen ARGE anmelden.Dazu benötigst du keinen Job wenn ihr aber noch unter 25 seid dann ist das mit dem ausziehen nicht so einfach weil bis 25 Jahre eure Eltern noch für euch zuständig wären und ihr somit nicht einfach eine Wohnung durch die ARGE finanziert bekommt.
