Beiträge von arimee

    Du wurdest als Haushaltsvorstand (Antragssteller) gewertet, weil du diejenige bist, die für das Haupteinkommen eurer Partnerschaft / Bedarfsgemeinschaft sorgt. Für die ALG II Berechnung spielt es jedoch keine Rolle, wer formal der Haushaltsvorstand ist. Auch wenn dein Partner der Haushaltsvorstand wäre, würde dein Einkommen zu genau den gleichen Anteilen mit einberechnet werden. Es ist also nur eine Formsache.


    Es sei denn, ihr seit eine Wohngemeinschaft und kein Paar, welches eheähnlich zusammen lebt. Im Fall einer reinen Wohngemeinschaft würdet ihr getrennt betrachtet, dein Einkommen wäre unerheblich und dein Mitbewohner sein eigener Antragssteller = Haushaltsvorstand.

    Nun aber mal Schluß "thenextone"..
    Dein Wissen in allen Ehren und auch deine Hilfe und dein Engangement..


    Allerdings nervt dein Verhalten, welches auf mich, wie ein Platzhirsch im Revierkampf anmutet wirklich.
    Es versucht sich hier jeder mit seinem Wissen einzubringen.
    Der eine mit mehr Fachlichkeit, der andere mit weniger.. aber, und davon bin ich überzeugt, mit bestem Wissen und Gewissen, dem anderen helfen zu wollen..


    Das ist hier ist ein FORUM und keine Rechtsberatung..
    Jeder der hier Fragen stellt, sollte nicht erwarten, eine wasserdichte Rechtsauskunft zu erhalten. Wenn er das tut, ist er hier definitiv falsch!
    Jeder versucht zu helfen und Ideen und Tipps zu geben. Aber sich hier gegenseitig den Ball hin und her zu spielen, wer denn nun mehr recht hat und wer weniger .. das ist echt anstrengend und es vergeht einem die Lust, hier irgendetwas zu staten, weil zu erwarten ist, dass du gleich wieder mit der Keule kommst und jedewede andere Meinung und Erfahrun niedermetzelst...
    Schon mal darüner nachgedacht, dass auch am anderen Ende durchaus jemand sitzen könnte, der sich das Wissen nicht nur angegooglet hat???


    Jemandem zu unterstellen, er würde Unwissen verbreiten oder mit Statements dazu beitragen, ist hier m.E. absolut unagebracht. Eröffne doch dein eigenes Forum, wo nur du antworten kannst, dann bleiben die lästigen anderen Stater fern...


    Ich will dir nicht zu nahe treten und ich mir sinnt es auch nicht nach einer Diskussion dazu, das hilft hier niemandem..


    Dir nun (wie immer) das letzt Wort... ;)

    TheNextOne :


    Sehe ich anders...
    Der Spielraum der U25 Fallmanager liegt genau darin, soziale Indikatoren, welche Heminisse für eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt darstellen könnten, mit einzubeziehen und dem Hilfesuchenden entsprechenden Freiraum zu geben, zur Klärung dieser Hemnisse.


    Dass der Zeitaufwand für die KiGeld und Schuldenklärung nicht in Relation steht mit der MAE ist mir schon klar. Aber es geht ja nicht nur um Zeit, sondern auch um die gesamt Situation, die m.E. schon ein wenig angeschlagen zu sein scheint. Bevor das nicht stabilisiert ist, bringt es wenig, noch ein "Streßfaktor" mehr zu initiieren - und das wäre die MAE in dem Fall wohl. Zumindest derzeit, wo noch so gar nichts geklärt zu sein scheint...

    TheNextOne
    Ich setzte nichts vorraus, sondern stelle nur fest.
    Dass die Hilfesuchende ein Darlehen für eine Waschmaschien erhalten wird, habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet...
    (Richtig, weil ich gar nicht weiß, ob das Gerät kaputt ist, vielleicht will sie auch einfach nur eine grüne beantragen, weil die weiße nicht mehr zur Küchendeko passt... ;)


    Ich habe lediglich deine Frage beantwortet, worin die Logik für die Beantragung eines Darlehens für eine Waschmaschiene liegt.
    Insofern finde ich deine Statemant bezügl. der verbreiteten Falschinformationen ein wenig überzogen...


    Danke Salle :)

    Ja, Vollmilch ich würde ganz klar so an die Sache herangehen, wie du es geschrieben hast und die sozialen Gründe (Überforderung) für einen Aufschub (nicht komplett Ausfall) der MAE in den Mittelpunkt stellen.
    Die Geschichte mit der Rechtmäßigkeit der MAE Stelle würde ich nach persönlichem und subjktiven Gefühl erstmal außen vor lassen. Aber das mußt du für dich entscheiden, wie gut du meinst in der Lage zu sein, eine Rechtmäßigkeit der MAE durch Argumente anzuzweifeln und auf Nachfragen (zu u.U. dem eingerechten Schreiben von "thenextone") zu reagieren. Wenn du dir das zutraust, kannst du es ja versuchen...
    Eine bloße Bitte um Verschiebung der MAE kann keine Kürzung zur Folge haben und das Anzweifeld der Rechtmäßigkeit der MAE m.E. auch nicht... Also keine Angst!!
    Kürzungen gibts erst, wenn du zur MAE hingehen mußt und sich der Fallmanager nicht erweichen ließ.
    Sollte es dazu kommen, kannst du dich wenn alle Stränge reißen, krank schreiben lassen, z.B. wg. psych. Belastung o.ä.! Eine Krankschreibung schützt dich vor Kürzungen und nach 2 Wochen Krankschrift ist die MAE dann in jedem Fall beendet.


    TheNextOne :
    Ich finde deinen Einwurf bezüglich der Rechtmäßigkeit dennoch sehr spannend und im Fall eines besonders hartnäckigen und unfreundlichen Fallmanagers wirklich mal eine Maßnahme, die Sache nochmal von einer anderen (als der sozialen) Richtung anzugehen, wenn Vermutungen in Richtung Unrechtmäßigkeit bestehen. Danke auf jeden Fall für den Tipp!!!!

    Hallo Danny,


    in der Praxis ist es i.d. R. nicht so, dass das letzte Gehalt zur Berechnung zugrunde gelegt wird.
    Der Antragssteller erhält auf Basis einer fiktiven Gehaltsanrechnung (welche sich erstmal per se aus dem im Arbeitsvertrag angegebenen Lohn ergibt) einen vorläufigen ALG II Bescheid, der über einen bestimmten zeitraum gültig ist. Mit Einreichen der Gehaltsnachweise erfolgt die Neuberechnung und tatsächliche Anpassung der Leistungen.


    Zu deiner Frage, warum das ALG II nicht am Ende des Monats mit den tatsächlichen Zahlen berechnet wird:
    Zum einen weil ALG II immer in Vorleistung für den Monat gezahlt wird.
    Zum anderen, manch einer bekommt erst Mitte oder Ende des Folgemonats eine Gehaltsabrechnung. Ehe diese eingereicht oder von der Behörde bearbeitet wurde, würden u.U. Monate vergehen, bis das ALG II für den entsprechenden Monat fließt. Mit der Vorschußzahlung soll bei unregelmäßigen Gehältern vermieden werden, dass Existenznöte aufkommen, wenn das Gehalt mal ganz gering ausfällt.

    TheNextOne


    Aus der Praxis kann ich berichten, dass der Einsatz von Haushandwerkern im Rahmen einer MAE nicht per se rechtswidrig ist!


    Inwieweit Vollmilch eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Stelle dennoch bis zum 4. gelingt, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es gut, dass du den Aspekt ansprichst - ganz klar..
    Aber um die Thematik adäquat, souverän und zielorientiert durchzuargumentieren und dabei dem Fallmanager nicht auf den Schlipps zu treten gehört schon ein gewisses Maß an Wissen und Aufteten, über das nicht jeder verfügt. Daher solltest du solche Fähigkeit nicht vorraussetzen.


    Abgesehen davon kann ein Fallmanager durchaus eine MAE zurücknehmen und das Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Trägers ist keinesfalls der einzige Wege aus der Nummer heil hereauszukommen.

    Richtig!
    Wenn sich herausstellt, dass du zu viel ALG II erhalten hast, mußt du für den entsprechenden Monat etwas zurück zahlen!


    Die Arge könnte auch sagen, wir zahlen erstmal gar nix.
    Leg uns deinen Gehaltsnachweis vor und wenn sich herausstellt, dass du zu wenig verdient hast, bekommst du eine Nachzahlung. So würde man Überzahlungen vermeiden und offensichtlich dein subjektives Gefühl, dass dir das Jobcenter Geld weg nimmt.


    Das Gesetz / das Jobcenter handhabt dies jedoch anders. Es geht in Vorleistung gerade weil man vermeiden will, dass du durch ein niedriges Gehalt in Existenznöte kommst.
    Eine Rückzahlung einer evtl. Überzahlung ist damit nachvollziehbar und du solltest von dem Gedanken weg kommen, dass dir die Behörde etwas weg nimmt! Im Gegenteil - in Zeiten wo du es nicht schaffst, aus eigenen Kräften für dein Einkommen zu sorgen - schießt sie dir etwas dazu.


    Ich will der Arge hier keinen Heiligenschein verpassen, aber den Sachverhalt mal aus der Perspektive zu sehen, könnte an der ein oder anderen Stelle nichts schaden ;)

    Hast du das Schreiben der Familienkasse dem Jobcenter bereits vorgelegt?
    Wenn nicht, solltest du das schleunigst tuen bzw. nachfragen, weshalb dir Kindergeld noch immer angerechnet wird, obwohl du das Schreiben bereits eingereicht hast. Ich denke, das lässt sich klären.


    Was deinen MAE Job angeht (1-Euro-Job), so sollte dich dein Fallmanager bei Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung eigentlich darauf hingewiesen haben, mit welchen Konsequenzen du rechnen mußt, wenn du den Job nicht antritst oder abbrichst. (Leistungskürzung)
    Da du unter 25 bist, hast du gute Chancen, dass dein Fallmanager durchaus deine 'sozialen Gründe' anerkennt, die dir die Aufnahme einer MAE so ganz kurzfristig unmöglich machen. Geh am Montag am Besten nochmal direkt zu ihm hin. Schildere deine verschiedenen Probleme und bitte darum, die Aufnahme einer MAE verschieden zu können, bis du ein paar Dinge geklärt hast.
    Den Job ohne Rücksprache mit dem Fallmanager nicht anzuteten, davon würde ich dir abraten, da die MAE Stelle dein "nicht-erscheinen" dem Fallmanager rückmeldet und dieser das dann widerum als mangelnde Mitwirkung auslegt und deine Leistungen kürzt. Das dann im Nachhinein wieder gerade zu biegen ist meistens komplizierter, als im Vorfeld nochmal die Notbremse zu ziehen und die Karten auf den Tisch zu legen (deine verschiedenen anderen Probleme).


    TheNextOne :
    Inwieweit der MAE Träger bzw. Einsatzort rechtswidrig ist, ist für vollmilch an dieser Stelle sicher nicht zu klären und hilft ihr kurzfristig nicht wirklich weiter. Du solltest nicht davon ausgehen, dass deine Vermutung tatsächlich zutreffend ist, da dir lediglich eine subjektive Widergabe des Stelleninhaltes von vollmilch vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit der Stelle zu entscheiden bedarf es da sicher ein paar mehr Informationen, welche du bis dato unmöglich haben kannst. Insofern bringt es vollmilch vermutlich praktisch nicht so viel, sich darauf zu verlassen, dass der Einsatzort rechtswidrig ist. Das zu prüfen, würde ich im Übrigen eher fachlichem Rechtsbeistand überlassen, als dem Fallmanager in der Form gegenüberzutreten, dass der Einsatzort rechtswidrig ist und man daher die Aufnahme der Tätigkeit verweigere.

    Danny :
    Solange man vom Jobcenter ALG II bekommst, auf Basis der Berechnung des fiktiven Gehaltes, muß bei einem höheren Gehalt selbstverständlich die (anteilig) zu viel erhaltenden ALG II Leistung zurückgezahlt werden. Das ist genauso selbstverständlich wie der umgekehrte Fall, in dem es bei weniger Gehalt eine ALG II Nachzahlung der Arge geben würde.


    Erst dann, wenn man gar nichts vom Jobcenter erhält und erhalten hat, muß man natürlich auch nichts zurückzahlen.


    Im vorliegenden Fall klang es jedoch so, als würde Sven durchaus noch Leistungen aufgrund einer fiktiven Gehaltsanrechnung beziehen. Dementsprechend kann es also durchaus sein, dass er Leistungen zurückzahlen muß, wenn er mehr verdient hat, als das Jobcenter fiktiv angesetzt hat.

    Hallo vollmilch,


    die Anrechnung von Kindergeld auf deine ALG II Leistungen impliziert nicht automatisch, dass du auch Anspruch auf dieses hast. Die Annahme, dass man auf jeden Fall kindergeldberechtig ist, nur weil es der Sachbearbeiter der Arge im Bescheid als Einkommen ansetzt, ist also falsch!!


    Die Leistungsabteilung der Arge setzt das Kindergeld häufig da pauschal an, wo anzunehmen ist, das Kindergeld fließen sollte. Einen wirklichen Kindergeldanspruch prüft das Jobcenter im Vorfeld der Wertung als Einkommen nicht, dazu ist ja auch die Familienkasse da.
    In der Regel ist man als vermutlich kindergeldberechtigter Leistungsempfänger durch die Arge aufgefordert, den Anspruch bei der Familienkasse zu klären und gg.falls geltend zu machen.
    Du solltest daher auf jeden Fall schnellstmöglich zur Familienkasse gehen und klären, ob du Anspruch auf Kindergeld hast.


    Wenn sich herausstellt, dass du Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du das Kindergeld u.U. nachgezahlt. Wenn keine Nachzahlung erfolgen kann, lass dir eine Bescheinigung der Familienkasse geben, seit wann du kein Kindergeld erhalten hast und weshalb eine Nachzahlung abgelehnt wurde. Dieses Schreiben dem Jobcenter einreichen - es erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung und Nachzahlung deiner ALG II Leistungen.


    Wenn du die Anspruchsvorraussetzungen fürs Kindergeld nicht erfüllst, mußt du dir auch das von der Familienkase schriftlich bestätigen lassen. Zusammen mit der Info, seit wann es kein Kindergeld mehr gibt lässt du dir ein Schreiben aushändigen, was du dem Jobcenter einreichst. Auch in dem Fall gibts eine Neuberechnung und Nachzahlung der ALG II Leistungen.


    Zu deinem 2. Problem:
    Such unbedingt eine Schuldnerberatung deiner Stadt auf, wenn es sich bei den Schulden nicht ausschließlich um Privatschulden (Oma, Opa, Tante, Freunde..) handelt. Die ist kostenlos und dort kann man dir fachlich gut helfen, mit deiner Schuldensituation umzugehen.


    Was die "fehlende Wohnungsausstattung" angeht:
    Hast du schon mal einen Antrag auf Erstausstattung gestellt? Wenn nicht, hole das schleunigst nach. Einfach schriftlich alles aufschreiben, was du benötigst und beim Jobcenter als Antrag einreichen.


    Ansonsten empfehle ich dir, mit deiner Bündelung an Problemen zu einer Sozialberatung in deiner Stadt zu gehen oder im Zweifelsfall zum Sozialamt, wo ebenfalls eine Beratungspflicht liegt. Es gibt Einrichtungen, die dir im Rahmen einer sozialen Betreuung über einen Zeitraum hinweg helfen können, wieder ein bißchen Klarheit in deinen Alltag und deine Anliegen zu kriegen.


    PS: Zu diesem 1-Euro Job solltest du auf jeden Fall gehen, bis es nicht durch das Jobcenter wieder rückgängig gemacht wurde bzw. du durch das Jobcenter das OK zur Beendigung der Maßnahme hast. Ansonsten drohen dir empfindliche Sanktionen, d.H. Kürzung deines Geldes. Wenn du den Job aus bestimmten Gründen nicht machen kannst, geh nochmal zum Jobcenter und versuch dies zu erläutern.

    ... mal ne logische Antwort ;)


    Ein zinsloses Darlehen hat m.E. den Zweck, nicht erst Monate mit dem Ansparen beschäftigt zu sein, sondern einen dringenden Bedarf (zu dem m.E. in einem Haushalt mit Kindern auch eine funktionstüchtige Waschmaschiene gehört) sofort decken zu können.
    Sodenn es ihr nicht möglich ist, den kompletten Betrag für eine Waschmaschiene in einer Summe von ihrem ALG II abzuknapsen, müßte sie sich diesen über Monate ansparen. Ist das Gerät nun kaputt, würde dies bedeuten, dass sie so lange keine Waschmaschiene hätte.
    Der Sinn eines kurzfristigen Darlehens erschließt sich hiermit :)

    Hallo Sven,


    wenn du einen "normalen Job" bei einer Zeitarbeitsfirma hast, darfst du so viel verdienen wie du möchtest. Je mehr, desto besser... Daher kann ich gerade deinen Ausführungen nicht folgen, dass die Arge dir vorschreibt, wieviel du verdienen darfst!??
    Der Arge und bestimmt auch dir ist es doch am liebsten, wenn du weg kommst, von staatlichen Leistungen, insofern ist der Willen der Arge definitiv, dass du genug verdienst, sodass du keinen ergänzenden Anspruch auf Leistungen mehr hast.


    Wenn deine Löhne monatlich unterschiedlich sind, wird erstmal ein Durchschnittsgehalt von der Arge als Einkommen angerechnet, auf dessen Basis ein vorläufiger Bescheid erstellt wird.
    Nach jedem Monat mußt du nun deinen Gehaltsnachweis einreichen. Stellt sich heraus, dass du in dem entsprechenden Monat weniger verdient hast, als der zugrundegelegte Durchschnittswert, erhältst du eine ALG II Nachzahlung und einen Änderungsbescheid. Im umgekehrten Fall - du hast also mehr verdient, als die Arge bei ihrer Ursprungsberechnung als Einkommen angesetzt hat - mußt du die ALG II Überzahlung an die Arge zurückzahlen. So geht das Monat für Monat...
    Du kannst also arbeiten und verdienen, so viel du möchtest. Im Idealfall so viel, dass du das Kapitel "Jobcenter" schließen kannst :)


    Achja, Weihnachts- und Urlaubsgeld schlägt sich ja auf den Gehaltsnachweisen nieder. Sprich, es ist dort ersichtlich und wird dir entsprechend dem, auch als Einkommen angerechnet. Glückwunsch, dass du Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommst... ist ja eine echte Rarität in der heutigen Zeit!!!

    Alles Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft wird (gg.falls bereinigt) angerechnet!
    (bis auf wenige Ausnahmen, die im geschilderten Sachverhalt wohl nicht relevant sind...)

    Hallo Verolina,


    durch deine Schwangerschaft und mit Geburt des Kindes bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft, was ganz klar einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt begründet - auch unter 25..


    Ich nehme an, dass du die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung für dich und dein Kind bereits von der Arge mitgeteilt bekommen hast. Wenn nicht, dann frag nach.


    Anhand der Schilderungen verschiedener Teilnehmer zum Ablauf einer Anmietung / Verfahrensweisen des Jobcenters entnehme ich, dass die Argen dies regional wohl unterschiedlich handhaben. Der Umgang und die gängige Praxis hier in Berlin ist wie folgt::


    Such dir eine passende Wohnung, welche den Angemessenheitskriterien entspricht und lass dir vom Vermieter ein Wohnungsangebot geben, auf welchem die genaue Zusammensetzung des Mietpreises, Größe, Adresse und dein Name ersichtlich ist. Konkret mit diesem Angebot in der Hand beantragst du nun die Zustimmung zur Anmietung, gg.falls mit kurzer Begründung, weshalb ein Auszug notwendig ist (Schwangerschaft). Sodenn du dich mit der neunen Wohnung im vorgegebenen Rahmen bewegst, erhältst du nun von der Arge schriftlich eine Zustimmung zur Anmietung - konkret bezogen auf das eingereicht Angebot. Nun kannst du zum Vermieter gehen und den Mietvertrag unterzeichnen. Dieser geht dann per Kopie an die Arge...
    Vergiss nicht, einen Antrag auf Übernahme der Kaution zu stellen. Ich nehme an, dass diese fällig wird und sodenn du das Geld dafür nicht auf der "hohen Kante" hast, kannst du die Kaution als Darlehen beantragen.

    Ja "thenextone", da hast du wohl recht - es ist nicht immer so einfach, wenn man keinen Beweis in der Hand hat und das klassische Argument "Ich habe den Brief mit den Unterlagen doch in den Briefkasten gesteckt!?" oder "Ich habe aber keine Post derArge erhalten, worin ich aufgefordert wurde, dies oder das nachzureichen" bringt einen in der Praxis nicht wirklich weiter ...


    Ein guter und anerkannter Beleg ist jedoch, sich das Einreichen von Unterlagen immer und ausnahmslos bestätigen zu lassen. (was die Argen auf Nachfrage - machmal murrend - auch machen)
    Mit einer solchen Abgabebestätigung hat man sehr gute Karten zu beweisen, dass beispielsweise für fehlende Unterlagen nicht der Hilfeempfänger zur Verantwortung gezogen werden kann!


    Im Notfall: Auch ein Fax mit Sendebestätigung (auf Kopie der 1. Seite) weisst z.B. nach, dass man mitgewirkt und bestimmte Papiere eingereicht hat und es lässt sich im Streitfall viel leichter belegen.


    Auch Nachfragen per Telefon und in persönlicher Form werden in den PC's der Argen registriert.
    D.h., wenn Dinge schleifen, einfach mal anrufen oder persönlich vorbei gehen und sich erkundigen, wo es hängt und was denn nun noch fehlt..


    Das alles umfasst natürlich keinen 100% wasserdichten Schutz und es gibt immer Situationen, die dazu führen können, dass man gar keine wirkliche Chance hatte, sich irgendeinen Beweis für sich selbst "zu sichern", aber es sind dennoch kleine Dinge, die man sich angewöhnen kann und die dann im Streitfall "Gold wert sein können".

    Na, da ist wohl deine Kommune in guten Beispiel dem allgemeinen Trend vorraus in Sachen Zuständigkeiten :)


    Was das Übergangsgeld angeht, so gibts das nur auf Antrag und die Bearbeitung dauer leider i.d.R. eine Weilchen.. auf eine sofortige Barauszahlung sofort nach Antragsstellung kannst du daher meiner Vermutung nach nicht hoffen.
    Versuche es eher mit der Bekanntgabe der Mittellosigkeit und der daraus resultierenden Beantragung eines Vorschusses. Hier hast du bessere Karten, dass du sofort und in bar eine Auszahlung erhältst, wenn du deine Mittellosigkeit anhand von Kontoauszügen ganz klar belegen kannst..
    Aber - wie gesagt - das ist nur ein Vorschuß und wird euch wieder von der Leistung in den Folgemonaten abgezogen.


    Was ich dir noch raten würde, ist umgehend die Herabsetzung der Raten zu beantragen, welche euch aufgrund der Überzahlung abgezogen werden! Das ist ja echt ein ganz schöner Batzen - in meinen Augen echt unverschämt, mit einer solchen Mamut-Rate ranzugehen...
    Schreib am Wochenende direkt einen Antrag und biete einfach mal 100€ monatlich an. Das ist in meinen Augen noch immer genug. Wenn du am Montag eh zum Jobcenter willst, kannst du gleich den Antrag auf Ratenreduzierung abgeben.
    Wie kam es denn zur Überzahlung? Lag der Grund eher an euch (wegen fehlender / falscher Angaben) oder war es ein Berechnungsfehler der Arge?
    Lag der Fehler nämlich auf Seiten der Arge ist ohnhin umstritten, inwieweit ihr eine Überzahlung zurückzahlen müsst. Es gibt da kontroverse Urteile und wird ebenso kontrovers gehandhabt. Aber ein Widerspruch u.U. mit Rechtsbeistand lohnt dann in jedem Fall, wenn die Überzahlung ganz klar auf Verschulden der Arge zurückzuführen ist und man das auch belegen kann.

    ... dein Wort in Gottes Ohr!! ;)
    (bezüglich des von mir erahnten Chaos... )


    Auch ich begrüße die Trennung und hoffe, dass sich nach dem Anfangs-Durcheinander ein paar Dinge erleichtern...
    Hoffen wir das Beste und üben uns in Optimismus!! :)

    TheNextOne ...


    Die Miete ist eigentlich eine kommunale Leistung, die Regelleistung nicht - d.h. die finanziellen "Herkunftstöpfe" sind verschieden.


    Dazu gab es doch Ende des letzten Jahres das feine Urteil, dass die Struktur/Organisation des gesamten Jobcenters rechtswidrig ist und binnen der nächsten Jahre umgestellt werden muß, sodenn nicht irgendwer, irgendwo wieder etwas neu entscheidet...
    Bisher läuft Miete und Regelleistung zentralisiert über das Jobcenter, jedoch wird es dazu in den nächsten Jahren wieder eine Umstellung geben müssen und eine klare Trennung zwischen Kommune (Miete) und Bund (Regelleistung) ...
    ... Es wird spannend, wie sich die Umsetzung gestalltet und mit Sicherheit wird mal wieder alles neu, anders und chaotisch.. unwissende und überforderte Mitarbeiter ... Sind wir also gespannt, was sich ändert....


    Im Falle von "helgeunddani" scheint es schon in irgendeiner Form eine Trennung der Zuständigkeiten zu geben. Ich kenne das aus der Praxis auch noch nicht und von keiner Stadt, aber offensichtlich wird durchaus schon getrennt!? Das wäre zumindest meine Erklärung zu dem, was "helgeunddani" schreibt.
    Einzig bei der Gewährung von Miet- oder Energieschulden ist es hier in Berlin so, dass dafür bereits in manchem Bezirken die Sozialämter (Soziale Wohnhilfe / Fachstelle für Wohnungsnotfälle) zuständig und/oder unterschiedlich intensiv mit im Boot sind.