wird das auch angerechnet?

  • hallo ich bin seit dem 04.08 bei einem zeitarbeits unternehmen beschäftigt die unterliegen einem tarifvertrag ich bekomme 7,38€ die stunde laut der berechnung meiner arge darf ich (verheiratet 1kind 17monate) 747€ im monat verdienen da ich ja mehr verdiene wegen schichtzulage muss ich jeden monat was an die arge zahlen logisch weil mir ja sogesagt von der arge vorgeschrieben wird was ich verdienen darf so und wie sieht das mit weihnachtsgeld und urlaubsgeld aus? wird mir das auch angerechnet? oder darf ich das wenigstens behalten?


    MFG Sven

  • Moin Sven! Du bekommst Weihnachts- und Urlaubsgeld? So etwas hab ich schon seit Jahren nicht mehr bekommen, trotz "normaler" Anstellung (also keine Zeitarbeit).
    Ich fürchte aber, das wird ganz normal als Einkommen angesehen und somit auch voll angerechnet.
    Gruß

  • Moin Danny ich hab eine ich sagmal von den besseren zeitarbeitsfirmen erwischt das mit dem weihnachts und urlaubsgeld steht im meinem arbeitsvertrag aber so wie es aussieht hab ich ja sogesehen nichts davon da sieht´s man mal wieder man sieht ein wenig licht am ende des tunnels und die machen einfach die tür zu dann lohnt es sich auch nicht freiwillig am wochenende zu arbeiten wegen den ganzen schichtzulagen ich wollte es eigentlich auch so machen das ich sonntags nachtschicht mache(doppelte zulagen laut vertrag) aber bringt mir ja nichts da die arge ja erstmal die hand aufhällt und ich wiegesagt nur 747€ verdienen darf wollte mir eigentlich mal wieder ein auto gönnen aber das kann ich ja wohl vergessen danke trozdem


    MFG Sven

  • Hallo Sven,


    wenn du einen "normalen Job" bei einer Zeitarbeitsfirma hast, darfst du so viel verdienen wie du möchtest. Je mehr, desto besser... Daher kann ich gerade deinen Ausführungen nicht folgen, dass die Arge dir vorschreibt, wieviel du verdienen darfst!??
    Der Arge und bestimmt auch dir ist es doch am liebsten, wenn du weg kommst, von staatlichen Leistungen, insofern ist der Willen der Arge definitiv, dass du genug verdienst, sodass du keinen ergänzenden Anspruch auf Leistungen mehr hast.


    Wenn deine Löhne monatlich unterschiedlich sind, wird erstmal ein Durchschnittsgehalt von der Arge als Einkommen angerechnet, auf dessen Basis ein vorläufiger Bescheid erstellt wird.
    Nach jedem Monat mußt du nun deinen Gehaltsnachweis einreichen. Stellt sich heraus, dass du in dem entsprechenden Monat weniger verdient hast, als der zugrundegelegte Durchschnittswert, erhältst du eine ALG II Nachzahlung und einen Änderungsbescheid. Im umgekehrten Fall - du hast also mehr verdient, als die Arge bei ihrer Ursprungsberechnung als Einkommen angesetzt hat - mußt du die ALG II Überzahlung an die Arge zurückzahlen. So geht das Monat für Monat...
    Du kannst also arbeiten und verdienen, so viel du möchtest. Im Idealfall so viel, dass du das Kapitel "Jobcenter" schließen kannst :)


    Achja, Weihnachts- und Urlaubsgeld schlägt sich ja auf den Gehaltsnachweisen nieder. Sprich, es ist dort ersichtlich und wird dir entsprechend dem, auch als Einkommen angerechnet. Glückwunsch, dass du Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommst... ist ja eine echte Rarität in der heutigen Zeit!!!

  • Hallo Sven,


    eine merkwürdige Auffassung die du da vertrittst!
    Die Arge schreibt dir nicht vor wieviel du verdienen darfst, sondern stockt die Differenz zwischen deinem Gehalt und dem tatsächlichen Bedarf deiner Familie auf.
    Demnach ist es doch logisch, dass die Zahlungen der Arge an dein Einkommen angepasst.
    Warum sollte in deinem Fall Anspruch auf eine erhöhte Zahlung der Arge bestehen, wenn im Gegenzug andere Leute die für ihren Lebensunterhalt arbeiten und gerade mal über dem Regelbedarf kommen keine Leistungen der Arge beziehen.


    Du solltest dir vielleicht mal vor Augen führen, dass du für dich und deine Familie natürlich den Lebensunterhalt sicher zu stellen hast und du anscheinend auch in der Glücklichen Lage bist dies zum Teil zu tun.
    Aber warum solltest du das auch tun, wenn du unter dem Strich nicht mehr raus hast als wenn du weniger arbeiten würdest?

  • sven :


    wie die anderen verstehe ich dich auch nicht. Du er hälst aufstockendes ALG II, aber nur insoweit, wie du den Monat nicht mit deinem Gehlt auskommst.


    Daher schreibt dir die ARGE nicht vor, wieviel du verdienen darfst, sondern errechnet nur, wieviel sie zuzahlen muss.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • hmmm also laut den bescheit der arge haben die ein fiktives gehalt von 747€ ausgerechnet das ich jedenmonat bekomme also wenn ich weniger wie 747€ verdiene bekomm ich was von denen ist ja klar aber ich verdiene ja so um die 900€ jeden monat mit schichtzulage und die von der arge sagten mir den überschuss muss ich an die arge zahlen die haben das einkommen nach dem arbeitsvertrag ausgerechnet also ich hab das jetzt so verstanden das ich die 900€ behalten kann aber die mir wiederum das geld an anderer stelle wieder abziehen z.b. bei der miete das ich den differenz betrag selber zahlen muss ist das so richtig oder liege ich da komplett falsch?


    MFG sven

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann seit ihr doch auch zu dritt ne?
    Dann sieht es doch ähnlich aus wie bei uns und ihr habt (je nach Höhe der Miete) einen Gesamtbedarf von gut 1000,- Euro. Da ist dann alles drin, auch die Miete.
    Verdienst Du nun abzüglich der Freibeträge 747,- Euro, dann bekommt ihr noch rund 300,- Euro vom Amt.
    Verdienst Du z.B. 1100,- Euro, dann bekommst Du kein Geld mehr vom Amt und bist das Amt auch los, WENN das Einkommen in dieser Höhe bleibt.
    Geld musst Du ans Amt jedenfalls nicht abgeben. Du bekommst im schlimmsten Fall nur eben nichts mehr von denen, WENN Du genug verdienst. Und das sollte doch auch Dein Ziel sein oder?
    Bei mir ist es ja nun ähnlich. Morgen früh gehts los;)


    btw: bei 7,38 Euro/Stunde und Vollzeit müsstest Du bei Steuerklasse 3 übrigens locker 1000,- Euro netto haben (oder bist du nicht verheiratet?).

  • doch Danny bin verheiratet aber um mindestens auf 1100€ netto zu kommen musste ich auch jedes wochenende also samstags und sonntags arbeiten jeweils 8stunden das könnte richtig hart werden für mich so ohne wochenende naja ich werde mal die ganze sache mal durchrechnen ob sich das wirklich lohnen würde zur info wir zahlen 400€miete


    MFG Sven


    P.S. klar will ich weg von denen wer will das nicht

  • Danny :
    Solange man vom Jobcenter ALG II bekommst, auf Basis der Berechnung des fiktiven Gehaltes, muß bei einem höheren Gehalt selbstverständlich die (anteilig) zu viel erhaltenden ALG II Leistung zurückgezahlt werden. Das ist genauso selbstverständlich wie der umgekehrte Fall, in dem es bei weniger Gehalt eine ALG II Nachzahlung der Arge geben würde.


    Erst dann, wenn man gar nichts vom Jobcenter erhält und erhalten hat, muß man natürlich auch nichts zurückzahlen.


    Im vorliegenden Fall klang es jedoch so, als würde Sven durchaus noch Leistungen aufgrund einer fiktiven Gehaltsanrechnung beziehen. Dementsprechend kann es also durchaus sein, dass er Leistungen zurückzahlen muß, wenn er mehr verdient hat, als das Jobcenter fiktiv angesetzt hat.

  • arimee also liege ich doch richtig das ich was an die arge zahlen muss wenn ich mehr verdiene als die arge ausgerechnet hat weil ich bekomme die zahlungen ja zum 1. mein gehalt zum 15. dann muss ich ja auch die lohnabrechnung vorlegen bei der arge so und da die mir ja sogesagt vorleistung zahlen muss ich sie ja wieder zurück zahlen richtig?


    MFG Sven

  • Richtig!
    Wenn sich herausstellt, dass du zu viel ALG II erhalten hast, mußt du für den entsprechenden Monat etwas zurück zahlen!


    Die Arge könnte auch sagen, wir zahlen erstmal gar nix.
    Leg uns deinen Gehaltsnachweis vor und wenn sich herausstellt, dass du zu wenig verdient hast, bekommst du eine Nachzahlung. So würde man Überzahlungen vermeiden und offensichtlich dein subjektives Gefühl, dass dir das Jobcenter Geld weg nimmt.


    Das Gesetz / das Jobcenter handhabt dies jedoch anders. Es geht in Vorleistung gerade weil man vermeiden will, dass du durch ein niedriges Gehalt in Existenznöte kommst.
    Eine Rückzahlung einer evtl. Überzahlung ist damit nachvollziehbar und du solltest von dem Gedanken weg kommen, dass dir die Behörde etwas weg nimmt! Im Gegenteil - in Zeiten wo du es nicht schaffst, aus eigenen Kräften für dein Einkommen zu sorgen - schießt sie dir etwas dazu.


    Ich will der Arge hier keinen Heiligenschein verpassen, aber den Sachverhalt mal aus der Perspektive zu sehen, könnte an der ein oder anderen Stelle nichts schaden ;)

  • Ja, das habe ich falsch verstanden, bzw. Du hast es auch etwas unglücklich formuliert.
    Das ist natürlich richtig und bei uns genau das gleiche. Jeden Monat aufs neue dies hin und her gerechne:mad:


    Warum ist es eigentlich so schwer, bei unregelmäßigem Einkommen einfach das Alg.II am Ende des Monats mit den tatsächlichen Zahlen zu berechnen und auszuzahlen? Das wäre vermutlich zu einfach ne? Ich mein, einfach ein bisschen Flexibilität könnte man doch erwarten. Wird von uns ja auch gefordert.


    Nochmal wegen dem Lohn: Also bei 7,38 Euro komme ich grob gerechnet bei einer Vollzeitstelle auf ca. 1200,- Euro Brutto. Das sollten bei Steuerklasse 3 also rund 1000,- Euro netto sein.


    Naja, der Rest meiner Aussage stimmt dann aber soweit.


    btw: Könnte Deine Frau nicht auch ein wenig zum Überleben beisteuern? Ich mein, wenn sie z.B. einen 400,- Euro Job machen würde, dann wärt ihr das Amt los.


    arimee : Da beisst sich die Katze aber auch in den Schwanz, da immer das Gehalt des letzten Monats für die folgende Berechnung zu Grunde gelegt wird. Schau Dir mal meinen neuesten Thread an, dann verstehts Du das Dilemma.
    http://www.sozialleistungen.in…ieder-abgelehnt-5852.html
    Bekommt man nämlich in einem Monat viel Gehalt, und im nächsten Monat wenig, dann steht man dumm da, weil man ja auf der Berechnungsgrundlage des hohen Gehalts des Vormonats auch nur wenig bis gar kein Alg.II bekommt. Und die kommen doch bei einem Neuantrag sowieso nicht sofort aus dem Quark, dann wäre es imho eindeutig besser, mit den konkreten Zahlen rückwirkend für den Monat zu zahlen. Würde dem Amt auch ne Menge Arbeit sparen und man müsste nicht selber jeden Monat dieses Rumgerechne kontrollieren.

  • Hallo Danny,


    in der Praxis ist es i.d. R. nicht so, dass das letzte Gehalt zur Berechnung zugrunde gelegt wird.
    Der Antragssteller erhält auf Basis einer fiktiven Gehaltsanrechnung (welche sich erstmal per se aus dem im Arbeitsvertrag angegebenen Lohn ergibt) einen vorläufigen ALG II Bescheid, der über einen bestimmten zeitraum gültig ist. Mit Einreichen der Gehaltsnachweise erfolgt die Neuberechnung und tatsächliche Anpassung der Leistungen.


    Zu deiner Frage, warum das ALG II nicht am Ende des Monats mit den tatsächlichen Zahlen berechnet wird:
    Zum einen weil ALG II immer in Vorleistung für den Monat gezahlt wird.
    Zum anderen, manch einer bekommt erst Mitte oder Ende des Folgemonats eine Gehaltsabrechnung. Ehe diese eingereicht oder von der Behörde bearbeitet wurde, würden u.U. Monate vergehen, bis das ALG II für den entsprechenden Monat fließt. Mit der Vorschußzahlung soll bei unregelmäßigen Gehältern vermieden werden, dass Existenznöte aufkommen, wenn das Gehalt mal ganz gering ausfällt.

  • Also ich kann nur für uns sprechen: Ich reiche jeden Monat (Mitte) die aktuellen Lohnzettel meiner Frau ein. Dieses aktuelle Gehalt wird dann für den letzten Bescheid rückgerechnet UND für den Folgemonat als Grundlage genommen. Und so geht das Monat für Monat. Und der neue Bescheid kommt immer innerhalb ca. 1 Woche (also recht schnell wie ich finde)
    So und weil eine Frau nun im August zuviel Gehalt bekommen hat (also mehr als Gesamtbedarf), darf ich zum einen das Alg.II zurückzahlen (ist ja auch völlig richtig und unstrittig) UND bekomme für September kein Alg.II, obwohl das Gehalt meiner Frau im September tatsächlich um einiges niedriger ausfallen wird (was dann ja eine Nachzahlung ergibt, nur davon hab ich ja erstmal nichts).


    Also wir wären sehr froh, wenn es am Ende des Monats mit den konkreten Zahlen rückwirkend ausgezahlt werden würde.


    Das sollte eben individuell entschieden werden. Irgendwie reden wir immer ein wenig aneinander vorbei ;) Die Problematik, dass bei einem Neuantrag evtl. mal das Geld knapp wird, wäre ja nur im ersten Monat. Danach spielt es sich ja ein. Und wir hätten diesen Engpass mit unserer kleinen Rücklage überbrücken können, bzw. wir bekommen ja ohnehin nur Peanuts, da meine Frau ja Einkommen hat. Aber darum eben individuell (es hat ja nicht jeder Rücklagen).