Beiträge von Jana1987

    Asta, dann würde ich in der Tat versuchen, mir das Geld von der ARGE wiederzuholen. Schließlich hast du alles in deiner Macht stehende getan, um den Weiterbewilligungsbescheid der GEZ rechtzeitig zu stellen, und die ARGE hat dir die Mitarbeit verweigert.


    Stelle einfach einen Antrag auf Übernahme der GEZ-Gebühr, die durch Verschulden der ARGE zustande gekommen ist, und warte ab, was passiert.


    P.S.: Kannst du schriftlich oder mit Zeugen beweisen, dass du auf der ARGE warst und man sich geweigert hat, dir den Wisch auszustellen? Das wäre nämlcih wichtig zur Beweisführung ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Kishido, grundsätzlich ist auch eine mündliche Vereinbarung ein Vertrag. Wenn ihr (du und dein Chef) also abgemacht hattet, dass du nach dem Praktikum dort anfängst (was du ja auch getan hast), dann war das meiner Auffassung nach ein mündlicher Arbeitsvertrag. Und den hast du gebrochen, indem du einfach nicht mehr erschienen bist.


    Dürfte schwierig werden, aus der Sache wieder herauszukommen. ICh kann deine Einstellung verstehen, aber weiß nicht, was du jetzt noch tun könntest, um die Sanktion abzuwehren. Eventuell könntest du mit Beratungsschein einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und klären, ob die Vorgehensweise rechtens ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Grundsätzlich bildet sie nach Geburt ihres Kindes eine eigene BG mit dem Kind, d. h. die Einkommensverhältnisse der Eltern dürfen nicht mehr hinzugezogen werden. Daher wird sie auch einen Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen haben.


    Sollte sie dann mit dem Kind bei ihren Eltern wohnen bleiben, bekommt sie die anteilige Miete für sich und das Kind zusätzlich zu den Regelleistungen. Will sie in eine eigene Wohnung ziehen, sollte sie sich vorher auf der ARGE erkundigen, wie groß und wie teuer die Wohnung für sich und das Kind sein darf. Ihr steht dann auch Wohnungserstausstattung zu. In jedem Fall steht ihr auch Erstausstattung für die Schwangerschaft und das Kind zu.


    Sie sollte den Antrag auf jeden Fall stellen. Ich weiß allerdings nicht, ob VOR der GEburt immer noch ihre Eltern mit hinzugezogen werden können, NACH der Geburt ist es jedenfalls nicht mehr rechtens.


    Wenn du mit deiner Freundin und dem Kind zusammenziehen willst, müsst ihr das ebenfalls beantragen, dürfte aber eigntlich nicht abgelehnt werden, da es eine Familienzusammenführung ist. Falls nicht, hat sie dann wahrscheinlich noch Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf.


    Wegen Unterhalt: Wenn du nicht mit ihr zusammenwohnen willst, wird wahrscheinlich das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten, solange du nicht zahlen kannst. Soweit ich weiß, kann sich das Jugendamt aber alles von dir zurück holen, sobald du ein höheres Einkommen hast.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Andere hier im Foum kennen sich damit aber noch besser aus ...

    Hallo,


    da du auf jeden Fall noch Anspruch auf aufstockendes Hartz IV hast, stell am besten morgen direkt den Antrag (Geld wird nur ab Antragstellung gezahlt). Selbst wenn du nicht die komplette Miete übernommen bekommst, besteht die Möglichkeit, den Umzug und die Kaution selber zu zahlen, umzuziehen und dann die Differenz selber zu zahlen. Haben mein Freund und ich auch gemacht.


    Und zu den NK: 180 Euro geht doch noch, wie zahlen insgesamt 257 Euro im Monat! (120 Euro NK und 137 Euro Strom und Gas). Die werden aber (abzüglich Strom und Warmwasser sowie die NK für 2 qm) komplett von der ARGE übernommen.


    Von der Größe her müsste die Wohnung angemessen sein; in den meisten Kommunen haben zwei Personen Anspruch auf bis zu 60 qm.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Tja, dann hat der SB genau das erreicht, was er wollte: Ihr habt keinen Antrag gestellt und die ARGE hat die Leistungen für dich eingespart ...


    Normalerweise hätten sie das Einkommen deiner Eltern gar nicht einsehen dürfen. Sollten sie beim nächsten Antrag Einkommensnachweise deiner Eltern verlangen, weigert euch und weist auf das Schreiben hin, in dem ihr darlegt, dass sie nicht mehr für dich aufkommen. Sobald ihr Einkommensnachweise vorlegt, geht die ARGE erst recht von einer BG aus und es wird noch schwieriger, ihnen klarzumachen, dass dem nciht so ist.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Stell in Zukunft immer erst einen Antrag und warte das Ergebnis ab, bevor du aufgibst ....

    Prinzipiell muss die ARGE die tatsächlichen Heizkosten übernehmen, ABER:


    Es wird aufgrund der Wohnsituation und Personenzahl eine Höchstgrenze ermittelt (Isolierung, Heizart etc fließen da mit ein). Bis zu dieser Höchstgrenze werden die Heizkosten übernommen. Alles, was darüber hinaus geht, muss man selber tragen. Wenn eure Wohnung zu groß für zwei Personen ist, werden sie euch wahrscheinlich sowieso nicht die kompletten Heizkosten bezahlen, da die Heizkosten, die auf die "überflüssigen" qm entfallen, herausgerechnet werden (denke ich; bei unseren NK machen sie es so).


    Es kann also sein, dass ihr bereits den für euch errechneten Höchstsatz an Heizkosten erhaltet und deshalb nichts übernommen wird. Auf der anderen Seite dürft ihr ja auch eure Betriebskostennachzahlung behalten, was eigentlich auch nicht üblich ist. Bittet doch euren Vermieter, die Betriebskosten im angemessenen Rahmen zu senken, damit ihr im nächsten Jahr kein so hohes Guthaben habt und jetzt nicht ganz so viel zahlen müsst.


    P.S.: Unsere Heizkostennachzahlung wurde nur anteilig übernommen, da wir damit knapp über die Höchstgrenze gekommen sind. Für die monatlichen Abschläge haben wir aber eine schöne Erhöhung bekommen, da dort noch Luft nach oben war.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also die Damen bei uns an der Anmeldung haben mir auf NAchfrage gesagt, ich müsse den Antrag persönlich abgeben. Kann ich aber auch insofern verstehen, dass der SB dann direkt die Kontoauszüge durchguckt und man keine Kopien mit abgeben muss. Außerdem kann so wohl sichergestellt werden, dass niemand einen gefälschten Antrag für eine andere Person abgibt (also z. B. angibt, derjenige habe kein Einkommen, und ihn hinterher anschwärzt, weil er eben doch einem Minijob nachgeht). Unterschriften lassen sich ja fälschen, aber gleich den ganzen Antragsteller ...?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Im Übrigen hat man ab 25 einen Anspruch auf Hartz IV, ob man noch bei den Eltern wohnt oder nicht!!!


    MAn muss dann nur bei Antragstellung schriftlich festhalten, dass die Eltern nicht mehr für einen aufkommen (von beiden unterschrieben). Wenn man mietfrei wohnt, wird man nur den Regelsatz bekommen. Möchte man auch einen Mietanteil haben, muss man soweit ich weiß dann einen Untermietvertrag aufsetzen.


    Aber grundsätzlich hätte man ab 25 auch Anspruch auf eine eigene Wohnung und Beihilfe zur Wohnungserstausstattung.


    Was die Dame auf dem Amt erzählt hat, ist also völliger Unsinn gewesen. Lasst euch nicht von den mündlichen Aussagen der Mitarbeiter beeinflussen, sondern stellt immer direkt die schriftlichen Anträge.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich hatte jetzt das selbe Problem, dass ich bis Ende des Monats die weiterlaufende Befreiung beantragen musste. In dem Schreiben der GEZ steht eindeutig drin, dass die Befreiung ab Juli nur möglich ist, wenn der Befreiungsantrag noch vor Monatsende dort ist.


    Es steht aber auch darin, dass ein Schreiben der ARGE, welches die WEiterbewilligung der Leistungen auch ohne Bescheid bescheinigt, vollkommen ausreichend ist!!!


    Dieses Schreiben hättest du dir rechtzeitig ausstellen lassen können.


    Ich glaube daher kaum, dass du eine Chance hast, die Gebühren für den Monat zurückzubekommen.


    @ Schrader: Ob man aus dem Bescheid einen Leistungsbezug sehen kann, interessiert die GEZ nicht. Ich hatte mich abmelden wollen, als mein Internetzugang passé war, hatte mich aber nicht zeitgleich befreien lassen. Als die Ablehnung kam, habe ich dann doch die Befreiung beantragt und auch bewilligt bekommen, aber erst ab dem Monat, der auf den Antrag folgte!!! Obwohl man aus dem Bescheid sehen konnte, dass ich schon die ganzen Monate zuvor im Leistungsbezug stand! Die GEZ bewilligt keine rückwirkende Befreiung, leider.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Soweit ich weiß, sind in dem Grundfreibetrag von 100 Euro die Pauschalen für Versicherungen, Werbungskosten etc enthalten. Solltest du mit Beiträgen zur Riesterrente, Fahrtkosten, notwendigen Versicherungen (oder der Versicherungspauschale von 30 Euro) über 100 Euro kommen, wird der Grundfreibetrag entsprechend angepasst. In deinem Fall müsste der Freibetrag bei mind. 190 Euro liegen (160 Euro Fahrtkosten + 30 Euro Versicherungspauschale). Wenn du in eine Riesterrente einzahlst, kannst du die monatlichen Beiträge ebenfalls zum Freiberag hinzuaddieren.


    Dein gesamter Freibetrag müsste also bei ca. 340 Euro liegen. Das bedeutet, dass dein Hartz IV-Zuschuss ca. 472 Euro betragen müsste. Stell am besten einen Überprüfungsantrag für die Zeit seit Arbeitsaufnahme und reiche alle Unterlagen ein, die deine Fahrtkosten und evtl. Riesterbeiträge belegen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, eine Kranken- und Pflegeversicherung wird weiterhin von der ARGE getragen, solange nur ein Cent als Aufstockung gezahlt wird. Die Zahlung zur Rentenversicherung der ARGE entfällt allerdings. Solltest du nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen als Selbstständige, würdest du auch keine weiteren Rentenanwartschaften erwerben, was sich auf deine spätere Rente sehr negativ auswirken kann. Andererseits, falls du unter die Rentenversicherungspflicht fallen solltest oder dich freiwillig pflichtversicherst, liegt der Beitrag in den ersten drei Jahren bei ca. 240 Euro im Monat (es gibt aber auch die Möglichkeit, den Beitrag einkommensabhängig berechnen zu lassen, sind aber immer noch 19,9 %!!!). Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest (wie in deinem Fall dann), bist du scheinselbstständig. Du fällst dann auf jeden Fall unter die RV-Pflicht, solange du keine weiteren Auftraggeber hast.


    Das Angebot, dich auf Honorarbasis zu veschäftigen, ist ein ganz mieser Trick deiner Chefin, die Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge für dich nicht zahlen zu müssen. Außerdem hast du dann keine Kündigungsfrist etc. Wenn sie keine Arbeit für dich hat, bekommst du auch kein Geld. Ich gehe mal stark davon aus, dass du als Honorarkraft nicht oft auf die von dir angegebenen 800 Euro Umsatz kommen würdest.


    Ein weiterer Nachteil: Du hättest keine Arbeitslosenversicherung und somit auch keinen Anspruch auf ALG I.


    Ich rate dir, auf einen Festvertrag zu bestehen. Im Übrigen ein Tipp für die Zukunft: Fang erst an zu arbeiten, wenn du den unterschriebenen Vertrag vorliegen hast. Sonst kann es dir immer wieder passieren, dass man dich arbeiten lässt und du hinterher ohne Vertrag und ohne Geld abserviert wirst (ist mir einmal bei einem Praktikum passiert ...)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Bei der derzeitigen Wtschaftslage wäre es hochgradig unvernünftig, den Job abzulehnen, vor allem, da sie sich selber darum beworben hatte.


    Wenn du mir deiner Chefin gut klar kommst und mit der getroffenen Vergütungsregelung leben kannst, dann würde ich den Job an deiner Stelle auf jeden Fall annehmen. Denn besonders wenn du gerade erst aus einer Umschulung kommst, ist Berufserfahrung ganz wichtig. Und selbst wenn du den Job wieder verlieren solltest, wenn die Förderung der ARGE ausläuft, hast du aber Erfahrung, die dir bei der weiteren Stellensuche helfen wird.


    P.S.: Solltest du den Job ablehnen, wirst du wohl mit einer Sanktion rechnen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich selber um das Jobangebot gekümmert hast oder die ARGE dich dahin vermittelt hat. Du kannst einen Job annehmen und wenn du es nicht tust, gibt es eine Sanktion.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich würde nochmal beim Jugendamt vorbeigehen und nachfragen, wo die Einschätzung bleibt. Wenn ihr die habt, damit auf jeden Fall nochmal zur ARGE und erneut beantragen, umziehen zu dürfen - zum Wohl des Jüngsten!


    Mit eurer derzeitigen Wohnungsgröße sehe ich sonst leider kaum Möglichkeiten, eine Umzugsgenehmigung zu bekommen, solange der Jüngste noch nicht älter ist oder ein Umzug aus anderen Gründen erforderlich wird.


    Viel Erfolg!


    LG, Jana

    Wie groß ist denn eure bisherige Wohnung? Mit fünf Personen stehen euch meines Wissens nach bis zu 105 qm zu. Allerdings weigern sich die ARGEn oft, einem Umzug zuzustimmen, solange das jüngste Kind noch nicht 1 oder 2 Jahre alt ist, mit der Begründung, es benötige noch keinen eigenen Platz.


    Hast du die Einschätzung des Jugendamt-SB schriftlich? Wenn ja, würde ich die auf jeden Fall mitnehmen und mich mit dem Umzugswunsch darauf stützen.


    Zur angemessenen Miete kann euch nur die zuständige ARGE etwas sagen, da es von Ort zu Ort unterschiedlich ist. Wenn eure SB sich weigert, euch Auskunft darüber zu geben, verlange den Teamleiter und beschwere dich direkt. Das ist ja wohl unerhört!


    Ansonsten gibt es wohl noch die Möglichkeit, bei der Hotline anzurufen und sich dort zu erkundigen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Aus welchem Grund weigern sich die GKVs, dich aufzunehmen?


    Wegen dem Geld: Geh mit deinen Kontoauszügen zur ARGE und belege denen, dass du mittellos bist. Bestehe auf einen Vorschuss und geh erst wieder raus, wenn man dir einen Scheck oder Bargeld mitgegeben hat. Die Möglichkeit gibt es, damit Antragsteller nicht ganz ohne Geld dastehen, bis der Antrag durch ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Aber der weiter oben zitierte Gesetzestext sagt doch eben aus, dass für Jugendliche UNTER 15 Jahren der Freibetrag von 100 Euro gilt ... *verwirrt bin*


    Ich würde auf jeden Fall trotz der telefonischen Aussage in Widerspruch und notfalls vor Gericht gehen, weil die Aussage der SB meines Erachtens Schwachsinn ist, vor allem, wenn der o. z. Text richtig abgeschrieben ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Kenzo,


    ich habe dir deine Frage zur BG beantwortet. Und im Übrigen: Ja, ich greife viele hier im Forum an, wenn deren Posts so klingen, als wollten sie sich Leistungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen. Und so ist es auch bei euch, wenn ihr allen Ernstes eine Möglichkeit sucht, eine BG zu vermeiden, obwohl ihr ein gemeinsames Kind bekommt und zusammen wohnt.


    Außerdem: Mag sein, dass Hartz IV nicht gerade üppig ist, aber viele andere Menschen müssen auch damit klar kommen und haben weniger als ihr zur Verfügung, weil ihr obendrauf noch Elterngeld habt. Und für euer Kind steht euch schließlich auch etwas zu, denn wenn ihr eine BG seid, wird dein Einkommen auf den Bedarf von euch dreien angerechnet und nicht nur auf den Bedarf deines Freundes.


    Euer Bedarf setzt sich dann wie folgt zusammen:
    2 x 316 Euro Regelleistung (wird zum Juni sogar noch erhöht, glaubeauf 323 Euro)
    211 Euro Regelleistung für das Kind (Das Kindergeld wird komplett angerechnet)
    angemessene Miete und NK


    Davon abgezogen werden dann Kindergeld, Elterngeld (bis auf den Freibetrag von 300 Euro) und sonstiges Einkommen, z. B. aus Erwerbstätigkeit (das aber auch nur bis auf die Freibeträge).


    Es gibt im Netz viele Rechner, die euch genau ausrechnen, ob und wie viel ihr aufstockend nach der GEburt eures Kindes noch bekommt.


    Ich wünsche euch alles Gute und hoffe, dass ihr euch für den ehrlichen Weg entscheidet.


    LG, Jana

    Wenn ihr ein gemeinsames Kind bekommt, werdet ihr auch als BG eingestuft.


    Im Übrigen halte ich diese Einstellung, in jedem Fall eine BG zu vermeiden und dafür sogar die Vaterschaft zu verleugnen, für eine bodenlose Frechheit! Schließlich bekommt ihr ein GEMEINSAMES Kind, für das ihr auch GEMEINSAM aufkommen solltet. Da ihr zusammen wohnt, bedeutet das natürlich, dass ihr auch füreinander aufkommt.


    Schade, dass das für so viele inzwischen nicht mehr selbstverständlich ist, für seine Familie aufzukommen, sondern lieber den Staat auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.


    LG, Jana