Leasing als Schuldenfalle - Schulden durch Leasing

Leasinggeschäfte sind entgeltliche Nutzungsüberlassungsverträge, die in unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abgeschlossen werden können. Allen Modellen liegt der Gedanke der Zahlung eines bestimmten Entgelts für Überlassung und Nutzung des Leasinggegenstandes zugrunde.

Auch beim Leasing (beispielsweise beim Autoleasing) drohen durchaus hohe Risiken für den Leasingnehmer. Wenn er die vereinbarten Leasingraten nicht mehr aufbringen kann, verliert er zunächst den Leasinggegenstand. Dieser bleibt bis zur Erbringung der letzten Leasingrate im Eigentum des Leasinggebers, so dass bei Zahlungsausfall des Leasingnehmers Herausgabe verlangt werden kann. Zudem erwarten den Leasingnehmer zusätzliche hohe Kosten, denn in den Vertragsbedingungen der Leasinggeber ist vielfach festgeschrieben, dass sie ein fristloses Kündigungsrecht ausüben können, wenn der Leasingnehmer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist. Macht der Leasinggeber von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, ist der Leasingnehmer zur Erbringung einer Abschlusszahlung verpflichtet. Diese entspricht in ihrer Höhe bei vielen Leasingverträgen dem Restwert des Leasinggegenstandes und kann deshalb entsprechend hoch ausfallen. Allerdings wird – vor allem im Bereich des Kfz-Leasings – der Leasinggegenstand nach der Vertragskündigung bestmöglich verkauft und der Erlös hieraus wird auf die Abschlusszahlung angerechnet.

Dennoch verbleibt in vielen Fällen eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers oft eine Abschlusszahlung, die – wie in den Fällen einer geplatzten Ratenkreditfinanzierung – zu einer Belastung führen kann, die nach Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht zu tragen ist. Auch in solchen Fällen kann damit der Grundstein für eine Überschuldung gelegt sein.

Vorbeugung gegen Schulden aus einem Leasingvertrag

Regelmäßig geht es beim Leasinggeschäft um die Finanzierung höherer Sachwerte. Mit dem Vertrag binden sich Leasingnehmer auf längere Zeit und verpflichten sich zur regelmäßigen Erbringung der Leasingraten. Auch das Leasinggeschäft wird daher von dem gleichen Risiko eines Zahlungsausfalls begleitet. Versicherungsgesellschaften bieten zur Risikobegrenzung deshalb auch Leasingnehmern den Abschluss von Restschuldversicherungen an.

Das kann insbesondere für Freiberufler und Selbständige durchaus von Bedeutung sein, denn sie sind für den Fall des Wegfalls ihrer Einkünfte in der Regel nicht zum Leistungsbezug von Arbeitslosengeld berechtigt, mit dessen Hilfe sie unter Vereinbarung einer Ratenreduzierung die wirtschaftlichen Lasten unter Umständen vielleicht noch einigermaßen abfedern könnten.

Wie bei Kreditverträgen so gilt jedenfalls auch bei Leasinggeschäften, dass die Barzahlung nicht nur mehr Rechtssicherheit schafft (Eigentumserwerb), sondern zudem das Risiko einer möglichen Überschuldung ausschließt. Insofern kann Verbrauchern auch hier nur angeraten werden, den Wunsch nach dem neuen Auto vielleicht doch noch etwas zurückzustellen und stattdessen Eigenkapital anzusparen, um so jedes Schuldenrisiko zu meiden.