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Kindergeld


Genau genommen handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es stellt in den meisten Fällen vielmehr eine Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern dar und ist daher im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der über diese Ausgleichszahlung hinausgehende Anteil zählt als Einkommen der Eltern.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld daher in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, da es an steuerpflichtigem Einkommen mangelt. Aus diesem Grund ist das Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Berechnung des ALG II anzurechnen.

Wer erhält Kindergeld?

Grundsätzlich erhält Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daneben erhält Kindergeld, wer zwar im Ausland wohnt, in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Als Kinder zählen im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (auch adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten sowie Enkelkinder, wenn der Antragsteller diese in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ebenfalls als Kinder zählen Pflegekinder, soweit der Antragsteller mit diesen durch eine auf Dauer angelegte familienähnliche Beziehung verbunden ist.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vollwaisen oder unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Daneben können die Eltern den Kindergeldanspruch an ihre Kinder abtreten.
Das Kindergeld ist bei der Familienkasse schriftlich zu beantragen, welche in der Regel ihren Sitz bei der Bundesagentur für Arbeit hat.
Ein Anspruch besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für mindestens einen Tag vorgelegen haben.
Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als € 7680 pro Jahr hat.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt (Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre). Hat ein in Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil- oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienstes.

Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen.

Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind jeweils € 154 pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld € 179 pro Monat.