Ab Juli wird das Kindergeld erhöht

Sofern der Antrag auf Kindergeld bewilligt worden ist, wird dieses monatlich zu einem bestimmten Termin regelmäßig und fortlaufend ausgezahlt. Das Geld geht dabei auf das Girokonto eines Elternteils. Doch wann kann man mit dem Kindergeld rechnen und was wird sich in diesem Jahr alles ändern?

Einmal im Monat bekommen die Eltern nach erfolgreicher Beantragung das Kindergeld für das Kind oder die Kinder. Viele sind hierbei allerdings noch nicht korrekt informiert, so dass vom Zeitpunkt der Beantragung bis hin zur Auszahlung noch viele Fragen auftauchen. Letztlich ist das Kindergeld kein Hexenwerk und wird zu geregelten Zeiten ausgezahlt. Wichtig bei der Findung der Kindergeld-Auszahlungstermine ist die Endziffer der Kindergeldnummer. Die komplette Nummer bekommt man nach erfolgreicher Beantragung zugewiesen. Diese besteht aus einem Code für die Familienkasse, die für einen zuständig ist, der „Festen Kindergeldnummer“, der Nummer, die der Familie zugeordnet wird und der einstelligen Endziffer. So werden die Kindergelder mit einer niedrigen Nummer eher Anfangs des Monats ausgezahlt und die höheren Ziffern gegen Ende.

Eine Ausnahme beim Kindergeld für Beamte

Eine Ausnahme beim Kindergeld stellen Beamte des öffentlichen Diensts. Diese bekommen nämlich nicht das Geld von der Familienkasse gestellt. Sie müssen sich bei der Besoldungsstelle melden. Das Kindergeld in diesem Fall wird nämlich nicht separat als Überweisung an die Eltern geschickt, sondern wird mit den monatlichen Bezügen geschickt. Die Formale hierzu gibt es entweder online oder direkt in der Personalabteilung der Besoldungsstelle.

Was ändert sich beim Kindergeld im Jahr 2019?

Auch in diesem Jahr kommt es deutschlandweit zu einer Erhöhung des Kindergeldes um knapp 5 Prozent. So bekommt man bis einschließlich Juni 2019 für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das Dritte 200 Euro und ab dem Vierten 225 Euro pro Monat. Ab dem 1. Juli dieses Jahrs werden die Beiträge nach oben hin angepasst. So erhöht sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 204 Euro, für das Dritte auf 210 Euro und ab dem vierten Kind stehen einem 235 Euro pro Monat fortan zur Verfügung. Wie gehabt wird das Kindergeld regulär bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Sofern das Kind volljährig wird gelten hierbei spezielle Sonderregelungen. Auch sogenannte Zählkinder, also Kinder, die nicht im eigenen Haushalt wohnen, beeinflussen die Reihenfolge nicht.