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Ab wann wird Hartz 4 gezahlt?

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  #1  
Alt 13.01.2010, 19:28
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 2
Standard Ab wann wird Hartz 4 gezahlt?

Hallo zusammen,

jetzt ist es leider auch soweit bei mir, ich muß mich bei Hartz4 anmelden. Ich habe da mal eine Frage vorab.

Ab wann wird Hartz 4 bezahlt? Ab dem Tag der persönlichen Anmeldung (Antrag abholung), ab dem Tag wo der Antrag abgegen wird, oder ab dem Tag wo der Antrag genehmigt wird?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Gruß Josette
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  #2  
Alt 13.01.2010, 21:33
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Registriert seit: 17.04.2008
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Beiträge: 303
Standard

Zitat:
Zitat von Josette Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

jetzt ist es leider auch soweit bei mir, ich muß mich bei Hartz4 anmelden. Ich habe da mal eine Frage vorab.

Ab wann wird Hartz 4 bezahlt? Ab dem Tag der persönlichen Anmeldung (Antrag abholung), ab dem Tag wo der Antrag abgegen wird, oder ab dem Tag wo der Antrag genehmigt wird?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Gruß Josette
Ab dem tag der ersten Vorsprache. es sei denn es besteht zu diesem datum noch kein ALGII Anspruch.

gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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  #3  
Alt 14.01.2010, 10:19
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Hallo Diablo,

vielen Dank für Deine Antwort.

L.G Josette
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  #4  
Alt 23.01.2010, 17:54
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von Diablo Beitrag anzeigen
Ab dem tag der ersten Vorsprache. es sei denn es besteht zu diesem datum noch kein ALGII Anspruch.
diese antwort ist leider falsch. algII wird ab dem tag der antragstellung gezahlt. das hat u.u. mit dem "ersten tag der vorsprache" überhaupt nix zu tun!!!

wichtig ist, dass er nachweisbar schriftlich eingereicht wird. er kann formlos - auf einem einfachen zettel - gestellt werden z.b. "hiermit beantrage ich alg II". damit ist der antrag schon gestellt, die fristen sind gewahrt, und es muss nach bewilligung rückwirkend gezahlt werden.

vorsicht: nicht von hinhaltetaktiken beirren lassen wie z.b. "ihr antrag kann nicht angenommen werden da er nicht vollständig is" oder so einen quatsch! sämtliche verzögerungstaktiken dienen einzig und allein den einsparungsmarotten der argen.

grundsätzlich das wichtigste für amtsgänge: NIEMALS ohne beistand nach §13 sgb X gehen, NICHTS mündlich, telefonisch oder per e-mail abhandeln sondern ALLES SCHRIFTLICH einreichen und für JEDES schriftstück den EINGANG auf einer kopie schriftlich bestätigen lassen (datum, stempel, unterschrift, kürzel) - mit zeugen.

grundsätzlich gilt: alles, was nicht nachweisbar schriftlich eingereicht wird, landet in "ablage p".

mfg
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  #5  
Alt 23.01.2010, 18:12
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Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 37
Standard Antragsstellung Hartz 4

Hallo Medusa,

Wer nur nach § 13 SGB X zum Amt geht, hat wenig Selbstvertrauen. Ich gehe zum Amt, weil mir gem. § 7 SGBII Hartz 4 zusteht, da ich 1 Jahr lang arbeitslos war.
Das Geld steht mir, wie du richtig sagst, seit Antragsstellung zu. natürlich ist es richtig, sich alles schriftlich geben zu lassen. was m.e. aber noch wichtiger ist, man sollte sich selbst ein wenig im SGBII und SGB XII auskennen, um nicht der Willkür des Amtes ausgeliefert zu sein.
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  #6  
Alt 23.01.2010, 18:28
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Registriert seit: 23.01.2010
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@bernie
Zitat:
Wer nur nach § 13 SGB X zum Amt geht, hat wenig Selbstvertrauen
mit verlaub, dieses armselige argument kann nur "von der anderen seite" kommen oder von jemandem, der noch nicht lange und "intensiv" genug das professionelle potential der amts- und argemitarbeiter kennengelernt hat

mit selbstvertrauen hat das rein garnix zu tun. es geht hier um berechtigten selbstschutz. es empfiehlt sich auch dringend, sich den o.g. paragraphen zu JEDEM amtsgang ausgedruckt mitzunehmen.

hier sind besonders folgende punkte wichtig:
Zitat:
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu befugt zu sein. Befugt im Sinne des Satzes 1 sind auch die in § 73 Abs. 6 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes bezeichneten Personen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung im Verwaltungsverfahren ermächtigt sind.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
quelle http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=1001300

das bedeutet, dass JEDER ein recht darauf hat, mindestens 1 person als beistand mitzunehmen. diese person darf nicht abgelehnt werden (ausser im seltenen fall der unzurechnungsfähigkeit). wird der beistand des raumes verwiesen, darf der betroffene ohne jegliche sanktion ebenfalls gehen.



edit:
zudem @ernie, macht dein o.g. paragraf hier überhaupt keinen sinn (zitat @bernie: "weil mir gem. § 7 SGBII Hartz 4 zusteht")
Zitat:
§ 7
Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen. Dabei ist grundsätzlich auf

1. die Fähigkeiten der zu fördernden Personen,

2. die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und

3. den anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf

abzustellen.
quelle:http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0300700

mfg

Geändert von medusa (23.01.2010 um 18:36 Uhr) Grund: textergänzung
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  #7  
Alt 23.01.2010, 22:37
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hallo medusa,

ich bin aufgrund meiner chronischen Kranheiten länger als manch anderer HartzIV-Empfänger und kenne die Kniffe und Tricks der ARGE-Mitarbeiter gut. Ich bin mit vielem nicht einverstanden, dennoch muß ich sagen, daß ich stets gut zurecht kam. Ich brauche keinen Begleitschutz um mich zu rechtfertigen, was mein Recht ist. Man läßt mich sogar weitgehend in Ruhe, weil ich weiß, wie ich mit ihnen umzugehen habe. Ich kenne nicht nur ihre Gesetze, ich kenne auch die Grauzonen. Ich spreche dem Begleitschutz zu, der nicht selbst argumentieren kann, oder sonst unsicher ist. ja, es steht ihm zu.
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  #8  
Alt 23.01.2010, 23:07
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Zitat:
Zitat von medusa Beitrag anzeigen
diese antwort ist leider falsch. algII wird ab dem tag der antragstellung gezahlt. das hat u.u. mit dem "ersten tag der vorsprache" überhaupt nix zu tun!!!

wichtig ist, dass er nachweisbar schriftlich eingereicht wird. er kann formlos - auf einem einfachen zettel - gestellt werden z.b. "hiermit beantrage ich alg II". damit ist der antrag schon gestellt, die fristen sind gewahrt, und es muss nach bewilligung rückwirkend gezahlt werden.

vorsicht: nicht von hinhaltetaktiken beirren lassen wie z.b. "ihr antrag kann nicht angenommen werden da er nicht vollständig is" oder so einen quatsch! sämtliche verzögerungstaktiken dienen einzig und allein den einsparungsmarotten der argen.

grundsätzlich das wichtigste für amtsgänge: NIEMALS ohne beistand nach §13 sgb X gehen, NICHTS mündlich, telefonisch oder per e-mail abhandeln sondern ALLES SCHRIFTLICH einreichen und für JEDES schriftstück den EINGANG auf einer kopie schriftlich bestätigen lassen (datum, stempel, unterschrift, kürzel) - mit zeugen.

grundsätzlich gilt: alles, was nicht nachweisbar schriftlich eingereicht wird, landet in "ablage p".

mfg
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Muss ich schon mit einem selbst gefertigten Antrag erscheinen. Gibt es da hier im Forum oder im net schon Mustervordrucke? Ich habe nichts und brauche alles. Wie begründe ich dies? Ausserdem habe ich die Zeit von arge nicht mitbekommen. Zu meiner Zeit war das noch Arbeitsamt und Sozialamt, wo ich noch nie war. Wie ist das heute? Sind Leistungen in jedem Bundesland gleich oder verschieden?
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  #9  
Alt 24.01.2010, 00:09
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hallo @wiederindeutschland

einfacher ausgedrückt:
per standard versuchen die argen mit allen mitteln, die annahme von anträgen - wenn nicht gar ganz zu verhindern - dann jedenfalls zeitlich so weit wie möglich zu verschleppen. das erreichen sie durch alle möglichen fadenscheinigen ablehnungsgründe und inzwischen auch durch die erteilung von "terminen zur antragsabgabe", welche zwischen 2-3 wochen in der zukunft liegen. der effekt besteht darin, dass das DATUM der antragstellung entscheidet ab wann gezahlt wird und sie sich somit einen haufen kohle einsparen (****)

um diese schikanen zu vermeiden reicht es für die fristwahrung völlig aus, am empfangstresen vorsorglich zuerst einen formlosen antrag einzureichen. lasse dir bitte im beisein eines zeugen eine kopie dieses formlosen antrags für deine unterlagen als beweis abstempeln und unterschreiben. es könnte sonst passieren, dass das schriftstück dort "nie angekommen" ist...

ansonsten auf jeden fall die "offiziellen" antragsformulare ausfüllen - aber aufpassen! es stecken fallen drin, mache dich im internet schlau...****

formularvordrucke gibts hier:
www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

wie gesagt, immer alles kopieren und für dich als beweis abstempeln lassen und NIEMALS alleine hingehen sondern mit beistand nach §13 abs.4 sgbX.

mfg
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  #10  
Alt 24.01.2010, 03:38
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 204
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@Medusa:

1. Beitrag editiert, weil: Die behauptete Nötigung spekulativ ist und damit eine wohl unwahre Tatsachenbehautpung darstellt (siehe 2a der Nutzungsbedigungen). Dieses Forum dient in erster Linie Informationszwecken und nicht der Verbreitung von "Verschwörungstheorien" und Protestaufrufen.

2. Account gesperrt - warum weißt du vermutlich selbst

Gruß

Philipp
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