Ab wann wird Hartz 4 gezahlt?

  • Hallo zusammen,


    jetzt ist es leider auch soweit bei mir, ich muß mich bei Hartz4 anmelden. Ich habe da mal eine Frage vorab.


    Ab wann wird Hartz 4 bezahlt? Ab dem Tag der persönlichen Anmeldung (Antrag abholung), ab dem Tag wo der Antrag abgegen wird, oder ab dem Tag wo der Antrag genehmigt wird?


    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.


    Gruß Josette


  • Ab dem tag der ersten Vorsprache. es sei denn es besteht zu diesem datum noch kein ALGII Anspruch.


    gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ab dem tag der ersten Vorsprache. es sei denn es besteht zu diesem datum noch kein ALGII Anspruch.


    diese antwort ist leider falsch. algII wird ab dem tag der antragstellung gezahlt. das hat u.u. mit dem "ersten tag der vorsprache" überhaupt nix zu tun!!!


    wichtig ist, dass er nachweisbar schriftlich eingereicht wird. er kann formlos - auf einem einfachen zettel - gestellt werden z.b. "hiermit beantrage ich alg II". damit ist der antrag schon gestellt, die fristen sind gewahrt, und es muss nach bewilligung rückwirkend gezahlt werden.


    vorsicht: nicht von hinhaltetaktiken beirren lassen wie z.b. "ihr antrag kann nicht angenommen werden da er nicht vollständig is" oder so einen quatsch! sämtliche verzögerungstaktiken dienen einzig und allein den einsparungsmarotten der argen.


    grundsätzlich das wichtigste für amtsgänge: NIEMALS ohne beistand nach §13 sgb X gehen, NICHTS mündlich, telefonisch oder per e-mail abhandeln sondern ALLES SCHRIFTLICH einreichen und für JEDES schriftstück den EINGANG auf einer kopie schriftlich bestätigen lassen (datum, stempel, unterschrift, kürzel) - mit zeugen.


    grundsätzlich gilt: alles, was nicht nachweisbar schriftlich eingereicht wird, landet in "ablage p".


    mfg

  • Hallo Medusa,


    Wer nur nach § 13 SGB X zum Amt geht, hat wenig Selbstvertrauen. Ich gehe zum Amt, weil mir gem. § 7 SGBII Hartz 4 zusteht, da ich 1 Jahr lang arbeitslos war.
    Das Geld steht mir, wie du richtig sagst, seit Antragsstellung zu. natürlich ist es richtig, sich alles schriftlich geben zu lassen. was m.e. aber noch wichtiger ist, man sollte sich selbst ein wenig im SGBII und SGB XII auskennen, um nicht der Willkür des Amtes ausgeliefert zu sein.

  • Bernie

    Zitat

    Wer nur nach § 13 SGB X zum Amt geht, hat wenig Selbstvertrauen


    mit verlaub, dieses armselige argument kann nur "von der anderen seite" kommen oder von jemandem, der noch nicht lange und "intensiv" genug das professionelle potential der amts- und argemitarbeiter kennengelernt hat:p


    mit selbstvertrauen hat das rein garnix zu tun. es geht hier um berechtigten selbstschutz. es empfiehlt sich auch dringend, sich den o.g. paragraphen zu JEDEM amtsgang ausgedruckt mitzunehmen.


    hier sind besonders folgende punkte wichtig:

    quelle http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1001300


    das bedeutet, dass JEDER ein recht darauf hat, mindestens 1 person als beistand mitzunehmen. diese person darf nicht abgelehnt werden (ausser im seltenen fall der unzurechnungsfähigkeit). wird der beistand des raumes verwiesen, darf der betroffene ohne jegliche sanktion ebenfalls gehen.




    edit:
    zudem @ernie, macht dein o.g. paragraf hier überhaupt keinen sinn (zitat Bernie : "weil mir gem. § 7 SGBII Hartz 4 zusteht"):confused:

    quelle:http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0300700


    mfg

  • hallo medusa,


    ich bin aufgrund meiner chronischen Kranheiten länger als manch anderer HartzIV-Empfänger und kenne die Kniffe und Tricks der ARGE-Mitarbeiter gut. Ich bin mit vielem nicht einverstanden, dennoch muß ich sagen, daß ich stets gut zurecht kam. Ich brauche keinen Begleitschutz um mich zu rechtfertigen, was mein Recht ist. Man läßt mich sogar weitgehend in Ruhe, weil ich weiß, wie ich mit ihnen umzugehen habe. Ich kenne nicht nur ihre Gesetze, ich kenne auch die Grauzonen. Ich spreche dem Begleitschutz zu, der nicht selbst argumentieren kann, oder sonst unsicher ist. ja, es steht ihm zu.


  • Jetzt bin ich etwas verwirrt. Muss ich schon mit einem selbst gefertigten Antrag erscheinen. Gibt es da hier im Forum oder im net schon Mustervordrucke? Ich habe nichts und brauche alles. Wie begründe ich dies? Ausserdem habe ich die Zeit von arge nicht mitbekommen. Zu meiner Zeit war das noch Arbeitsamt und Sozialamt, wo ich noch nie war. Wie ist das heute? Sind Leistungen in jedem Bundesland gleich oder verschieden?

  • hallo Wiederindeutschland


    einfacher ausgedrückt:
    per standard versuchen die argen mit allen mitteln, die annahme von anträgen - wenn nicht gar ganz zu verhindern - dann jedenfalls zeitlich so weit wie möglich zu verschleppen. das erreichen sie durch alle möglichen fadenscheinigen ablehnungsgründe und inzwischen auch durch die erteilung von "terminen zur antragsabgabe", welche zwischen 2-3 wochen in der zukunft liegen. der effekt besteht darin, dass das DATUM der antragstellung entscheidet ab wann gezahlt wird und sie sich somit einen haufen kohle einsparen (****)


    um diese schikanen zu vermeiden reicht es für die fristwahrung völlig aus, am empfangstresen vorsorglich zuerst einen formlosen antrag einzureichen. lasse dir bitte im beisein eines zeugen eine kopie dieses formlosen antrags für deine unterlagen als beweis abstempeln und unterschreiben. es könnte sonst passieren, dass das schriftstück dort "nie angekommen" ist...


    ansonsten auf jeden fall die "offiziellen" antragsformulare ausfüllen - aber aufpassen! es stecken fallen drin, mache dich im internet schlau...****


    formularvordrucke gibts hier:
    www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html


    wie gesagt, immer alles kopieren und für dich als beweis abstempeln lassen und NIEMALS alleine hingehen sondern mit beistand nach §13 abs.4 sgbX.


    mfg

  • medusa :


    1. Beitrag editiert, weil: Die behauptete Nötigung spekulativ ist und damit eine wohl unwahre Tatsachenbehautpung darstellt (siehe 2a der Nutzungsbedigungen). Dieses Forum dient in erster Linie Informationszwecken und nicht der Verbreitung von "Verschwörungstheorien" und Protestaufrufen.


    2. Account gesperrt - warum weißt du vermutlich selbst :)


    Gruß


    Philipp

  • 2. Account gesperrt - warum weißt du vermutlich selbst :)


    Gruß


    Philipp


    Danke, ich konnte das echt nicht länger lesen.


    @ Topic:


    Nocheinmal für alle: Wenn Ihr in die ARGE geht und sagt, dass ihr ALG II beantragen wollt, wird dieses Datum für die Leistungsgewährung zu Grunde gelegt. Ich sage meinen Kunden aber auch immer, dass Sie sich von dem Kollegen am Empfang bestätigen lassen sollen, wann Sie das erste mal vorgesprochen haben.


    Das ganz ist Hinfällig, wen ihr bsp: ALG I bezogen habt, und dadurch euren Lebensunterhalt sicherstellen konntet. Wenn das ALG I meintewegen am 27.01.2010 ausläuft und ihr am 15.01.2010 in der Arge wart. So wird trotzdem erst ab dem 01.02.2010 Leistung gezahlt (auch wenn der Termin zur Antragsabgabe erst am 10.02.2010 ist)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Also bei meinem Antrag zählte der Tag an dem ich den Antrag geholt habe.


    Und die Aussage das man immer einen mitnehmen soll und Kopieren soll, ist ja mal daneben.


    Wer Stark genug ist, kann sich wehren. ich wehre mich immer und hole mir das ( was mir zusteht ). Und im Ruhigen kommt man immer weiter als wenn man stress macht.

  • @ Diablo - sorry mein Guter, mag sein das die ARGE Dortmund bei Ihrer Größe einen Empfang besitzt, in Geilenkirchen ist das leider etwas anders, da werden zum Teil ALG II Bezieher in der Bundesagentur für Arbeit betreut und andere im Rathaus - Nebengebäude. Ich zum Beispiel bin in meinen ALG II Anfängen an einem Vormittag 3 Mal von einer Dienststelle zur anderen geschickt worden, vermutlich meinte da auch wohl jemand das mir Sport ganz gut täte. Aber genau das ist ja Fakt in vielen ARGE'n, angeblich ist niemand zuständig oder man habe keinen Anspruch und und und ....! Ich kann mich da nur einigen zuvor abgegebenen Meinungen anschliessen, alll das ist Hausgemachte Politik, angewiesen von der BA in Nürnberg und erzähl mir nicht das von dort keine Anweisungen gegeben werden die jeglicher Vernungt widersprechen. In eigener Sache habe ich genau diese Aussage von einer Rechtsabteilung auch bestätigt bekommen. Die BA versucht alles um z.B. Urteile zu bekommen die klare Rechtslagen die bisher Bestand haben auszuhebeln und lässt es somit auf Kosten der Betroffenen darauf ankommen das die Leute erst mal vor das Sozailgericht ziehen, zum einen in der Hoffnung das dies von den Menschen gescheut wird, zum Anderen das sich durch Gerichtsentscheide sagen wir mal politisch anders denkender und tickender Richter veranlasst sehen auf Ihre Art etwas zu Gunsten des Staates zu verändern!


    Ich kann nur sagen, nicht abwimmeln lassen und auf einen Eingangstempel bestehen, notfalls sogar eine Kopie geben lassen!