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Darf ich 4 Tage in Urlaub - wenn geschenkt?

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  #11  
Alt 04.06.2008, 12:45
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Hallo Bine NRW!

Klasse! Wusste das mit der Urlaubsbestimmung auch und denke das auch oft in den Eingliederungsvereinbarungen festgeschriebene Faktoren nicht rechtens sind, aber da kursiert natürlich auch viel Halbwissen! Vom Gesetz her sollten sich die Fallmanager vielleicht mal etwas mehr an die ursprünglichen Gedanke der Reformgeber orientieren, aber leider versuchen 2 große Parteien gegenwärtig daraus schon Wahlkampftaktisches Geplänkel zu Lasten der ALG II Bezieher zu machen. CDU orientierte ARGE'n hauen uns gegenwärtig ständig eine rein, damit die Betroffenen dann zur Linken übergehen, was ja zum Vorteil grundsätzlicher Wahlkampfaussagen zum Machterhalt gegenüber der SPD führen könnte.

Man sieht wieder einmal wie sehr man mit Betroffenen auch noch zum eigenen Vorteil umspringen kann ohne das es diesen bewusst wird.

Gruß
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  #12  
Alt 13.06.2010, 12:22
Cat Cat ist offline
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Solange Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid in den Händen hältst, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Dir Irgendjemand in Deinem JobCenter bzw. bei Deiner ARGE Urlaub bewilligt.

- Rein rechtlich haben auch Alg2 Empfänger Urlaubsanspruch ABER: genau wie in jedem Job muss dieser erstmal "erlangt" werden (Im Job "erarbeitet").Wenn Sachbearbeiter gute Laune und Zeit hat, kannst Du ja nach unbezahltem Urlaub fragen, dann ziehen sie Dir die vier Tage ab - ich würd an Deiner Stelle aber vorsichtig sein, was das "Taktieren" betrifft - ganz besonders, da Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid über Alg 2 Leistungen in den Händen hast. Die sind nicht doof und haben jedes Jahr im Sommer Hunderte von Leuten vor sich zu sitzen, die meinen sie hätten "ANSPRUCH"...ich meine das wirklich nicht böse, ich hab nur einfach schon zu oft miterlebt, wie sich Leute in übelste Schwierigkeiten mit der ArGe bzw. ihrem JobCenter gebracht haben, weil sie meinten, es reicht wenn sie dem JobCenter einen Brief schicken.

- auch wenn Du übers Wochenende verreist musst Du das dem JobCenter mitteilen und eine Bewilligung wg. Ortsabwesenheit PERSÖNLICH einholen. Das geht nicht per Einschreiben - Ob der jeweilige Sachbearbeiter Dir irgendetwas (ob nun Urlaub oder ne unbezahlte Ortsabwesenheit ) bewilligt wird IMMER nur auf persönlichen Antrag (inklusive 2 Zeiler von Dir) entschieden. Hierbei geht es nicht nur um die finanziellen Leistungen sondern auch um DEINEN Versicherungsschutz.

- Als Erstantragssteller - gerade 25 geworden - musst Du damit rechnen, dass Deine ArGe jetzt schon eine ganze Reihe von Maßnahmen, Eingliederungsmöglichkeiten, Schulungen, Profiling/Berwerbungstraining etc. für Dich und die vielen anderen Erstantragssteller bereit hält.

Ich hör mich schon an wie ein Soziarbeiter lol...bin ich nicht, kann Dir nur dringend aus eigener und second-hand Erfahrung raten, ALLES was Deine Person betrifft PERSÖNLICH mit Deinem zuständkigen Sachbearbeiter ggf. Fallmanager zu besprechen und Dir ggf. sofort schriftlich bestätigen zu lassen. Die meisten Sachbearbeiter sind weder auf einem Anti-Feldzug noch haben die Spaß daran Stress zu machen, die kriegen nur mittlerweile auch richtig Druck und sind angehalten gerade bei arbeitsfähigen, gesunden, jungen Neuantragstellern SOFORT Maßnahmen zu ergreifen und eben nicht erstmal abzuwarten, ob die sich alleine kümmern.
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  #13  
Alt 14.06.2010, 11:19
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@ Cat - Schau mal auf's Datum !! Ja, die alten Beiträge sind bisweilen für jeden hier im Forum schon oft zur Falle geworden, aber auch wohl leider nicht zu verhindern. Und manchmal ist es auch ganz gut zu sehen das sich nicht viel getan hat in der Zwischenzeit an diversen Problematiken!°
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  #14  
Alt 15.06.2010, 14:32
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Hi,
noch ein Hinweis den ich hier ganz und gar vermisse: Antrag auf Urlaub kann erst nach 3 Monaten gestellt werden, in den ersten 3 Monaten ist eine Ortsabwesenheit nur in Ausnahmefällen (dazu gehört kein urlaub!) gegeben. Sogar als meine Mutter ins Krankenhaus musste, halt dieser Grund nicht als Grund für eine Ortsabwesenheit ausgereicht.

Bei mir wurde es von der Saacharbeiten so dann alles gedreht, das eine Ortsabwesenheit nicht aufgefallen wäre, aber aus anderen Gründen bin ich dann so hier geblieben. Mir wurde auf deutsch dazu geraten, einfach so zu gehen ohne das jemand davon erfährt. Maßnahme musste ich allerdings vorab absolvieren. Bei mir absolute Steuergeldverschwendung, fanden sogar die in den Maßnahmen - knapp 1 Jahr davor musste ich schon Bewerbugnstraning machen und meine Bewerbung war top.

Dazu kommt das neben den geltenden Recht auf der ARGE ja noch immer eine Willkür herrscht. Anträge und Unterlagen können verschwinden, oder im Schrank landen und nach hinten geschoben werden - damit auch dein Geld. Durch die Willkür wäre es aber möglich deine Belänge mit denen der ARGE so zu drehen, das du deine auch machen kannst, hat die Sachbearbeiterin aber schlechte Laune, kann sie es dir auch untersagen (in den ersten 3 Monaten sowieso)
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