|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
hallo
mein sohn ist 20 jahre alt. hat leider seine lehre abgebrochen, weil die ihm keinen spass machte. sparen wir uns die kommentare dazu. meine frage ist, ob er vorrübergehend hartz4 beantragen kann? mein lebensgefährte verdient sehr gut. muss davon aber für seine zwei kinder und die miete und alles was so anfällt bezahlen. ich verdiene 600 euro. die gehen fast immer nur für meinen sohn drauf. ich seh das nicht mehr ein. ist es möglich das er hartz4 bekommt? wer weiss das? für antworten wäre ich dankbar lg sandra |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich gehe davon aus, dass dein Sohn bei euch lebt...dann ist es so das ihr als eine BG gewertet werdet. das heißt alle Einkünfte werden zusammengerechnet, abzüglich der Unterhaltsleitunges deines Freundes für seine leiblichen Kinder. Wenn weniger übrig bleibt als die gestzlich vorschgeschriebenen Sätze könnt iht ergänzend ALG2 beantragen. Dein Sohn hat als Einzelperson KEINEN Anspruch auf ALG2 Leistungen, nur eventuell ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft. Der ALG2 Antrag muss durch euch (deinen Freund und dir) als Haushaltsvosrtand gestellt werden. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
dann muss mein mann also auch für meinen sohn zahlen. im gunde. das ist irgendwie nicht fair. oder?
dann kann ich mir den weg sparen, bei 3000 euro einkommen insgesammt. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Ja bei einem Einkommen von 3000€ sicher, warum nicht fair?
Ihr seid eine Familie und dementsprechend wird das Einkommen natürlich auch zur Gänze angrechnet. was ist denn mit dem leiblichen Vater, der kann natürlich auch zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Ich schließe mich mal diesen Thread an.
Mein Sohn ist jetzt 21Jahre alt und hat jetzt seit Schulabschluß vor über einem Jahr nichts gemacht. Auch keine Ausbildung in Sicht. Da er wiegesagt noch bei uns wohnt, kann er wohl schlecht ALGII beantragen. Aber ich dulde das nicht mehr lange. Es gibt nämlich auch kein Gesetz, was das Rauswerfen von Kindern ab dem 18 Lebensjahr verbietet, glaube ich. Und wenn er dann auf der Straße ist (vollendete Tatsahen) muss der Staat ihm eine Wohnmöglichkeite geben, sowie ALGII, außer sie wollen ihn verhungern lassen. |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Ich muss doch sehr bitten...außer sie wollen ihn verhungern lassen, du hast schließlich dieses Kind in die Welt gestzt also bist du auch verantwortlich und zwar nicht nur bis das Kind 18 Jahre alt ist, du kannst doch nicht im Ernst erwarten das die Allgemeinheit für dein Kind aufkommt nur weil du keinen Bock mehr dazu hast!
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
Er hat weder eine Ausbildung und sonst auch nicht vor zu Arbeiten.
Als was denn? Er hat schließlich nichts gelernt. Bei dem nächsten Umzug kommt er dann nicht mehr mit. Dann kann er eine Wohnung beantragen mit Erstaustattung. Er kann sich dann auch mit den 1?-Jobs rumschlagen. Wenn das ihm nicht gefällt wird er wohl oder übel nicht mal mehr etwas zu Essen bekommen, da ihm dann das Geld und die Miete für die Wohnung komplett gestrichen werden. Damit muss er aber klar kommen. |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Du machst es dir vielleicht ein wenig zu einfach...wie oben bereits egschrieben handelt es sich um deinen Sohn, für den du auch die Verantwortung zu tragen hast.
Vielleicht solltet ihr mal gemeinsam ergründen, warum dein Sohn keinen Bock auf irgendetwas hat? Ausserdem bist du deinem Sohn gegenüber unter Umständen auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn dieser in einer eigenen Wohnung lebt. |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Hallo!
Na ich finde aber auch das Du es Dir etwas sehr einfach machst.... Schließlich hast Du Deinen Sohn erzogen .... Zudme : auch er müsste später für Dich zahlen, z.B,. im Falle von Plegebedrüftigkeit. Also bürdet man sein Kind lieber der Allgemeinheit auf, weil man es nicht schafft es zu motivieren was zu tun??? Das kanns ja nun auch nicht sein... So kann man auch eine gewisse Versorgungsmentalität züchten... Vielleicht solltest Du Dich auch mal fragen warum der Sohnemann keinen Bock auf Arbeit, Ausbildung etc. hat.... Wie mein Vorschreiber schon zu bedenken gab: auch wenn Du ihn rausschmeißt , hast Du nach wie vor eine Unterhaltsverpflichtung ihm gegenüber..... Manche Leute denken wirklich nur von 12 bis Mittag LG Laetitia |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Er wird einfach nicht arbeiten gehen und auch keine Ausbildung absolvieren.
Dieser fauler Bursche hat auch in der Schule nichts gemacht und hat mit einem Abschlußzeugniss von einem Schnitt 2,9 geglänzt Das wrid so ein arbeitsloser Taugenichts werden. Vllt. sollten wir ihn in eine Jugendvollzugsanstalt schicken. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Was kann man eigentlich alles beantragen wenn man Hartz 4 Empfänger ist. | Mario29 | Anspruch und Leistungen | 36 | 03.10.2011 12:39 |
| Muss mein Sohn für mich zahlen? | Hanuta | Einkommensanrechnung | 3 | 20.07.2011 11:20 |
| Mein Sohn stellt einen Bafögantrag | Melody07 | Anspruch und Leistungen | 2 | 28.10.2007 17:35 |
| Meine Mutter bekommt Hartz VI - kann man an mein Geld??? | Säsh | Anspruch und Leistungen | 1 | 23.01.2007 10:31 |
| Kann ich Hartz IV bekommen bzw. Beantragen? | The Darkness | Anspruch und Leistungen | 1 | 12.12.2006 17:37 |