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#1
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Hallo liebe Forumsmitglieder!
Kurz und knapp gefragt: Zum Ende des Jahre endet die Beistandsschaft des Jugendamtes, weil mein Sohn (Schüler) vollrährig wird. Das und wie der Unterhalt dann neu berechnet wird weiss ich. Nun befürchte ich aber, das der Kindsvater die Zahlungen (Mindestunterhalt) sofort nach Ende der Beistandsschaft erst einmal wieder einstellt. Warum muss nicht weiter ausgeführt werden, heisst aber, das er wahrscheinlich wieder nachdrücklich dazu aufgefordert werden muss. Daraus wird sich, wie immer, eine mehr oder weniger große Verzögerung der Zahlungen ergeben...! ![]() Deshalb möchte ich fragen: -Was hat mein Sohn hier im vorwege für Möglichkeiten hat um dem vorzubeugen? -Gib es da Anlaufstellen für ihn, oder muss er sich einen Anwalt nehmen? -Was für Kosten kommen da evtl. auf ihn zu? Danke im Voraus... SasiHH Geändert von sasiHH (15.11.2011 um 19:17 Uhr) |
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#2
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Hallo sasiHH,
das volljährige Kind kann sich bis zum 21.Lebensjahr von JA beraten lassen. Das mal vorweg. Du schreibst, dass Du informiert bist, wie sich der Unterhalt ab Volljährigkeit berechnet?! Also das auch,Du nun barunterhaltspflichtig bist. Das volljährige Kind muss nun den Unterhalt von euch beiden fordern. Dazu sollte er den Vater nachweislich (EInschreiben mit Rückschein) auffordern, Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Im Gegenzug sollte er dem Vater Dein Einkommen offenlegen. Wenn der KV dem nicht nachkommt, kann das KInd seinen Anspruch mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht geltend machen. Die Kosten dafür würden dann wohl dem Vater zufallen. Gibt es für den bisherigen Unterhalt einen Titel? Ist dieser befristet bis zur Volljährigkeit oder ist er unbefristet? LG chico |
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#3
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Danke für deine Antwort.
![]() Das mit dem Titel weiss ich immer nicht so genau...?! Ich habe hier ein Schreiben vom Jugendamt an meinen Ex-Mann, das mein Sohn einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel von 100% in der 3. Altersstufe hat, und das er das Beurkunden lassen soll. Ist das gemeint? Ja, ich weiss das ich jetzt auch barunterhaltspflichtig bin, und das von mir und dem Ex alles offen gelegt werden muss. Ich will ihn ja auch nicht abzocken, sondern nur das alles fair läuft. Ich habe heute auch schon vom Jugendamt die Info bekommen das sie den korrekten Unterhaltsanspruch für meinen Sohn ausrechen würden. Allerdings wäre mein Sohn für die Durchsetzung selber zuständig. Und da liegt nun mein Anliegen... Wenn ich warte bis mein Sohn volljährig ist, und es kommt mit den Zahlungen des Vaters tatsächlich so wie ich es einschätze, geht wieder viel Zeit in´s Land bis sich alles geregelt hat. Gibt es eine Möglichkeit den Vater schon vor dem 18. Geburtstag "sehr offiziell" mitzuteilen wie hoch sein Anteil am Volljährigenunterhalt sein wird, und das er den zu gegebener Zeit dann auch bitte zahlen möchte? Und wenn mein Sohn volljährig ist, und der Vater reagiert nicht, bleibt dann nur der Anwalt? LG Sasi P.S. Eine persönliche Kommunikation mit dem Vater ist leider nicht möglich...weder über mich noch über seinen Sohn. Er reagiert grundsätzlich nicht bis es "offiziell" wird.... Geändert von sasiHH (15.11.2011 um 20:22 Uhr) |
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#4
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Hallo sasi,
Zitat:
Allein schon aus dem Grund, sollte dem Vater an einer Abänderung des Titels gelegen sein. Sein Zahlbetrag würde sich nämlich in jedem Fall verringern. Der Vater scheint recht einfach gestrickt zu sein, wenn er einer Aufforderung zur Zahlung, durch das Jugendamt als "offiziell" betrachtet. Das ist nicht offizieller, als wenn Du diesen Forderung gestellt hättest. "Offiziell" und bindend wäre nur eine Festsetzung durch ein Familiengericht. Macht es doch so, der Sohn schreibt dem Vater mit der Bitte um Übersendung seiner Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und des Einkommensteuerbescheides. Dafür setzt er eine Frist von 14 Tagen. Im Gegenzug sagt er dem Vater zu, dass er dann Deine EK-Nachweise erhält. So, wenn dem gefolgt wird, dann zu JA und beraten lassen. Wenn er dem nicht folgt, dann geht der Sohn zum Fachanwalt Familienrecht und lässt diesen ein ähnlich lautendes Schreiben verfassen. Reagiert der Vater auch darauf nicht, bleibt nur noch die Stufenklage gegen den Vater. Das sollte dem Vater dann "offiziell" genug sein ;-) Und immer daran denken, wenn der Vater den Aufforderungen des Sohnes nicht nachkommt, und damit der RA nötig wird, trägt der Vater alle Kosten. Die des RA des Sohnes und die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits. So, alles verstanden? Wenn nicht bitte nachfragen! LG chico |
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#5
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Du bist supernett!
![]() Ok, ob er das auch wirklich hat beurkunden lassen weiss ich nicht. Es gab keinen Anlass für mich das zu überprüfen, weil es ja dann mit den Zahlungen geklappt hat. Das Anschreiben vom Sohn an den Vater wird allerdings nichts bringen. Der Vater stellt sich tatsächlich jedes mal "tot", heisst reagiert nicht, bis es wie auch immer "offiziell" wird. Ich werde aber Morgen nachfragen ob die Urkunde vorliegt, und ob das Jugendamt die Gehaltsbescheinigungen vom Vater einfordert. Meine bekommen die selbstverständlich! ![]() Ich melde mich dann hier auf jeden Fall sofort wieder wenn ich genauere Info habe, für heute bin ich platt, hab nebenbei im Netz Info hierzu gesucht...leider nicht´s gescheites gefunden! Ach, es ist so nervig...! Aber wird schon werden! Ich bleibe noch ein paar Minuten online, falls noch etwas von dir kommt, ansonsten noch einmal vielen, vielen Dank für deine Hilfe, ich melde mich so schnell es geht! LG Sasi |
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#6
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Hallo sasi,
Zitat:
Aber frag zunächst mal nach dem Titel/der Urkunde. Wann wird der Sohn denn volljährig? Aber melde dich gerne wieder. LG chico |
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#7
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Zitat:
Das gute Kind wird am 01.01.12 volljährig....kein Scherz!
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#8
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Hallo sasi,
Zitat:
Zitat:
LG chico |
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#9
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Ok, danke, wir werden es versuchen! Irgendwie müssen wir ja anfangen...!
So, ich muss jetzt wirklich weg, 4.30 h Wecker, muss jetzt erst einmal runter kommen... ![]() Lieben Dank, ich melde mich sowie es etwas neues gibt, versprochen! ![]() Gruß Sasi |
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#10
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Hi Chico!
So, nur mal kurz ein Zwischenstand... Zum Glück ist meine Sachbearbeiterin beim Jugendamt sehr, sehr nett. Ich habe sie noch einmal zu meinen Fragen angemailt, und siehe da...mein Sohn muss tatsächlich nur einen Termin bei ihr ausmachen und meine Verdienstbescheinigungen usw. mitbringen. Die vom Vater fordert sie an! Das nimmt meinem Sohn und mir eine große Last, denn sein Vater hätte bestimmt wieder auf nichts von uns reagiert. Also, ich warte nur noch auf Rückmeldung wann wir einen Termin haben, und dann melde ich mich wieder hier um zu berichten wie es weiter geht. Aber sag mal, weisst du wie es sich dann mit einem Job nach der Schule (bis 400 €, meist sind es 200-250 €) verhält? Kommt das mit in die Berechnung? Der Vater wollte schon einmal an das dazu verdiente "Taschengeld", wollte es vom Unterhalt abziehen. Ging aber zum Glück nicht! Wie verhält es in dieser neuen Unterhaltssituation? LG Sasi Geändert von sasiHH (18.11.2011 um 16:31 Uhr) |
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