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#1
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Hallo.
Habe mal eine Frage. Ich bin seit einigen Monaten mit meiner Freundin zusammen und bekomme jetzt ein Kind mit ihr. Bin ich verpflichtet Unterhalt für mein Kind zu zahlen obwohl wir zusammen sind und ich sowieso für mein Kind und meine Freundin aufkomme da ich arbeite und sie nicht. Leider wohnen wir aber noch nicht zusammen. Wäre über ein paar Antworten sehr dankbar. Gruss ms13876 |
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#2
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Hallo,
merkwürdige Frage. Wenn ihr zusammen lebt, ist davon auszugehen, dass du deiner Unterhaltspflich nachkommst. Wenn ihr nicht zusammen lebt musst du Unterhalt in Form von Geldleistungen an deine Frau zahlen. Ob diese gerichtlich eingetrieben werden, hängt davon ab ob ihr euch gütlich einigt |
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