Unterhalt einfordern

  • Ich habe bis zum letzten Sommer immer Unterhaltsvorschuß für meine Tochter (5) bekommen. Da ich dann geheiratet habe, fällt seit dem der Unterhaltsvorschuß weg.
    Der Kindesvater möchte nicht arbeiten gehen, da er ja dann Unterhalt bezahlen müßte. Das Jugendamt, bei dem so eine Beistandschaft läuft macht da ja auch nicht viel, außer jährlich zu prüfen, ob sich was in seinen Vermögensverhältnissen geändert hat.
    Einen Titel habe ich, bei dem meiner Tochter der Mindestunterhalt zugesprochen wurde.


    Gibt es denn jetzt eine Möglichkeit, wie er mal mehr unter Druck gerät, damit er mal seinen Hintern bewegen muß, um auch mal arbeiten zu gehen, damit er Unterhalt zahlen kann?


    Liebe Grüße Lis

  • Hallo Lis,


    wenn Du bereits einen Titel hast, wird der KV ja zum Zeitpunkt des Erstellens mal leistungsfähig gewesen sein. Oder es wurde ihm von einem Gericht fiktives Einkommen unterstellt.


    Wovon lebt der KV? Hast Du schon mal versucht aus dem Titel zu vollstrecken? Wenn der KV ALG1 bezieht, könntest Du versuchen hier die Pfändung direkt bei der Agentur für Arbeit anzusetzen.


    Wenn die Pfändung erfolglos bleibt, würde noch eine Klage auf Verletzung der Unterhaltspflicht in Frage kommen. Aber Geld hast Du davon auch nicht in der Tasche.


    LG chico

  • Ich kann aus früheren Zeiten (noch DM Zeit) sagen , wenn der Unterhalt nicht auf direktem Weg bezahlt wurde, ein Titel vorhanden war, dann zahlte das Sozialamt den Unterhalt fürs Kind. Das Geld forderte das Sozialamt vom Vater zurück,wenn Zahlungsunfähig, dann liefen beim Schuldner die Beträge auf.
    Aber wie gesagt das war früher, erkundige Dich mal ob das heute auch so geht, irgendwer ist ja dafür zuständig.
    Gruß.

  • Das Sozialamt hat früher auch nur gezahlt, wenn die (neue) Familie bedürftig war. Das ist heute nicht anders im ALG 2. Und Unterhaltsvorschuss (ungeachtet des Einkommens des alleinerziehenden Elternteils) gabs und gibt es nur vom Jugendamt, nicht vom Sozialamt.


    Wenn also die Mutter und der Stiefvater vorliegend ausreichend Einkommen haben, ist tatsächlich niemand zuständig. Nur der leibliche Vater per Unterhalt. Und die Kindesmutter, indem sie den Unterhalt per Anwalt oder Beistandschaft durchsetzt.


    Soweit bereits ein Titel vorhanden ist und der Kindesvater nachweislich sich immer wieder der Unterhaltspflicht entzieht, würde ich mich nicht scheuen, diesen Menschen anzuzeigen. Die Entziehung von der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html) ist nämlich beleibe kein Kavaliersdelikt. Und so eine Anzeige hat schon so manchen Kindesvater auf Trab gebracht.


    Turtle

  • Der KV hat in den letzte beiden Jahren (soweit ich weiß) nicht gearbeitet. Nach seinem Studium hat er mir gesagt, dass er nicht arbeiten will, den dann müßte er ja eh alles an Unterhalt zahlen....also ging er lieber zum Job Ceter. Ich habe eigentlich so gar keien Kontakt zu ihm, so dass ich nicht weiß, ob er nebenbei irgendwas macht.
    Inzwischen bin ich soweit, dass ich da "gerne" ne Anzeige machen würde. Mit meinem Mann zusammen sind wir nur knapp über dem Hartz4-Satz, so dass uns der Unterhalt echt weiter helfen würde.
    Der Tietel wurde mal auf ein fiktives Einkommen fest gesetzt, da er sich damals nicht bei den Ämtern gemeldet hat....