Unterhalt für Kind

  • Hallo,


    hier eine etwas komische Frage, aber irgendwie seh ich bei dem ganzen Unterhaltsgeld nicht so durch.


    Ich habe eine ganz süße Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt.
    Ich zahle gerne für sie den Unterhalt, aber zum Leben bleibt mir persönlich nach Abzug Unterhalt, Miete und Autorate sowie Fixkosten Versicherung und sonstige Ausgaben, die nur das nötigste umfassen, grade mal 100 Euro zum leben.


    Meine Ex verdient deutlich mehr als ich und hat auch schon einen Neuen Lebenspartner, der bei Ihr eingezogen ist. Mit den Unterhaltsgeld, finanziere ich praktisch ihre Wohnung und einen Teil des Kitaplatzes für unsere Kleine. Sie bezieht das Kindergeld komplett.


    Nun meine Frage, nach dem langen Text.
    Hat sie überhaupt noch anspruch auf die volle Höhe des Unterhalts?


    vielen Dank für die Antworten.

  • Hallo,


    ja, natürlich hat deine Ex noch Anspruch auf den vollen Unterhaltssatz. Dieser wurde ja auch auf der Basis deines Einkommens festgelegt. Nur weil sie einen neuen Partner hat, entbindet dich das ja nicht von der finanziellen Verantwortung für deine Tochter. Du finanzierst auch nicht zum Teil ihre Wohnung, weil in dieser ja schließlich auch deine Tochter lebt.

  • Der Unterhalt für deine Tochter hat nix mit den Einnahmen deiner Frau zu tun. Nur weil sie jetzt einen neuen Partner hat und finanziell besser da steht als du selbst, ist das kein Grund dem Kind den Unterhalt zu kürzen. Wenn du irgendwann eine neue Partnerin hast und ihr lebt zusammen, bleibt dir ja auch mehr und trotzdem bleibt der Unterhalt dann gleich.
    Und bitte vergiss nicht wer die eigentliche Unterhaltsberechtigte ist. Das ist nicht deine EX sondern deine Tochter.