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Unterhalt/Kindergeld

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  #1  
Alt 08.10.2008, 09:13
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Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 1
Frage Unterhalt/Kindergeld

Ich hab mal ne Frage an euch. Mein Sohn 3 Jahre bekommt Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt verlagt ja ständig vom Kindsvater eine Verdienstbescheinigung. Jetzt muss mein Ex, 80€ im Monat zahlen. Er ist der meinung das das der Unterhalt für meinen Sohn sein soll. Ich jedoch denke das diese 80€ zur Abzahlung dienen. Jetzt arbeitet er wieder.... Weigert sich aber trotzdem hartnäckig zu zahlen. Ich habe keinen Unterhaltstitel und ob ich mein kindergeld bekomme ist auch fraglich, weil er sich weigert eine Verdienstbescheinigung bei der familienkasse einzureichen...

Ich weiß echt nicht weiter weil ich momentan echt jeden Cent brauche.....
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  #2  
Alt 08.10.2008, 09:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Du solltest unbedingt einen Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht hinzuziehen, um zunächst einmal den Kindesunterhalt in voller Höhe zu erhalten, sofern es dem Kindsvater möglich ist, diesen zu zahlen.

Das Jugendamt kann nur seine eigenen Interessen gegen den Kindsvater durchsetzen, ihn aber nicht zwingen, dir den Unterhalt zu zahlen.

Dein eigener Unterhalt gegenüber dem Kindsvater steht, sofern ihr verheiratet wart, erst an zweiter Stelle.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 08.10.2008, 21:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2008
Ort: leipzig
Beiträge: 3
Standard

hallöchen...

ich selbst hatte dieses problem auch mit dem vater meines kindes....meine anwältin damals setzte mich davon in kenntnis, dass der kindsmutter ein unterhaltstitel zusteht...dieser kann auch über ein gericht erstellt werden,sollte sich der kindsvater weigern, diesen erstellen zu lassen....ich hatte erfolg...hab den titel und den mindestsatz an unterhalt bekomm ich nun auch...
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