120 Euro Job_Geringfügig Beschäftigt

  • Hallo,
    wer kann mir helfen, habe einen 120 Euro Job mit Arbeitsvertrag (steht nichts von Stundenanzahl drin), leider ist die Auftragslage momentan schlecht und somit habe ich diesen Monat nur 10 Std., nun sagte meine Chefin sie bezahle mir nur die 10 Std. = 50 Euro, Lohnschein ist aber wie immer auf 120 Euro ausgestellt darf das dann sein, was soll ich tun, bisher hatte sie aber immer bei auch schlechter auftragslage mir die 120 Euro bezahlt, nun nur noch die tatsächlichen Std., ist das Rechtens??? Für die Auftragslage kann ich doch aber nicht!!! Andere Betriebe können doch auch nicht Arbeitsvertrag über 1500 Euro geben und am Monatsende geht der Arbeiter mit 500 Euro nach Hause!!! Wie ist die Rechtslage, bin über jede Antwort dankbar, weiß nicht ob ich hinschmeißen soll wenns so ist, weiß ja auch nicht wie es mit Auftragslage weiter wird!!!
    DANKE!!! :confused:

  • § 611 BGB
    Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


    das heist, wenn du einen vertrag hast, in dem steht das du 120 euro bekommst und es gibt keine klausel arbeitszeit, bzw verringerung der arbeitszeit, dann stehen dir die 120 euro zu, erst recht, wenn dir 120 euro auch quittiert werden!

  • Es kommt darauf an was bei dir im vertrag steht.Wenn dort die genaue Summe steht dann muß dir deine Chefin auch dieses Geld zahlen steht dort nur ein Stundenlohn dann bekommst du die Stunden bezahlt die du gearbeitet hast.Wenn dort steht das du 6 Stunden die Woche bezahlt bekommst mußt du das auch bekommen.

  • § 611 BGB
    Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


    das heist, wenn du einen vertrag hast, in dem steht das du 120 euro bekommst und es gibt keine klausel arbeitszeit, bzw verringerung der arbeitszeit, dann stehen dir die 120 euro zu, erst recht, wenn dir 120 euro auch quittiert werden!


    Sie muß Dir Deine 120 Euro bezahlen !
    Aber Vorsicht, forderst Du zu viel bekommst dann gleich Deine Kündigung mit !
    viel Spaß dabei.
    Würde versuchen das Sie Dir eine andere Qiuttung ausstellt über das Geld was Du auch bekommen
    hast sonst wäre das Betrug.

  • danke für Antworten!! Handelt sich ja schon um 2 Monatsgehälter, glaub hab dort nix mehr zu verlieren denn weiß nicht wie die nächsten Monate werden in der wirtsch. Lage, hoffte seit 2 Jahren auf Anstellung Hoffnung an Akter gelegt (gastronomie)