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Bei 400 Eurojob Krankenversichert?

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  #1  
Alt 07.05.2008, 12:19
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Hallo!

Ich hab da mal wieder ne Frage.
Und zwar... ich habe warscheinlich die Möglichkeit diesen Monat nen 400 Eurojob zu bekommen. Bin ich dann Krankenversichert? Meine Beraterin beim A-Amt hat gesagt, sobald ich die 400 Euro verdiene, werd ich dort abgemeldet. Bin ich dann von dem Betrieb in dem ich arbeite dann Krankenversichert? Oder muss ich mich selber für 130 Euro im Monat versichern?

Das was mir meiner Beraterin gesagt hat, war so ziemliches kuddelmuddel und habs nich s ganz verstanden. Vielleicht könnt ihr mir das besser verklickern. Wäre sehr dankbar dafür.

Jarani

PS: Habe gerade gesehen, ein paar Posts unter mir, dass ich erst ab 401 Euro vom Betrieb her versichert bin und bei 400 Euro die 130 selber blechen müsste..... hab ich das nu richtig verstanden?

Geändert von Jarani (07.05.2008 um 12:23 Uhr)
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  #2  
Alt 07.05.2008, 13:23
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Erst ab 400,01 EUR bist du in der GKV pflichtversichert. Bei 400,00 EUR musst du dich selbst freiwillig versichern zum Mindestbeitrag von ca.130,00 EUR. Du solltest versuchen, über die 400 EUR zu kommen. Ist für den Arbeitgeber unterm Strich nicht teurer.
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  #3  
Alt 07.05.2008, 14:44
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okay, dann frag ich den mal. weil wenn ich die 130 euro für KV selber zahlen soll, bleibt mir ja weniger über, als wenn ich nen teil und er nen teil zahlt....

Geändert von Jarani (07.05.2008 um 15:47 Uhr)
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  #4  
Alt 14.05.2008, 01:35
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burger king bayern 400€ basis

arbeitgeber behauptet er würde nur 2% pauschalsteuer bezahlen
und nicht:
Pauschalsteuer: 7.70 EUR
Pauschale Rentenversicherung: 46.20 EUR
Pauschale Krankenversicherung: 42.35 EUR
wie der aok fuzzi meinte und diese hp
http://www.rententips.de/rententips/mijob/17.php

du sagst ja selbst unterm strich kommts den ag auch net teurer

gelten diese kosten wie oben für alle ag bei minijob
oder kann es wirklcih sein das er nur 2 prozent pausch zahlt
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  #5  
Alt 14.05.2008, 13:00
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Matthew: Es trifft zu, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt, 2 % pauschale Lohnsteuer zahlt, bei 400,00 EUR macht das 8,00 EUR aus.
Der Arbeitnehmer kann aber auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen, dann wird nach Lohnsteuerklasse versteuert. Beispiel:
Der Arbeitnehmer legt eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 vor (nicht verheiratet):

Der Arbeitnehmer erhält 400,00 EUR ausbezahlt.

Der Arbeitgeber zahlt folgende Beträge:
400 EUR an den Arbeitnehmer
und folgende Sozialversicherungsbeiträge:
KV: 52,00
RV: 60,00
SUMME: 112,00 EUR

Falls keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, kommen 8,00 EUR Pauschalsteuer dazu,der Arbeitgeber zahlt also an den Arbeitnehmer 400,00 EUR und an die Bundesknappschaft 120,00 EUR. Die Summe von 120,00 EUR entspricht 30,00 % von 400,00 EUR.

Diese Berechnung stimmt für gewerbliche Arbeitgeber (z.B.Burger King). Für Minijobs im Privathaushalt (z.B.Putzen im Privathaushalt) sind die Sozialabgaben niedriger.

Geändert von nataly (14.05.2008 um 13:02 Uhr)
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  #6  
Alt 14.05.2008, 13:12
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bei einem Job mit 401,00 EUR Gehalt gilt bei Lohnsteuerklasse 1 folgende Berechnung:

Der Arbeitnehmer erhält ausbezahlt 354,09 EUR.

Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer 354,09 EUR und an die Sozialversicherung:
KV: 47,81
PflegeV: 6,06 EUR
RV: 61,80
Bundesagentur für Arbeit: 10,24
Umlage Krankheit: 5,59
Umlage Mutterschaft: 0,31 EUR
Gesamt: 131,81 EUR.

Insgesamt wendet der Arbeitgeber also 354,09 EUR +131,81 EUR = 485,90 EUR auf.

(Je nach Beitragssatz der Krankenkasse können die Beträge für KV und PflegeV abweichen, die Zahlen beziehen sich auf die Sätze der AOK Baden-Württemberg).

Geändert von nataly (14.05.2008 um 13:15 Uhr)
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  #7  
Alt 14.05.2008, 13:22
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Für den Arbeitgeber ist das Gehalt von 401,00 EUR günstiger, denn insgesamt zahlt er anstelle von 520,00 EUR nur 485,90 EUR.
Für den Arbeitnehmer sind die 401,00 EUR zunächst ungünstiger, denn er bekommt statt 400,00 EUR nur 354,09 EUR.
Aber dafür ist er in der Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, dieser Schutz kostet ihn also 45,91 EUR.
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  #8  
Alt 15.05.2008, 11:45
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1000 dank für die konkrete antwort

arbeitgeber wollte lohnsteuerkarte haben (bin unverheiratet 22 jahre, 3.6 werd ich 23 dann nicht mehr fam versichert, darum auch die fragerei...)
ag sagte er zahlt nur 8€ alzo 2% pauschale lohnsteuer
es ist kein befristeter 400€ job
(selbst wenn würde es ja auch net stimmen mit den 2%...glaub ich, und ich bin sicher auf mehr als 50-60
tage im jahr angestellt)

ich ruf am montag den aok fuzzi ausm urlaub an und frag was aus dem gespärch zwischen burgerking buchhaltung und ihm rausgekommen ist

mein ag is nicht blöd oder vertrauensunwürdig, stellt schon seid 7 jahren 400 jobber ein
und sagt er zahlt nur 2%...wahrscheinlich wieder eine gesetzeslücke die so klein is das selbst aok leute das net wissen
zum kotzen das alles...
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  #9  
Alt 15.05.2008, 12:01
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Matthew:Ich verstehe überhaupt nicht,was dein Problem mit den 2 % pauschale Lohnsteuer ist. Was hat denn der AOK Sachbearbeiter gesagt? Kann mir nicht vorstellen, dass er etwas anderes gesagt hat.Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, die 2 % pauschale Lohnsteuer sind vielmehr ausdrücklich so vorgesehen in § 40a Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Was stört dich eigentlich an den 2 %?
Die Auskunft des Arbeitgebers ist richtig, wenn das Gehalt exakt 400,00 EUR beträgt, dann ergibt sich aus dem Steuersatz von 2 %, dass die pauschale Lohnsteuer 8,00 EUR beträgt (400 x 0,02 = 8).
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  #10  
Alt 15.05.2008, 12:06
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Minijob-Rechner

http://www.biallo.de/tz/sueddeutsche2/minijob/index.php

Ein Service von sueddeutsche.de in Kooperation mit Biallo & Team


Detailrechnung Arbeitnehmer
Brutto-Lohn 400,00 Euro
Netto-Lohn 400,00 Euro

Detailrechnung Arbeitgeber
Brutto-Lohn 400,00 Euro
Lohnsteuer 8,00 Euro
Krankenversicherung 52,00 Euro
Rentenversicherung 60,00 Euro
Personalaufwand 520,00 Euro
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