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#1
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Hallo zusammen.
Bin mittlerweile mit meinem Latein am Ende. Habe neuerdings einen 400 € Job, und nun erscheint es mir, als ob ich am Ende viel weniger übrig habe als vorher. Folgender Sachverhalt: Ich habe 185 € verdient und bekomme von der ARGE nur 150 € ausgezahlt. Wie kann das sein? Ich dachte ich habe einen Freibetrag von 100 € mal ganz zu schweigen von den übrigen 20%... 33 € werden pro Monat einbehalten, da die ARGE mir zuviel ausgezahlt hat. Meine Miete von 300 € warm zahlt ebenfalls die ARGE. Kann mir bitte jemand anhand dieses konkreten Beispiels erklären, wie die Leute von der ARGE das rechtfertigen und berechnen? Habe schon x mal dort angerufen, um mich danach zu erkundigen, wie das berechnet wird, aber dahinter gestiegen bin ich noch immer nicht ![]() Ich habe immer nur verstanden, dass 400 € bzw. 300 € fiktiv angerechnet werden und dann eine Nachzahlung erfolgt. Verstanden habe ich das Ganze trotzdem nicht. Brauche dringend Hilfe. Liebste Grüße Nicole |
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#2
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Man hat dir fiktiv 300 oder 400 Euro Lohn angerechnet und deshalb weniger ALG 2 gezahlt. Jetzt musst du deinen tatsächlichen Lohn anhand einer Einkommensbescheinigung nachweisen und erhältst deine Nachzahlung.
Wenn dein Lohn ständig unter 200 Euro liegt, solltest du mit dem Amt vereinbaren, dass man halt fiktiv 200 Euro anrechnet und nicht 300 oder 400. Turtle |
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#3
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Hallo colly411,
![]() habe genau das selbe Problem. Bei mir hat das Amt 400 Euro angerechnet, obwohl ich nur um die 300 Euro monatlich verdiene. Ich muss jeden Monat eine Einkommensbescheinigung einreichen und dann dauert es um die drei Wochen bis ich eine Nachzahlung erhalte. Scheint irgendwie überall so zu laufen. @ Turtle1972, ![]() ich habe auch schon mit dem Amt gesprochen und habe nachgefragt ob man bei der Berechnung nicht von den tatsächlichen Verdienst ausgehen kann. Leider machen sie das aber nicht, jedenfalls bei uns nicht. Die Begründung dafür ist, dass es sich ja nur (!) um 100 Euro handlen würde und ich auch da keinerlei Rechte hätte und so auf die Nachzahlungen warten muss. Viele Grüße von carodina |
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#4
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Hallo@ Colli & Carodina,
Wie die Behörde es regional handhabt, bleibt zunächst mal ihrem praktischem Geschick unterergeordnet. Es wird einfacher sein, zunächst mal glatt von 400 auszugehen und dann rückzurechnen. Überzahlung ist ungünstig. ( genau wie Vorschuss oder Darlehen ) mfg allo |
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#5
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Zitat:
Geh zum Arbeitslosenzentrum oder einer ähnlichen Einrichtung vor Ort und ersuche um einen Termin für eine Rechtsberatung. Die kostet nichts und Du erhältst in jedem Fall Unterstützung und rechtliche wie auch moralische Hilfe. Die helfen einem auch weiter, wenn es tatsächlich auf eine gerichtliche Entscheidung hinausläuft. Jedenfalls muß man keineswegs allem zustimmen und wortlos hinnehmen, nur weil ein Sachbearbeiter etwas behauptet. Wie mir inzwischen schon mehrfach gesagt wurde, ist dies eine Taktik, denn die meisten Leute, die mündlich auf die Schnelle abgewiesen werden, stellen keine weiteren Anträge - auch nicht bei Dingen, die ihnen eigentlich zustehen. Ich wünsche Dir recht viel Erfolg bei der Durhsetzung Deines Rechts und Deiner Ansprüche! Beste Grüße, Freydis
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#6
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Gibt nur ein kleines Problem (das kennt man aber auch im Elo-Forum, einige dort sind gar nichts so dumm wie andere): für einen Antrag hat das Amt 6 Monate Zeit zum bearbeiten. Erst dann kann man Untätigkeitsklage erheben. Nix mit 14 Tagen.
Turtle |
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#7
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6 Monate zur Bearbeitung finde ich etwas sehr lang.Ich bin eigentlich immer von einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen ausgegangen was auch schon sehr lang ist wenn man auf das Geld angewiesen ist.Wie soll jemand sechs Monate überbrücken?
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#8
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Das eine ist die rechtliche Seite, die andere Seite ist natürlich, dass die JCs zur Antragsbearbeitung Vorgaben haben, die kontrolliert werden, da man ja Kundenfreundlichkeit zeigen will. Dabei soll ein Antrag auf ALG 2 tatsächlich innerhalb 2 Wochen bearbeitet sein. Hier geht es aber nicht um einen Grundantrag. Und eigentlich gibt es nichts zu beantragen. Es gibt einen Bescheid mit einem fiktiven Einkommen. Und wenn man meint, dass der Bescheid nicht korrekt ist, dann geht man in Widerspruch.
Turtle |
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#9
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Hallo Fragesteller,
geht mal bitte nicht gleich mit dem " Abbruchhammer " vor , sondern wartet zunächst mal die Nachberechnung ab. Bei wechselner Lohnhöhe bleiben meine Argumente sinnvoll für beide Seiten. Es wird nicht weniger sein, sondern eher am nächstem Rechnungstag auch eine Nachzahlung bezüglich vorläufiger ( fiktiver Einbehaltung ) contra real erzieltem Einkommen geben. Bleibt also zunächst die direke Zusammenarbeit mit der Sachbearbeitung. mfg allo |
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#10
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Es gibt auch die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren zu beantragen, wenn eine etwaige lange Bearbeitungsdauer einen Härtefall verursacht.
Bei der im Grunde doch geringen Höhe des Regelbedarfs – ich weiß eh, dass z.B. FDP-Fritzen und Besserverdiener das gaaaanz anders sehen – macht ein Unterschied von 100,00 € schon eine ganze Menge aus. Selbstverständlich sollte man in erster Linie stets direkt mit seinem SB das vorliegende Problem besprechen und mitunter wird man auch positiv überrascht sein, dass selbst ein JC-Mitarbeiter reale Lebenssituationen sogar nachzuvollziehen in der Lage ist. Was aber tun, wenn man auf eine Wand willkürlicher Sturheit trifft und seine Rechnungen nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zahlen kann oder sich die Fahrt zur Arbeit nicht leisten kann? Genau hierfür hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass man Anträge stellen kann und auch gegen Bescheide Widersprüche einlegen kann. Weshalb die ARGEs und heutigen JCs eben genau das nicht wollen, liegt auf der Hand. Nicht nachvollziehbar ist es indes, wenn in einem Forum, indem sich ein Thread-Ersteller Hilfe zur Selbsthilfe und geeignete Informationen zur Verbesserung seiner Lage erhofft, auf eine ähnliche Mauer trifft, gegen die er bereits zuvor beim JC angerannt ist. Nicht jeder Hilfesuchende ist ein Arno Dübel – und das sollten sich mal ein paar Leute hier durch den Kopf gehen lassen. Beste Grüße, Freydis
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