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Hartz4-Kürzung wg. Kündigung des Minijob?

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  #11  
Alt 01.01.2012, 01:31
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Zitat:
Zitat von hamagugu Beitrag anzeigen
Nein, die hat lediglich gesagt, dass sie ne Kündigung will. Und ich hab neulich gelesen, dass bei der Kündigung eines Minijob auf die Benennung eines Kündigungsgrundes verzichtet werden kann. Find leider die Seite nichtmehr. War aber kein "ich-weiss-was"-Geschwafel.
Überhaupt kriegt man ziemlich viel verschiedene Infos im Netz. Klar kann ich meist unterscheiden wie "professionell" das Wissen dazu ist. Aber oft klingts nach erweiterten Kenntnissen, aber halt nach beiden Richtungen. Wennst verstehst was ich meine.
Also einerseits heist es dass die Aufgabe eines Minijobs kein Sperrzeittatbestand nach § 144 SGB III ist, andererseits, und das ist auch logisch, habe ich ja dadurch meine Hilfebedürftigkeit wieder erhöht. Zumindest, wenn ich nicht nen Nachfolgejob hätte.
Zitat:
Ich habe im September + Oktober auf MinijobBasis (ohne Arbeitsvertrag) in einem Shop als Mitarbeiter gearbeitet.
Ende Oktober wurde ich gekündigt, nachdem ich 1 Tag unentschuldigt gefehlt habe.
Gesucht habe ich mir den MInijob selbst. Also nicht durch das Jobcenter zugewiesen. Falls das wichtig ist.
Wenn ich das richtig sehe, wurde das Arbeitsverhältnis nicht schriftlich gekündigt?

Wenn das so ist, besteht das Arbeitsverhältnis formal weiter, denn bei Kündigungen ist die Schriftform vorgeschrieben, sieh § 623 BGB.

Du hättest allerdings deine Arbeitskraft weiter anbieten müssen.

Dann müsste bei einer Kündigung auch die Kündigungsfrist eine Rolle spielen, aus der ersichtlich wäre, ob es sich um eine fristgerechte oder fristlose Kündigug handelt.

Da offensichtlich kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kann auch nicht so ohne weiters von einer Probezeit ausgegangen werden, was wiederum Auswirkungen auf die Kündigungsfrist hat, und ob die Kündigung begründet werden muss, was bei einer fristlosen Kündigung sowieso Pflicht wäre.

Sanktionen werden bei ALG II auf der Grundlage der Sanktionsfamilie §§ 31 bis 32 SGB II verhängt, nicht nach § 144 SGB III.

Es würde mich wundern, wenn hier keine Sanktion verhängt werden würde.



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