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#1
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Hallo bin Alleinerziehend mit 2 Kinder (6 und 10) Leben von hartz4 da noch keine Arbeit in aussicht (such und such).Ich möchte nun gern mit mein Freund zusammen ziehen(nicht der Vater der Kinder). Er Arbeitet und verdient ca 1500 euro brutto monatlich .Weiß jemand bescheid was mir gekürtz wird oder komplett gesperrt mit dem kindergeld und sein Gehalt können wir sonst ja kaum miete zahlen strom und dann noch leben,Könnten wir wohl kinderzuschlag und wohngeld beantragen .Wäre echt froh zu wissen ob jemand erfahrung hat oder weiß was dabei rauskommt was ihr machen würdet!!!!!????? Sind nun 1 1/2 jahre zusammen .Wann zählt man als eheänlich?
![]() Danke |
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#2
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salopp ausgedrückt, ist man eine eheähnliche gemeinschaft, wenn man meint, man lebe wie verheiratet, es fehle eben nur der trauschein
hierfür gibt es neben den gesetzlichen vermutungen indizien z. B. lebensversicheurng kontenteilung testament und und und alles eine frage der gesamtschau |
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#3
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Ja gut und dann wird gestrichen oder?Könnten wir Kinderzuschlag und oder Wohngeld beantragen oder sonstige unterstützung bis Ich auch Arbeit gefunden habe??
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#4
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Hallo
ALG II 316 Du 316 Er 211 Kind 1 211 Kind 2 - Nettoeinkommen Er -Kindergeld Du -Unterhalt für beide Kinder +Kosten der Unterkunft( Angemessenheit vorrausgesetzt) + Freibetrag Einkommensbereinigung = Gesamtssumme postiv ist dann ALG II Betrag. Such dir im Netz einen ALG II Rechner und rechne es aus. Gruß Klaus |
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#5
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Hallo,
also ich finde das die Rechner die im Internet zu finden sind nicht wirklich stimmen... bei uns kam immer heraus das uns etwas zusteht...und bei allen kam was anderes raus.. der einzige der recht genau war der bei Lilienkelch.de... Aber ganz ehrlich,ich glaube nicht das ihr was bekommt... wir sind 5 prsonen,2 erwachsene,3 kinder und zusätzlich die 100% behinderte ehefrau meines Partners im Pflegeheim... wir haben 1700 euro und man sagte uns das selbst bei 1500 euro das geld reichen würde.. ja ich war auch verwundert... aber versucht es doch trotzdem... ich hatte dies auch in anderen foren mitgeteilt und auch dort man verwundert darüber... Wünsch euch viel Glück... |
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#6
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Hallo Giorlina!
Hatte Dir schon eine Antwort geschrieben das man Dir und Deinem Sohn angeblich ein eheänliches Verhältnis unterstellt, da stand übrigends nichts von Stiefsohn oder Adoptivsohn. Und das alle Rechner das ausspucken hin zum Amt ist mir schon klar, dann beweg Dich auch endlich da hin! Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Denke da ist der Hase im Pfeffer! Gruss Ps.: und mach bitte ein eigenes Thema auf und nicht unter dem eines anderen Fragestellers, dann bekommt der wegen Dir keine Antworten, nur hier im Forum besteht kein Verdrängungswettbewerb! |
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#7
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Ich war beim Amt... und ich habe deutsche Staatsbürgerschaft...
Ich war bei unserer Oberbürgermeisterin und ich habe unzählige telefonate mit unserer Gesundheitsministerin geführt,also mit deren sekretärin... Wie schon geantwortet hat mir nicht mit meinem sohn sondern mit meinem Partner eine eheänlich gemeinschaft angehängt... das er finanziell nicht in der lage ist für uns den Teil der KV aufzubringen interresiert aber beim Amt niemanden.. ich kann nur für meinen Fall sprechen,und da wurde bisher alles abgelehnt... Glaub mir ich würde jeden weg gehen,damit die Gesundheit meines Kindes gewährleistet ist... und Stiefkinder habe ich nicht... Mein Partner hat 2 Kinder 10 und 14 jahre alt die bei uns leben,aber das sind ja nicht meine Stiefkinder... oder sehe ich das falsch?? |
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#8
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Hallo Giorlina!
Also noch bin ich nicht blond, und so wie Du in beiden Traeds die Sachverhalte darlegst schauts so aus: Dein Mann gegenwärtig in Pflege - Unterbringung besitz 2 Kinder welche nicht die Deinigen sind?! Und dann gibt es ausser der Reihe noch einen weiteren Mann der mit euch lebt? oder wie muss man das hier verstehen? Verarschen kann ich mich nämlich selber, Du nwirst Doch wohl noch in der Lage seine alle Fakten so darzustellen das man klar erkennt was und wer mit wem und wie und wo lebt, oder ist das zuviel verlangt wenn man Hilfe will? Gruss |
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#9
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Also erstens lasse ich mich von dir hier nicht beleidigen...
ich habe nichts geschrieben so wie du es hier auslegst... aber gerne nochmal... Ich,mein Partner und seine 2 kinder und mein kind wohnen zusamenn.... er ist noch verheiratet,seine frau ist 100% behindert und ist in einem heim untergracht.... was ist daran nicht zu verstehen?? Ich habe hier versucht den >Menschen die in einer ähnlichen lage sind meine rfahrungen mitzuteilen... Habe mich hier nicht angemeldet um mich runter putzen lassen... Zu viel verlangt ist es bestimmt nicht und verarschen wollte ich dich auch nicht... wenn du es falsch verstanden hast ,okay... wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe,dann tut es mir leid.. aber deshalb kann doch in normalen Umgangsformen miteinander komunizieren... |
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#10
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Ach da stehts!
Dein Mann bekommt 1700€ ( mal ganz kurz was dazu: es ist Dein Lebenspartner nicht Dein Mann dessen Ehefrau liegt in der Pflegeunterbringung ) Und wenn man euch ein eheähnliches Verhältnis unterstellt, dann mag das alles den Anschein haben aber rein Rechtlich würde Dein Lebenspartner somit Bigamist und da schliessß dann ja wohl eben dieses eheänliche Verhältnis aus weil die Tatsache "das Versprechen füreinander einzustehen doch wohl gegenüber seiner in Pflege liegenden Ehefrau besteht) Das soll die RAGE erst mal wiederlegen, da kann man noch nicht einmal von einer Grundsätzlichen Unterstellung ausgehen, die ist nämlich blödsinn! So und damit lebst Du nur noch in einer WG oder HG und wenn Dein MAnn kein ALG II bekommt weil das Einkommen immer noch zu hoch ist, so kannst Du in jedem Fall eine Antrag auf ALG II stellen und nur wenn Dein Vermögen dies nicht zulässt gibts kein ALG II! Faktuum der Knacktus liegt in der Tatsache begründet das Du nicht zur BG gehören kannst weil diese aus Vater Mutter und den 3 Kindern besteht und Du eine eigenen BG zu bilden hast! Und ob Ulla das so sieht oder nicht ist Wurscht dann zieht man einfach vor das Soziallgericht! Eure Argumentation ist natürlich "Scheisse" Du gehörst überhaupt nicht zur Familie so hart sich das anhört! Aber so kommt Ihr zumindest für Deinen Anteil zu mehr Leistungsbezug. Das Du für die Kinder da bist ect , ist alles schön und gut aber ich habe das hier schon einmal getextet, selbst wenn man jeden Tag mit dem anderen in die Kiste steigt ist das unerheblich aus den bereits zuvor geschilderten Gründen und er Bezichtigung von Bigamie würde ich der ARGE um die Ohren knallen! Gruss |
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