Möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen

  • Hallo bin Alleinerziehend mit 2 Kinder (6 und 10) Leben von hartz4 da noch keine Arbeit in aussicht (such und such).Ich möchte nun gern mit mein Freund zusammen ziehen(nicht der Vater der Kinder). Er Arbeitet und verdient ca 1500 euro brutto monatlich .Weiß jemand bescheid was mir gekürtz wird oder komplett gesperrt mit dem kindergeld und sein Gehalt können wir sonst ja kaum miete zahlen strom und dann noch leben,Könnten wir wohl kinderzuschlag und wohngeld beantragen .Wäre echt froh zu wissen ob jemand erfahrung hat oder weiß was dabei rauskommt was ihr machen würdet!!!!!????? Sind nun 1 1/2 jahre zusammen .Wann zählt man als eheänlich?:confused:
    Danke

  • salopp ausgedrückt, ist man eine eheähnliche gemeinschaft, wenn man meint, man lebe wie verheiratet, es fehle eben nur der trauschein
    hierfür gibt es neben den gesetzlichen vermutungen indizien
    z. B. lebensversicheurng
    kontenteilung
    testament und und und


    alles eine frage der gesamtschau

  • Hallo


    ALG II


    316 Du
    316 Er
    211 Kind 1
    211 Kind 2
    - Nettoeinkommen Er
    -Kindergeld Du
    -Unterhalt für beide Kinder
    +Kosten der Unterkunft( Angemessenheit vorrausgesetzt)
    + Freibetrag Einkommensbereinigung


    = Gesamtssumme postiv ist dann ALG II Betrag.


    Such dir im Netz einen ALG II Rechner und rechne es aus.


    Gruß Klaus

  • Hallo,
    also ich finde das die Rechner die im Internet zu finden sind nicht wirklich stimmen...
    bei uns kam immer heraus das uns etwas zusteht...und bei allen kam was anderes raus..
    der einzige der recht genau war der bei Lilienkelch.de...


    Aber ganz ehrlich,ich glaube nicht das ihr was bekommt...
    wir sind 5 prsonen,2 erwachsene,3 kinder und zusätzlich die 100% behinderte ehefrau meines Partners im Pflegeheim...
    wir haben 1700 euro und man sagte uns das selbst bei 1500 euro das geld reichen würde..
    ja ich war auch verwundert...
    aber versucht es doch trotzdem...
    ich hatte dies auch in anderen foren mitgeteilt und auch dort man verwundert darüber...


    Wünsch euch viel Glück...

  • Hallo Giorlina!


    Hatte Dir schon eine Antwort geschrieben das man Dir und Deinem Sohn angeblich ein eheänliches Verhältnis unterstellt, da stand übrigends nichts von Stiefsohn oder Adoptivsohn.


    Und das alle Rechner das ausspucken hin zum Amt ist mir schon klar, dann beweg Dich auch endlich da hin!


    Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Denke da ist der Hase im Pfeffer!


    Gruss


    Ps.: und mach bitte ein eigenes Thema auf und nicht unter dem eines anderen Fragestellers, dann bekommt der wegen Dir keine Antworten, nur hier im Forum besteht kein Verdrängungswettbewerb!

  • Ich war beim Amt... und ich habe deutsche Staatsbürgerschaft...
    Ich war bei unserer Oberbürgermeisterin und ich habe unzählige telefonate mit unserer Gesundheitsministerin geführt,also mit deren sekretärin...


    Wie schon geantwortet hat mir nicht mit meinem sohn sondern mit meinem Partner eine eheänlich gemeinschaft angehängt...
    das er finanziell nicht in der lage ist für uns den Teil der KV aufzubringen interresiert aber beim Amt niemanden..
    ich kann nur für meinen Fall sprechen,und da wurde bisher alles abgelehnt...


    Glaub mir ich würde jeden weg gehen,damit die Gesundheit meines Kindes gewährleistet ist...
    und Stiefkinder habe ich nicht...
    Mein Partner hat 2 Kinder 10 und 14 jahre alt die bei uns leben,aber das sind ja nicht meine Stiefkinder...
    oder sehe ich das falsch??

  • Hallo Giorlina!


    Also noch bin ich nicht blond, und so wie Du in beiden Traeds die Sachverhalte darlegst schauts so aus:
    Dein Mann gegenwärtig in Pflege - Unterbringung besitz 2 Kinder welche nicht die Deinigen sind?!
    Und dann gibt es ausser der Reihe noch einen weiteren Mann der mit euch lebt? oder wie muss man das hier verstehen?


    Verarschen kann ich mich nämlich selber, Du nwirst Doch wohl noch in der Lage seine alle Fakten so darzustellen das man klar erkennt was und wer mit wem und wie und wo lebt, oder ist das zuviel verlangt wenn man Hilfe will?


    Gruss

  • Also erstens lasse ich mich von dir hier nicht beleidigen...


    ich habe nichts geschrieben so wie du es hier auslegst...
    aber gerne nochmal...
    Ich,mein Partner und seine 2 kinder und mein kind wohnen zusamenn....
    er ist noch verheiratet,seine frau ist 100% behindert und ist in einem heim untergracht....
    was ist daran nicht zu verstehen??


    Ich habe hier versucht den >Menschen die in einer ähnlichen lage sind meine rfahrungen mitzuteilen...
    Habe mich hier nicht angemeldet um mich runter putzen lassen...


    Zu viel verlangt ist es bestimmt nicht und verarschen wollte ich dich auch nicht...
    wenn du es falsch verstanden hast ,okay...
    wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe,dann tut es mir leid..
    aber deshalb kann doch in normalen Umgangsformen miteinander komunizieren...

  • Ach da stehts!


    Dein Mann bekommt 1700€ ( mal ganz kurz was dazu: es ist Dein Lebenspartner nicht Dein Mann dessen Ehefrau liegt in der Pflegeunterbringung )


    Und wenn man euch ein eheähnliches Verhältnis unterstellt, dann mag das alles den Anschein haben aber rein Rechtlich würde Dein Lebenspartner somit Bigamist und da schliessß dann ja wohl eben dieses eheänliche Verhältnis aus weil die Tatsache "das Versprechen füreinander einzustehen doch wohl gegenüber seiner in Pflege liegenden Ehefrau besteht) Das soll die RAGE erst mal wiederlegen, da kann man noch nicht einmal von einer Grundsätzlichen Unterstellung ausgehen, die ist nämlich blödsinn!


    So und damit lebst Du nur noch in einer WG oder HG und wenn Dein MAnn kein ALG II bekommt weil das Einkommen immer noch zu hoch ist, so kannst Du in jedem Fall eine Antrag auf ALG II stellen und nur wenn Dein Vermögen dies nicht zulässt gibts kein ALG II!


    Faktuum der Knacktus liegt in der Tatsache begründet das Du nicht zur BG gehören kannst weil diese aus Vater Mutter und den 3 Kindern besteht und Du eine eigenen BG zu bilden hast!


    Und ob Ulla das so sieht oder nicht ist Wurscht dann zieht man einfach vor das Soziallgericht!


    Eure Argumentation ist natürlich "Scheisse" Du gehörst überhaupt nicht zur Familie so hart sich das anhört!


    Aber so kommt Ihr zumindest für Deinen Anteil zu mehr Leistungsbezug. Das Du für die Kinder da bist ect , ist alles schön und gut aber ich habe das hier schon einmal getextet, selbst wenn man jeden Tag mit dem anderen in die Kiste steigt ist das unerheblich aus den bereits zuvor geschilderten Gründen und er Bezichtigung von Bigamie würde ich der ARGE um die Ohren knallen!


    Gruss

  • Aha,so habe ich das noch nicht gesehen....
    aber hört sich logisch an...


    aber was genau würdest du jetzt an meiner stelle tun??
    versteh mich nicht falsch,ich kenne mich den ganzen nicht wirklich aus....
    ich gehe also zur Arge,stelle einen neuen antrag ohne meinen Partner???
    das seine frau ihren wohnsitz dort angemeldet hat wo sie im heim ist spielt also keine rolle???
    ich will mich da nur absichern,fehler sind mir schon genug passiert...

  • Ich glaube nicht das das so einfach von der ARGE angenommen wird.Denn es stellt sich doch die Frage wieso sie mit diesem Mann zusammen lebt wohnt wie auch immer.Sie sind ja nicht verwandt wo man dann noch angeben könnte das sie ihm im Haushalt und mit den Kindern hilft.Außerdem hat das ganze nichts mit Bigami zu tun es gibt soviele die verheiratet und noch nicht geschieden sind und trotzdem schon mit jemand neuen zusammenleben.Davon mal ganz abgesehen finde ich es völlig in Ordnung das wenn jemand mit Mann oder Frau zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet auch zusammen veranlagt wird denn sonst wäre es allen anderen verheirateten gegnüber etwas unfähr.

  • Schau mal bei Darktarista rein, stehste ja uach drunter und ich muss nicht alles doppelt schreiben!


    Wer ist denn bei wem eingezogen? Dann macht der andere einen Mietvertrag oder der Vermiter duldet den Untervermieter und fertig ist das DIng!


    Wenn die ARGE da ein eheähnliches Verhältnis ableiten will, dann last es rumpsen, maximal Haushaltsgemeinschaft ist drin, aber da würde ich mich nur drauf einlassen wenn Dir kein eigenes Zimmer in der Wohnung obliegt!


    Nimm den alten Bescheid mit und versuche das Geld von dem Datum an rückwirkend zu bekommen, wird schwer aber mit dem Schreiben an Ulla und der Bürgermeisterin habt Ihr Zeugen das die ARGE euch im Grunde falsch aufgeklärt hat oder besser nicht ausführlich und richtig auf den Hilfeersuchenden eingegangen ist!


    Viel Erfolg! und notfalls Klage beim Sozialgericht!


    Gruss

  • Hallo Kitty..
    du hast da schon recht in gewisser weise,
    aber es heisst doch das wenn er nicht in der lage ist dafür aufzukommen,ich dann hilfebedürfdig werde...
    ich meine er hat ja mal in erster linie für sein "Familie" aufzukommen...
    Natürlich haben wir uns das alles einfacher vorgestellt,finanziell...wir dachten auch das es ohne hilfe geht...
    aber wie gesagt...wir dachten...
    Durch die Krankheit seiner Frau sind ihm zu beginn der erkrankung,vor 5 jahren,erhebliche kosten entstanden...
    er musste erst mal durch diesen dschungel an gesetzen,was er beabtragen kann,was ihm zusteht...
    dadurch musste er schulden machen,die er bis heute ja abzahlt...
    aber das wird beim amt nicht berücksichtigt..
    das amt meinte zu mir,ich solle mir eine wohnung suchen und ausziehen,dann würden sie alles zahlen..
    also die zahlen lieber 800 euro,so in dem dreh würde es mir mit meinem sohn zustehen, als 128 euro für meine Krankenversicherung..

  • Horst,
    wir haben diese wohnung gemeinsam bezogen,
    seine alte wohnung war bei seinen schwiegereltern...


    ach ich weiss ja auch nicht...die fertigen mich doch ab dort..
    als ich das letzte mal dort war hat man mir gesagt ich solle mal still sein..egal welche Argumentation ich dem gebracht habe,den hats nicht interresiert..
    die sagen ich hole die kinder von der schule ab, ich koche, wir schlafen in einem bett...fertig...
    Ich derh noch durch bei diesem ganzen ...

  • Genau das ist der Punkt!


    Die Reformen kannste suchen, einmal Bürokrat immer Bürokrat und was im Gesetzestext steht ist heilig!


    Und da steht nun auch einmal das Bigamie strafbar ist, fremdgehen aber nicht!


    Die Ehefrau ist die Person gegenüber der Lebensabschnitsgefährte von Giorlina verpflichtet ist, das Gesetz will es so!


    Daa was die ARGE macht ist die Realität erfassen und sich den Part rauszupicken der am Ehesten eine Ablehnung sprich keine Kosten sicher stellt.


    Aber der Bigamie will sich der Mann doch nicht strafbar machen und deshalb lebt er nach wie vor auf der Basis des füreinander Einstehens nur mit seiner Ehefrau zusammen, da diese aber anderweitig untergebracht ist, was ja nun einmal medizinisch notwendig ist, muss er ja irgendwie mit seinen Kindern anderweitig unterkommen und deshalb bildet er mit einer weitern Person entweder eine HG oder WG mit jeweils einer eigenständigen BG! Soll die ARGE denken was sie will, der Mann ist verheiratet und kommt für seine Frau auf (!) wenn er dann so wenig Mittel zur Verfügung hat das eien WG oder HG die beste Lösung für Ihn darstellen, ist das eben so. Wenn es der ARGE nicht passt könnten sie ebenso anstatt den Bedarf von Giorlina abzuschmettern die Ehefrau des Mannes um die Ecke bringen, nämlich erst dann könnte man eine solche eheänliche Gemeinschaft unterstellen! Ich wäre sogar so dreist und würde dem Fallmanager Teamleiter und Rechtsabteilungsleiter erzählen wie oft man miteinander in die Kiste steigt nur das steht auf einem anderen Blatt, machen können die da nämlich gar nichts!


    Und einzig das zählt und per Gerichtsbeschluss würde ich die Rückwirkende Übernahme der dadurch entgangenen Leistungen erwirken! Geld kann man sich schließlich und notgedrungen auch geliehen haben!


    Gruss

  • Du hast recht Horst und ich danke dir für deine offenen worte...
    ich mache gleich einen termin bei der arge..


    aber jetzt nochmal auch wenn du es wohl schon hundert mal geschrieben hast..
    ich gehe zur Arge...
    mit meinen unterlagen,mietvertrag,schreiben kindergekd und so...
    sage den das wir eine Wg oder Hg haben,keine eheänlöiche gemeinschaft...
    auch das wir beide im mietvertarg stehen ist egal?


    mjacht es denn nichts wenn die beim letzten mal alles unterlagen von ihm hatten?
    Ich weise den Sb also darauf hin das ich mich falsch beraten fühlte und es nicht so ist wie er es mir unterstellt hatte...
    das er für seine Familie aufkommen muss nicht für mich und das es die nichts angeht ob wir darüber hinaus ein sexuelles verhältnis haben oder nicht...
    man,ich will keine fehler machen wenn ich dort hin gehe..

  • Genau so!
    Und verlange eine Niederschrift und dann lies den Wortlaut genau nach!
    Nimm eine weitere neutrale Person mit, geh doch mal bei Caritas oder einer ähnlichen Organisation rein und frag ob sie dich beleiten könnten Du benötigst einen Zeugen oder Du gehst zu Rechtsanwalt nur der schreibt denen meist get also nicht aufs Amt und konfrontiert die mit den Fehlern!


    Das Ihr beide im Mietvertrag steht ist doch bombig das belegt doch das zwei Mietpartein die Wohnung angemietet haben!


    Vielleicht geht Dein Lebensabschnittsgefährte auch mit um dem Fallmanager mal deutlich zu sagen wo der Hammer hängt und das die ARGE sich mit den Unterstellungen zurück halten soll!


    Wie gesagt Ihr könntet im Grunde ganz offen sagen was fakt ist, entscheident ist nur das die ARGE kein eheähnliches Verhältnis unterstellen kann ohne den Mann der Bigamie zu beschuldugen, den die Erklärung füreinander einzustehen kann, darf und wird er Dir doch niemlas geben! Was die ARGE wie interpretieren möchte ist Ihre Sache aber notfalls geht man dies einklagen! Und selbstverständlich müssen die Kinder versorgt werden Deines doch auch, also teilt man sich die Verantwortung auf, weil Du damit ja dem Arbeitsmarkt wieder besser zur Verfügung stehst und nur dann hast Du ja auch einen Leistungsanspruch!


    Ich würde trotzdem nicht zuviel preisgeben hinsichtlich des Zusammenlebenes, das geht die einen Scheissdreck an.


    Un dschiss muss man da nicht haben, drinne im Bauch sitzt Fzzy und der quält sich immer mit Empfindungen rum, kannst dem Unterbewusstsein ja mal sagen es soll die Schnauze halten solange wie Du in der ARGE sitzt. Wenn Dein Fallmanager frech wird und Dir den Mund verbieten will, dann zeig ihm mal mit wem er spricht, soll sich ruhig halten und seinen Job machen, alles andere hat ihn nicht zu interssieren! Oder is die Stasi immer noch allgegenwärtig?


    Notfalls kannste ihm ja vorschlagen mal fünf Minuten Pause zu machen bis er sich wieder gefangen hat, dass kommt total super!!!


    Gruss

  • Horst, du bist echt immer wieder ein knaller :-) --> positiv gemeint...


    Aber hast ja recht, ich habe meiner SB ja auch gesagt, dass es sie nichts angeht und es nichts zu
    sache tut, wie wir miteinander reden, oder unsere lebensmittel teilen!!! ;-)


    Und hat prima geklappt.Danach war ruhe...