Bafög??

  • Hallo, ich habe folgendes Problem.


    Mein Sohn geht in eine höhere Berufsfachschule, und ich bin Hartz IV Empfängerin. Das Arbeitsamt hat uns aufgefordert Bafög zu beantragen, damit es weniger zahlen muss, und dafür muss ich die Kontoausszüge meines Sohnes vorlegen, muss ich das? Er ist noch keine 18. Bitte helft mir. :)

  • Hallo,


    dein Sohn hat - wenn er auch nur theoretisch Anspruch auf Bafäg hat - keinen Anspruch auf ALG-II (dies gilt insbesondere für Studenten). In jedem Fall wirst du eure Vermögensverhltnis offen legen müssen, da der Staat ungerne betrogen wird. Bitte beachte, dass ein Leistungsbetrug nicht nur die Einstellung der Leistungen bedingen, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann!


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo,


    (Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)


    Es handelt sich hier bei um anrechnungsfreies Vermögen, das bereits vor Antragsstellung bestand.
    Alle Beträge die bereits im Bezug von ALG2 auf sein Konto gingen, sind grundsätzlich als Einkommen zu betrachten.


    Hier ist zu klären, von wem die Beträge auf das Konto eingezahlt wurden und wann.
    Wenn dein Sohn das Geld selbst eingezahlt hat, ist nicht nachweisbar ob es sich um selbst angespartes handelt.


    Grundsätzlich ist jeder ALG2 Empfänger verpflichtet jedes Vermögen (auch wenn es unter der anrechnungsfreien Grenze liegt) bei der Arge anzugeben.
    Das kann eventuell ein Problem werden, wenn Zahlungen von Fremdpersonen auf das Konto während des Leistungsbezuges eingingen.


    Grundsätzlich würde ich anraten kleine Schenkungen an Kinder zum Geburtstag etc. nie über ein Konto laufen zu lassen, da jeder SB auch bei nachvollziehbaren Schenkungen der Familie etc. an die Kinder dieses als Einkommen anrechnen muss.


    Wie dein SB den Sachverhalt werten wird, kann ich dir leider auch nicht mit Gewissheit sagen, das Bafögamt wird die 1000€ aber nicht als Vermögenswert aufrechnen.