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#11
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Daniel Danke dir und auch kitty für eure antworten
Ihr Problem ist ihre Katze und das Kind soweit ich sie verstanden habe sie muss da raus das steht fest. Besteht nur noch die möglich Frauenhaus oder gibt es auch andere möglichkeiten wo eine junge Frau mit kleinem Baby hin kann wo auch die möglichkeit besteht das sie die Katze mitnehmen kann. es ist eben so das die katze für sie Familie und freunde zu gleich sind und sie ohne sie net leben könnte |
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#12
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Schau mal im Internet die Stadt wo deine Freundin wohnt. Dann klicke auf Rathaus dann macht ein weiteres Fenster auf woh steht wer was macht. Bei einem Mitarbeiter steht dann das er für Unterbringungen zuständig ist. Bei uns ist es der Standesbeamte. Habe eben nachgeschaut. An den muß man sich am Dienstag wenden und darauf bestehen, das es nur die eine Möglichkeit der Unterbringung gibt. Das ist ist da kein Problem. Das gehört ja selbstverständlich dazu und bei der Katze muß man argumentieren das es bei der Streßsituation das beste für das Kind ist wenn die Katze mit kommt.
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#13
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Ja, die kleine Miezemau kann ja auch für nichts; aber vermutlich wird das schwierig. Neben allem anderen ist das (wenn man tierlieb ist) auch ein echtes Problem.
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#14
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Hallo,
erst einmal, das Kind wird ihr NICHT einfach so weg genommen nur weil ihr Freund sie rausgeschmissen hat. Diesbezüglich sollte man hier keine Panik verbreiten! Leider kann deine Freundin nicht einfach so zu einem Frauenhaus gehen. Dies wird warscheinlich schon alleine an einer fehlenden Adresse scheitern, da Frauenhäuser natürlich nirgendwo mit Adresse etc. aufgeführt werden. Wäre ja auch witzlos wenn jeder brutale Mann mit Hilfe des Telefonbuches rausfinden könnte, wo sich seine Frau aufhält. Deine Freundin sollte sich sofort an eine caritative Einrichtung, wie z. Bsp. den Sozialdienst katholischer Frauen wenden. Die sind über alle Möglichkeiten einer vorübergehenden Unterbringung (Frauenhäuser, Wohngruppen etc.) informiert und werden deine Freundin unterstützen. Das Jugendamt ist in diesem Falle nicht die richtige Adresse. Viel Glück |
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#15
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Ich habe auch nicht geschrieben das man ihr das Kind gleich wegnehmen wird sondern das sie aufpassen muß wenn sie nunmal keine Familie hat und auch keine Freunde zur Verfügung stehen die in so einem besonderen Fall vorrübergehend Hilfe leisten können das sie nicht auf der Strasse lebt und dann das Jugendamt bei einem Kind von gerade mal zwei Monaten natürlich eingreifen würde.Die Telefonnummer von den Frauenhäusern stehen selbstverständlich in keinem Telefonbuch aber diese kann man z.B. bei jeder Polizeistelle in Erfahrung bringen und ich denke schon das sie da weit besser aufgehoben ist als in einer Obdachlosenunterkunft.Frauenhäuser sind nicht nur zur Hilfestellung bei häuslicher Gewalt da sondern auch in solchen Fällen.Das Jugendamt kann auch weiterhelfen da ein Kind mit im Spiel ist und kann ihr helfen vielleicht in einem Mutter Kind Heim zunächst Unterkunft zu finden.Bei der ganzen schlechten Situation darf man auch nicht vergessen das der Mann sie nicht so einfach raussetzen kann wenn sie dort ordentlich gemeldet ist sondern er muß ihr schon die Möglichkeit geben sich schnellsten etwas eigenes zu suchen.
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#16
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@kitty121
Ja, das ist ja klar und damit wären wir einmal mehr beim Thema. Das eine ist das, wie Menschen sich eigentlich verhalten müßten, das andere ist dasjenige, das sie tatsächlich real tun. Um Vernunft geht es selten. |
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#17
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Frägt sich nur was er machen wird wenn sie nicht so einfach auszieht.Wenn er nicht unbedingt gewalttätig ist was wir ja nicht wissen würde ich es drauf ankommen lassen.
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#18
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Keine einfache Entscheidung, aber wäre er superfriedlich, gäbe es deswegen hier im Forum keine Nachfrage. Man kann sich ja trennen müssen/wollen, aber einer Frau mit Kind doch Gelegenheit zur Suche einer nächsten Unterkunft lassen. Da dies hier nicht der Fall ist, denke ich, dass sie keine andere Wahl als den schnellen Auszug hat. Daher stellte sich hier die Frage - wohin, oder was ist möglich.
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#19
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Es wird immer von rauswurf oder Obdachlosigkeit geschrieben. Da ist auf jeden Fall immer die Gemeinde verantwortlich schnell eine Unterkunft zu besorgen, was in der Regel auch gemacht wird. wenn aber wie ich lese der rauswurf noch nicht stattgefunden hat und wie es aussieht die Frau mit Kind in der Wohnung gemeldet sind besteht keine Obdachlosigkeit und dann sind wieder die Frauenhäuser zuständig.
Was auch immer mit den beiden erwachsenen ist. Es geht um ein Kind und wenn sich da die zuständigen Gemeinden und Wohlfahrtsverbände nicht zuständig fühlen, frage ich mich wirklich in was für ein Land wir wohnen. Das kann kann sich wohl nicht alleine versorgen und ist auf einen Elternteil angewiesen. Ich würde der Gemeinde wo ich gemeldet bin vorstellig werden und den Raum erst verlassen wenn eine geeignete Unterkunft gefunden wurde. Bei anderen erwachsenen ohne Kinder geht das auch. Dann muss es erst recht bei einem Kind gehen. Wenndie Behörden es nicht war haben wollen, gib bitte mal Bescheid um welche Gemeinde es geht, dann werde ich denen mal ein sauberes E-Mail senden, denn was in letzter Zeit alles in diesem Land abgeht ist unter aller Sau. Muss noch erwähnen, das ich keiner Partei angehöre. Nur geht mir der Hut hoch wenn jemand von den Behörden oder Wohlfartsverbänden immer abgewiesen wird, weil der Hintergedanke immer Mitgliedschaft oder das Finanzielle steht. |
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#20
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Hi Daniel
Ich finde zwar das Rathaus aber das wars dann auch shcon leider @salle Das ist schon mal etwas beruhigend Ja das mit den adressen ist klar aber im internet stehen nummer von den Häusern und da muss man dann anrufen und die entscheiden dann wie es weiter geht aber da steht zb für ihre stadt auch das Obdachlose nicht aufgenommen werden gilt das für Menschen die auf der straße leben oder eben auch für sie? Was machen die Sozialdienst katholischer Frauen ?? Danke dir @daniel Ne er hat noch net offizell statgefunden sie soll nur bis Mi abend weg sein er will sie net mehr sehen und sie ist am verzweifeln was sie machen soll sie weis nciht wohin mit sich und dem baby und der katze |
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