Eigene Wohnung unter 25. Härtefallregelung

  • Hallo zusammen,


    ich bin fast 19 und neu hier im Forum. Ich bitte um Hilfe bei der Frage:
    "Gibt es Härtefallregelungen für ALGII-Empfänger unter 25, im Bezug auf eine eigene Wohnung?"


    Grund ist, dass ich sehr große Probleme mit meinem Stiefvater habe. Außerdem muss ich mir ein Zimmer mit meinem 16jährigen Bruder teilen, weil wir nur eine 3Zi.-Wohnung haben.


    Bitte um Hilfe!!


    Thomas

  • Hallo Thomas,



    ein Auszug aus der elterlichen Wohnung wird erst dann genehmigt, wenn
    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann
    §22 a S 2 Nr. 1 SGB II
    2. derer Bezug der Unterkunt zur Eingleiderung in den Arbeitsmak erforderlich ist oder
    §22 a S 2 Nr. 2 SGB II
    3.eine sonstiger, ähnlicher schwerwiegender Grund vorliegt
    §22 a S 2 Nr. 3 SGB II


    Wenn ein Auszug der U25 jährigen ohne Zustimmung des Amtes aus dem Elernhaus erfolgt, dann hat dies Folgen:


    U25 werden (obwohl sie nicht meh im Elternhaus wohen) weiterhin ur BG der Eltern gezählt.
    Strafregelleistng von 276 Euro, ween Ausz9ug hne Zustimmung.(§22a SGB II)
    Kein Anpuchs auf Übernahme der KDU.(§22 a S 1 SGB II)
    Kein Anspruch auf Erstertattung für die Wohnung (§23 Abs.6 SGB II)


    Gruß
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Liebes Kätzchen,
    hab mir gerad mal den letzten Beitrag durchgelesen. Das ist ja heftig. Obwohl das Kind unter 25 allein für sich aufkommen kann, also keine Unterstützung braucht, wird es zur BG der Eltern gezählt?
    Was bedeutet KDU?

  • Hallo loreley,


    in der obrigen Fragestellung geht NICHT hervor, das die genannte Person eigenes Einkomen hat, sprich das sie für ihren eigenen Lebenunterhalt selbst aufkommen kann.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • stimmt, ich bin von der Situation in meiner Fam. ausgegangen. Mein Sohn (18) ist im Sommer mit der Schule fertig und hat eine gut bezahlte Arbeit in Aussicht - in unserer Stadt. Er wird für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen und erwartet keinerlei Unterstützung von einem Amt. Ich werd die ARGE informieren, da mir dann für dieses Kind auch keine Unterstützung mehr zusteht.
    Es wäre äußerst schade für den jungen Menschen, würd man ihm schon den Start ins Erwachsenenleben so schwer machen und vermiesen.
    - und KDU?- hängt irgendwie mit Unterhalt zusammen?


    LG von Loreley

  • Hallo loreley,
    BA 9.44
    Einkommen und Vermögen der zur Bedarfsgemeinschaft gehöhrenden unverheirateten Kinder sind NICHT auf den Bedarf der Eltern anzurechnen:"


    Liebe GRüße
    Kätzchen


    KDU ist die Bezeichnung für Kosten der Unterkunft!

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • ach Kätzchen,
    manchmal begreif ich nicht so schnelle,
    entschuldige, wenn ich deine Erklärung wiederhole, um sicher zu gehen, dass ich richtig versteh:


    so hab ich auch Schwierigkeiten mit den Abkürzungen, ich fantasier mir was zusammen, so könnte bei BA das B für Bedarf? stehen und das A für Anrechnung?


    Aber wenn ich richtig versteh, kann mein Sohn in der elterlichen Whg. leben, einer Arbeit nachgehen und er braucht nur anteilmäßiges Wohngeld zahlen, denn das wird mir abgezogen, logischerweise. Er würde dann nicht mehr in der Berechnung der ARGE auftauchen, könnte aber etliches seines selbst verdienten Geldes behalten?
    Und der zweite Sohn möchte ein ökologisches Jahr beginnen, bekommt 325 ? ca., wird es auch nicht angerechnet, wie bei mir z. B. mit den ersten 100 ? frei, dann 20 % Eigenbehalt?


    Ach, die Kinder würden vor Freude nicht ein noch aus wissen, denn bisher sind wir davon ausgegangen, dass es so berechnet werden muss. Wurde von der ARGE auch so erklärt.
    Wie erreicht man dich über Skype? Werd mich dann mal auch da anmelden.


    Und jetzt dank ich dir ganz herzlich für die Hilfsbereitschaft und kompetente Auskunft.


    loreley

  • Hallo loreley,


    wir können uns gern mal über skype unterhalten, da ich aber noch nicht genau weis wie ich nächste woche arbeiten muss, würde ich dir kurzfristig bescheid geben, wann ich erreichbar bin. Ist das ok für dich?


    Liebe Grüße
    Kätzchen


    Ich schick dir aber auch mal was per PN

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallochen an alle


    wie schon gesagt bin neu hier u hab null Plan wie das hier läuft .....


    aber nun zu meinem Problem


    Ich habe zei Kinder bin alleinerziehend u habe wie viele hier ein Problem welches darin besteht :


    Meine Tochter wird im Mai 19 Jahre alt und mein Jüngster ist 7 Jahre ,


    wir leben in einer Wohnung von einer grösse von 63,00 QM ........


    Meine Kinder haben ein Zimmer welches das kleinste ist zusammen ( Grosse schläft unter dem Hochbett )


    Wir haben die Wohnung noch nicht lange u im Grunde gefällt sie uns sehr gut .


    Nun ist es gekommen wie es kommen musste u Dispute traten auf u werden schlimmer es ist keiner mehr mit der Wohnsituation zufrieden u reibt alle auf .... was sich leider auch auf die Schulichen Leistung meines Jüngsten
    nieder lässt ..


    Meine Tochter hat nun die Möglichkeit eine kleine EinraumWohnung als Untermieterrin zu bekommen ( Besitzer arbeitet u Wohnt in der Schweiz u kommt einmal im Monat heim )


    Wir halten den Zustand einfach nicht mehr stand u möchte nun auf der Arge den Härtefall u den Auszug meiner Tochter beantragen


    hinzu kommt das sie eine Ausbildung im Ort in Aussicht hat ab August mit dessen Verdienst sie ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann .


    Meine Frage nun


    Wie stelle ich es am schlausten an das mir dieser Schritt gelingt ?


    Hab echt nul Plan was ich noch machen soll da nicht nur ich sondern auch mein Jüngster sehr unter den ständigen Disputen leidet :-(


    Hat jemand einen Rat???????


    Bin über jede Antwort u Hilfe sehr dankbar


    LG Black-Rose36

  • Hallo!


    Wie war das doch gleich Deine 19 Jährige Tochter und Dein 7 jähriger Sohn in einem Zimmer ?


    Ist ja fast wie bei den Beiden hier aus dem Irak stammenden Kids wo der 18 jährige Sohn auch noch mit der 15 jährigen Tochter ein Zimmer teilen musste. Tja, ich glaub die Kleine hat sich das beim Jugendamt beschwert das der Bruder immer ins Zimmer gelatscht kam und dann durfte die Mama sich doch tatsächlich nach einer größeren Wohnung umschauen. Aber wie ich das von Dir verstanden habe ist Deine große Tochter da ganz anders gestrickt und freut sich wenn der kleine Bruder zuschaut wenn sie sich umzieht, richtig? Die hat da selbstverständlich keine Probleme mit, siehste so sind Frauen gestrickt, Jungs haben mit jüngeren Schwestern keine Probleme, die aber mit älteren Brüdern, Jüngere Brüder haben demnach keine Probleme mit ältern Schwestern, aber die wiederum .....???? oder habe ich mich jetzt vertan?? Ich denke da fragste am Besten noch mal nach, ich bin mir nämlich echt nicht mehr ganz sicher ob ich da nicht was vertausche! :D können ja morgen noch mal den Sachverhalt klären, wenn Du nachgefragt hast!



    Gruss

  • Hallo ihr lieben,


    ich bin letztes Jahr umgezogen, damals bezog ich aufstockendes Hartz IV, was mir nach dem Umzug nicht mehr genähmigt wurde, da ich arbeitslos wurde und ohne Zustimmung des AA umgezogen bin, was aber nicht stimmt, ich hatte mir vorher Rat geholt.


    Nun ist seid dem schon 1 Jahr vergangen und ich musste zusehen wie ich um die Runden kommen sollte. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06.2009 aus und nun habe ich mich auch von meinem Freund getrennt. Ich weiß das das ALG I nicht ausreicht, so wie beim letzten mal. Habe ich eventuell die Möglichkeit das mir dieses mal Hartz IV genehmigt wird?


    Bei meiner Mutter kann ich nicht einziehen, sie ist selber HArtz IV Empfängerin und hat nur eine 2-Zimmer Wohnung.
    Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun soll?
    Vielen Dank

  • Ich habe ein Großes Problem. Ich bin 24 und wohne wieder bei meinen Eltern in der Wohnung. Mein Problem: Ich habe keinen eigenen Raum, ich muss im Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Noch dazu kommen Große Probleme mit meinen Eltern, wir verstehen uns keineswegs mehr, und dadurch das ich mich immer mit ihnen in der Stube aufhalten muß, wird es immer schlimmer, obwohl..noch schlimmer kann es kaum werden..ich kann zusehend wie sich mein Charakter dadurch gegenüber Ihnen total verändert...und auch allgemein. Ich werde damit ncht fertig. Keine Privatsphäre zu haben..immer nur unter Beobachtung zu stehen...
    IDadurch, das ich in derStube schlafen muss und sich ja auch meine Elter darun aufhalten, und abends auch mal Fernsehen schauen wollen, muss ich solange wach bleiben, bis die ins Bett gehen...


    Was sagt ihr dazu...???
    Also ich finde einen noch härteren Härtefall kann es nicht wirklich geben..


    Wenn mir das die Arge nicht genehmigt, eine eigene Wohnung zu nehmen, dann können die mich in der Klapse einweisen, so sehr ist meine Psyche angeknackst...mein Leben besteht nur noch aus Gedanken wie ich am besten raus komme udn aus heulen.
    Wenn mich mein Vater beschimpft bis aufs Böse z. B. das ich es verdient habe, einmal an den richtigen Kerl zu geraten, der mich mal richtig verprügelt....Er hat ja auch schon meiner Mutter gedroht sie umzubringen, oder auch Selbstmorddrohungen...
    Als er meiner Mutter gedroht hat, habe ich die >Polizei gerufen...


    Eine Arbeit bekomme ich, da wo ich wohne nicht so einfach ohne Führerschein...wenn ich eine hätte, wäre das ausziehen ja kein Problem.

  • Ich habe ein Großes Problem. Ich bin 24 und wohne wieder bei meinen Eltern in der Wohnung. Mein Problem: Ich habe keinen eigenen Raum, ich muss im Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Noch dazu kommen Große Probleme mit meinen Eltern, wir verstehen uns keineswegs mehr, und dadurch das ich mich immer mit ihnen in der Stube aufhalten muß, wird es immer schlimmer, obwohl..noch schlimmer kann es kaum werden..ich kann zusehend wie sich mein Charakter dadurch gegenüber Ihnen total verändert...und auch allgemein. Ich werde damit ncht fertig. Keine Privatsphäre zu haben..immer nur unter Beobachtung zu stehen...
    IDadurch, das ich in derStube schlafen muss und sich ja auch meine Elter darun aufhalten, und abends auch mal Fernsehen schauen wollen, muss ich solange wach bleiben, bis die ins Bett gehen...


    Was sagt ihr dazu...???
    Also ich finde einen noch härteren Härtefall kann es nicht wirklich geben..


    Wenn mir das die Arge nicht genehmigt, eine eigene Wohnung zu nehmen, dann können die mich in der Klapse einweisen, so sehr ist meine Psyche angeknackst...mein Leben besteht nur noch aus Gedanken wie ich am besten raus komme udn aus heulen.
    Wenn mich mein Vater beschimpft bis aufs Böse z. B. das ich es verdient habe, einmal an den richtigen Kerl zu geraten, der mich mal richtig verprügelt....Er hat ja auch schon meiner Mutter gedroht sie umzubringen, oder auch Selbstmorddrohungen...
    Als er meiner Mutter gedroht hat, habe ich die >Polizei gerufen...


    Eine Arbeit bekomme ich, da wo ich wohne nicht so einfach ohne Führerschein...wenn ich eine hätte, wäre das ausziehen ja kein Problem.

  • Hallo zusammen ich bin neu hier und bitte ganz dringen um hilfe !


    ich bin 19 Jahre alt bin Ausbildungssuchend,meine Mutter und mein stiefvater beziehen beide abg2 also ich auch .Und möchte gerne auzihen weil es zu hause echt nicht mehr zum aushalten ist. Meine mutter macht mich psyschisch echt fertig. Sie mäckelt nur an mir rum sagt ich wäre zu pfaul zum arbeiten beleidigt mich mischt sie in meine beziehungen ein und kassiert mein abg2 ein so das ich noch nicht mal mir anziehsachen kaufen kann :eek:sogar meine bank karte zieht sie ein:eek: und ich kann einfach nicht mehr.:(Ich habe schon sehr oft hier gelesen das man schwer wiegende gründe braucht zum ausziehen in wie fern schwer wiegen kann jemand ein beispiel geben oder mir tipps geben ?? ich habe auch schon mal mit meiner sachbearbeiterin gesprochen was mich bedrückt und das ich echt schon an depressionen leide und heul krämpfen: sie meinte das reicht nicht aus deswegen wäre ich echt dankbar wenn mir jemand helfen kann oder tipps gibt wie ich am besten zu hause raus kann.


    danke im vorraus


    Dein-Engel