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#1
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Hallo habe an euch mal folgende Frage
![]() auch wenn diese ähnlicherweise hier schon gestellt ist, so habe ich dennoch einige Fragen offen zu diesem Thema. _____Thema / Gründung einer WG_____ möchte eventuell mit einer guten Freundin die Momentan selbst ALG II bezieht eine WG gründen. Nun wirft sich mir aber die Fragen auf wie werden die Kosten für die Miete berechnet und wie Gross darf die Wohnung für 2 Personen sein ? Zudem spielen Gesundheitliche Probleme eine Rolle, kann man hier auch was bewirken für eine größere Wohnung ? Die ARGE sagt für 2 Personen 60qm, wie ich finde ziemlich klein da kann ich in meiner 55qm Wohnung ja auch gleich Wohnen bleiben.. Region: Schleswig-Holstein Kosten laut ARGE _________________________________ Personenanzahl 2. Baujahr vor 1976 – 327,00 € ( a ) x 2 = 654,00 € ? Baujahr ab 1976 - 373,00 € ( b ) x 2 = 746,00 € ? Fragen __________________________________ Wieviel Miete bekommt man bei einem Zusammenschluss einer WG ? Bekommt jeder bei einer Gründung der Wohngemeinschaft, die gleiche Höhe an Miete zugeteilt ? Was ist wenn die Wohnung größer ist als die ARGE in der Mietobergrenze angegeben hat ? z.B. eine 80qm ZimmerWohnung für 650 Warm ( wäre das zu Teuer ) ? Bekommt jeder den Anteil der Miete siehe oben mal 2 ? ____________________________________ Vielen Dank für eure Mühe würde mich freuen wenn der eine oder andere was genaues da wüsste... |
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#2
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Also, es stehen einem 2-Personen-Haushalt Kosten der Unterkunft für max. 60m² zu.
Auf dieser Grundlage wird auch die Berechnung der Nebenkosten erfolgen, da eine größere Wohnung auch zwangsläufig größere Nebenkosten bewirkt. Es ist also nicht nur der Mietzins zu beachten sondern auch die evtl. Nachzahlungsforderungen. Daher die genaue Aufschlüsselung der Kosten für die Unterkunft bei der Antragsstellung. Bei der Berechnung der Miete wird der Mietzins errechnet, den die Wohnung tatsächlich (jedoch nur bis zur Höhe der Angemessenheit) für den Hilfebedürftigen kosten darf, dass heißt, die Wohnung kann größer und teurer sein, wenn der Nichthilfebedürftige den Rest zahlt. Beispiel: 80m² Wohnung. Es werden nur Kosten für 30m² übernommen. 50m² müssten von Nichthilfebedürftigen getragen werden. Anspruch auf eine größere Wohnung haben lediglich Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Hallo zusammen
ich habe mal einige Fragen... Derzeit bin ich alleinerziehende Mama einer fast 3 jährigen Tochter, möchte sobald es geht wieder arbeiten. Da ich aber nur vormittags eine Betreuung habe, kam mein bester Freund, der selbst kein ALG2 erhält, auf die Idee eine WG zu gründen. Jedoch habe ich angst dadurch meinen alleinerziehenden Status zu verlieren und ich wüsste auch gerne welche Wohnung uns höchstens zusteht und was man bei so einer Gründung beachten muss! Freue mich auf eure Antworten lg |
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#4
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Hallo!
Lieber nicht. Da ein Kind in eurer Gemeinschaft lebt, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet. Demzurfolge wird dein Gehalt mit seinen ALG2-Bezügen gegengerechnet.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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hallo!!!
ich habe habe eine große frage, ich 22 mein freund 29 unsere beiden kinder M 1 jahr u 6montage, J 6 monate alt wollte gerne wissen wieviel man warmmiete von der arge bezahlt bekommt? und wie es aus sieht wenn die mehr kostet, ob sie denn denn teil bezahlen denn die arge macht und ob man denn denn rest selber zahlen kann???????????? ich hoffe das man meine frage verstehen kann
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