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Mal wieder Thema Umzug

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  #1  
Alt 01.08.2009, 18:34
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Registriert seit: 16.12.2006
Beiträge: 15
Frage Mal wieder Thema Umzug

Hallo zusammen...
Also, hier meine frage:
Mann bekommt Hartz4 , ich Arbeite , Sohn 14 Jahre.
Wohnung läuft schon immer auf meinen Namen.
Nun möchte ich Umziehen, selbe Stadt, 2 Strassen weiter.
Mein Problem: Nach Anruf bei der Arge zwecks Info, heißt es :
Umziehen ohne Erlaubnis? NEIN.
Neue Wohnung wäre genauso groß, Kosten ca. gleich hoch...
Was kann passieren wenn ich trotzdem Umziehe?
Soviel ich weiß, darf die Arge zwar Umzugskosten verweigern, sowie die Kaution.
Was kann sonst noch geschehen?
Sie müssen aber doch dann die Kosten übernehmen wie sie in der alten Wohnung wären, oder nicht ??
Über einen kleinen Rat wäre ich Dankbar, denn der Arge Mitarbeiter war äusserst Unhöflich und ich hatte fast den Eindruck, er würde alles dafür tun, mir die Sache zu verbieten...
Das ist fies, denn ich Arbeite und werde eben mit in " Bedarfsgemeinschaft" eingerechnet...
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  #2  
Alt 01.08.2009, 23:00
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Beiträge: 4
Standard Hallo Nesty1

also ich habe zur zeit im prinzip das gleiche problem!
ich habe eine drei jährige tochter,beziehe vom amt für arbeit und soziales,bin schwanger und bewohne eine zwei zimmer wohnung! ich habe keine wirkliches schlafzimmer,sondern schlafe im wohnzimmer,um meiner tochter ein zimmer zu bieten,halb so wild,nun bin ich wie gesagt im 7. monat schwager habe mich daher nach einer drei zimmer wohnung umgeschaut wo mir aber gesagt wurde dies sei nicht notwendig, da ich ein säugling problemlos ins zimmer meiner ersten tochter legen könne oder aber, bei mir mit ins wohnzimmer,nur die frage was ich tagsüber mache konnte mir keine beantworten.
ich habe demnach dennoch eine drei zimmer wohnung angemietet, da ich dachte man würde mir dann höchstens umzugskosten sowie auch kaution nicht gewähren, doch leider falsch gedacht ich muss nun 80 euro der neuen wohnung selbst zahlen,obwohl eigentlich die wohnung angemessen ist...aber halt dem umzug nicht zugestimmt wurde.

ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

lieben gruß sonja
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  #3  
Alt 02.08.2009, 10:20
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Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

@Nesty1: Willst du denn allein umziehen oder wollt ihr das alle gemeinsam?? Das kommt irgendwie nicht ganz raus.

@Sonja_83: Die Wohnung ist erst angemessen, wenn das Kind kein Säugling mehr ist.
Ich zitiere mal von der Hauptseite:
Zitat:
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
Sollte sich das später nicht ändern, würde ich das nochmal überprüfen lassen. Ich glaube nicht das die mitrechnen, bis das Kind kein Säugling mehr ist.
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  #4  
Alt 02.08.2009, 10:34
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Beiträge: 2.314
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@Nesty1
Wie du schon sagst, werden sie wohl keine Umzugskosten, Kaution übernehmen - und wenn die Wohnung vielleicht ein paar Euro mehr kostet, auch diese fortlaufend nicht (du schreibst, die Kosten sind etwa gleich hoch).

@Sonja_83
Ich könnte mir vorstellen, dass die von dir neu angemietete Wohnung zwar insgesamt "angemessen" ist, aber vielleicht trotzdem 80 € teurer war als deine vorangegangene, so dass sie diesen Mehrbetrag deswegen nicht berücksichtigen.
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  #5  
Alt 02.08.2009, 15:02
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Registriert seit: 16.12.2006
Beiträge: 15
Standard Re :Wieder mal Thema Umzug

Hallo zusammen...
Danke für die Antworten...
So, ich will natürlich mit Mann und Sohn ( 14 ) umziehen..
Der Grund ist erstens:
Ich bin der Anlage wo ich Wohne Hausmeisterin... ist ja auch toll, aber ich habe keinerlei Privatsphäre hier ( wen kümmern schon die Arbeitszeiten des Hausmeisters?? ) und bin ( da ich ja auch für Ruhe und Ordnung sorgen muss... ) immer wieder " anfechtungen" ausgesetzt.. Leider..
Hinzu kommt, das die Neue Wohnung fast neben dem Haus meiner Schwiegermutter liegt und diese von uns wg.Krankheit mitgepflegt wird..
Es wäre einfacher...
3.) Es werden aufgrund Sanierungen die Anfallen in der Anlage demnächst wieder einmal höhere Mieten fällig... und und und....
So wäre es für uns 3 besser die Neue Wohnung anzumieten...
Oder ??
Lieben Gruß,
Nesty
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  #6  
Alt 02.08.2009, 16:55
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Beiträge: 4.501
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Du kannst sicher umziehen das kann die ARGE dir nicht verbieten nur werden sie dir keine Umzugs und eventuelle Kautionskosten bezahlen.
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  #7  
Alt 02.08.2009, 20:59
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Registriert seit: 01.08.2009
Beiträge: 4
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@Doriel: Das hab ich auch gelesen gehabt als ich diese seite hier fand,aber ist doch ein totaler witz,in spätestens einem halben jahr würde ich deennoch umziehen,aber gut ich werde es so oder so machen

@lirafe: ja die wohnung ist ca. 80 euro teurer wie emine biseherige,aber demnach auch 10 quadratmeter grösser,und 1 Zimmer mehr,aber das scheint dabei keine rolle zu spielen
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  #8  
Alt 02.08.2009, 21:03
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Beiträge: 2.314
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@Sonja_83
Ja siehste, das dachte ich mir; daher eben übernehmen sie genau diese 80 € nicht. Damit dürfte dann etzt auch Doriel wissen, woran er ist.
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  #9  
Alt 02.08.2009, 21:29
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Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
@Sonja_83
Ja siehste, das dachte ich mir; daher eben übernehmen sie genau diese 80 € nicht. Damit dürfte dann etzt auch Doriel wissen, woran er ist.
Erstmal bin ich weiblich *hust*
und das ändert ja nichts an der Tatsache, das die Wohnung später ja angemessen ist und sie das dann nochmal klären sollte.
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