|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo ihr lieben, ich wollte mal fragen und hoffe das mir einer von euch helfen kann bzw darüber bescheid weiß ! Also, ich bin zur Zeit alleinerziehend und somit Mutter von zwei kleinen Kindern.Könnte jetzt bald einen Mini,-Nebenjob haben das heißt von zuhaus aus am Telefon als Callerin...Verdienst wäre unterschiedlich und richtiet sich je nachdem wieviel Termine,Gespräche usw ich führe ! Habe ein Hauptkonto wo eben alles drauf kommt wie Kindergeld,Arbeitslosengeld2 usw von diesem Konto gehen auch die Sachen wie Miete,Strom usw weg...Jetzt meine Frage: darf ich ein 2tes Konto aber auf einer anderen Bank haben,der Grund hierfür ist einfach dies,dass ich gerne etwas Geld sparen möchte oder auch zurück legen würde für Kindersachen,Kleidung usw...100 Euro darf ich dazu verdienen alles was drüber ist muß ich der Arge mitteilen bekommt das Arbeitsamt eigentlich sowas mit also ich meine eine andere Bank ist doch schwieriger zu überprüfen oder ?! Bei dem Nebenjob könnte ich zwischen 80-150 Euro verdienen ist vieleicht nicht vie,l aber für mich schon !!! kennt sich da jemand aus ?
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
bin über jede antwort dankbar !!
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Alles was Du dazu verdienst mußt Du angeben, also auch 100 € ( Änderungsmitteilung )
Und das mit dem 2. Konto denke mal bekommt das Amt raus. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Hallo,
du darfst so viele Konten haben, wie du willst. Du musst aber alle (!) Einnahmen bei der Arbeitsagentur angeben. Die Arbeitsagenturen können zudem - wenn sie wollen - durch direkte Verknüpfung mit den Banken sehen, welche Konten du hast. Grüße, Joachim |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Und das Gute daran ist, für das zweite Konto brauchst du nicht die Kontoauszüge vorlegen
__________________
http://juris.bundessozialgericht.de/...cht=bsg&Art=en |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Zitat:
so einfach machen die es einen nun nicht mit dem geldverstecken. |
|
#7
|
|||
|
|||
|
@ Was für ein Schwachsinn !!!
Liebe Leute, zum einen gibt es keine Verknüpfungen zu Banken und Sparkassen um zu erfahren wer dort ein Konto hat! Einzig Finanzämter sind in der Lage, sofern begründet hier Mitteilungen an die Banken zu machen das Pfändungen ect. vorliegen und somit um Auskunft über ein gezielt zu ermittelndes Konto erfolgen darf. Die ARGEn haben prinzipiell kein recht bei einer Bank zu hinterfragen ob Ihre Kunden dort Konten besitzen! Natürlich gilt wenn berechtigter Vedacht besteht können gerichtliche Verfügungen beantragt werden um gezielt prüfen zu können. Über die Rentenversicherungsanstalten erfahren die ARGEn viel mehr denn darüber kann in Erfahrung gebracht werden ob für einen Kunden dort von einem Unternehmen die entsprechenden Einzahlungen erfolgen, was dann wiederum dazu führt das die ARGE bei dem Kunden/ Leistungsbezieher natürlich dieses Arbeitsverhältnis hinterfragt und hier sage ich nur : Dumm sind die nicht, wenn das erfolg wissen die bereits mehr! Es ist richtig, s ist unerheblich wie viele Konten jemand hat, alle Geldbewegungen sind durch Nachfrage zu belegen und zu dokumentieren, deshalb kopieren die ARGEn sehr oft die Kontoauszüge, weil das eintragen in das interne PC Datensytem viel zu Zeitaufwendig ist. Hier gilt ver Angaben nicht umgehend macht dem wir vorsätzlicher Betrug unterstellt , sowie fehlende Mitwirkungspflicht- heisst umgehendes Melden der Veränderungen! Hoffe jetzt sind die (Un-)klarheiten beseitigt! Ob jemand arbeitet |
|
#8
|
|||
|
|||
|
@Danielo
Glaubst du, dass "die" wirklich auch Konten prüfen, für die man Vollmacht hat? Das hieße ja, dass die Konten von Personen kontrollieren, die gar nichts mit H IV zu tun haben müssen. Ich beispielsweise habe u.a. auch Vollmacht für das Konto meiner knapp 80jährigen Mutter, weil die einfach mal nicht immer alles alleine bewältigen kann (also Wege etc.) |
|
#9
|
|||
|
|||
|
die arge arbeitet mit dem bundesamt für finanzen zusammen. dort sind alle konten und versicherungen registriert. hier mal eine zusammenfassung der entsprechenden behörden. glaubt bloß nicht, dass die nichts merken. es geht dabei nicht um die höhe der vermögen, sondern letztlich darum, dass die betroffenen noch weitere konten/depots haben. und dann kann die arge davon die kontoauszüge verlangen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesa...3%BCr_Finanzen |
|
#10
|
|||
|
|||
|
@Danielo, habe das von dir hier "Eingebrachte" nicht gefunden unter dem Link. Vielleicht kopierst du mir einfach mal den betreffenden Absatz, der das aussagt, was du geschrieben hattest?! - Wäre toll.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zweites Konto | kimba201963 | Kindesunterhalt | 2 | 10.12.2009 13:06 |
| Wie hoch darf die Miete sein und wieviel qm darf sie haben | Akasha234 | Wohnung und Miete | 8 | 18.04.2009 18:03 |
| Harz 4 Erstantrag wieviel geld darf ich auf dem konto haben? | Martina0909 | Anspruch und Leistungen | 1 | 06.01.2009 12:21 |
| Wieviel Geld darf ich auf dem Konto haben wenn "ICH" ALG II beantrage | Schatana | Vermögensanrechnung | 2 | 11.10.2008 09:58 |
| Darf ich grösseren angesparten betrag auf Konto haben?? | DanielBeier | Anspruch und Leistungen | 1 | 30.06.2008 16:43 |