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#11
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Hallo,
ich habe etwas gefunden zu den Kontodaten. Da steht, dass das Amt die Daten nicht einsehen darf nur die Kontoauszüge. Dann kommt noch ein "aber aufgepasst" dahinter am besten mal nachlesen. Ist eine Pdf Datei letzter Artikel auf Seite 10. https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf |
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#12
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Kann das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen?
Nein. Die ARGEn haben keinen direkten Zugriff auf Ihre Kontendaten. Grundsätzlich wird die ARGE Sie auffordern, Ihre Kontoauszüge vorzulegen. Aber aufgepasst: Die BA ist berechtigt, für die ARGE einen Datenabgleich durchzuführen (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). So kann von Gesetzes wegen eine ARGE über das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen) erfahren, bei welchen Geldinstituten Sie Konten, Sparbücher etc. haben. Grundsätzlich haben die ARGEn die rechtliche Möglichkeit, Ihre Bank im Einzelfall nach dem Kontostand zu befragen. Die Banken und Sparkassen müssen nach § 60 Abs. 2 SGB II Auskunft über Gutachten oder verwahrte Vermögensgegenstände erteilen.Eine solche Anfrage kommt aber nur in Betracht, wenn der Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt. Nach § 67a Abs. 2 SGB X sind für den Antrag benötigten Daten beim Antragsteller zu erheben. Sind die Informationen des Hilfesuchenden bei der Antragstellung nach der Auffassung der ARGE nicht ausreichend, so muss der Antragsteller aufgefordert werden, weitere Angaben zu machen und ggf. zu belegen. Außerhalb des Verdachts auf Leistungsmissbrauch kommt die Anfrage bei der Bank grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Hilfesuchende darüber unterrichtet ist und zustimmt. Ansonsten hat die ARGE bei Fehlen der erforderlichen Angaben den Antrag abzulehnen. |
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