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Darf ich ein zweites Konto bei einer anderen Bank haben ????

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  #11  
Alt 19.02.2010, 13:07
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Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 365
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Hallo,
ich habe etwas gefunden zu den Kontodaten. Da steht, dass das Amt die Daten nicht einsehen darf nur die Kontoauszüge. Dann kommt noch ein "aber aufgepasst" dahinter am besten mal nachlesen. Ist eine Pdf Datei letzter Artikel auf Seite 10.

https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf
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  #12  
Alt 19.02.2010, 15:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

Kann das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen?


Nein.

Die ARGEn haben keinen direkten Zugriff auf Ihre
Kontendaten. Grundsätzlich wird die ARGE Sie auffordern,
Ihre Kontoauszüge vorzulegen. Aber aufgepasst: Die BA ist
berechtigt, für die ARGE einen Datenabgleich durchzuführen
(§ 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). So kann von Gesetzes wegen eine
ARGE über das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt
für Finanzen) erfahren, bei welchen Geldinstituten Sie
Konten, Sparbücher etc. haben.


Grundsätzlich haben die ARGEn die rechtliche Möglichkeit,
Ihre Bank im Einzelfall nach dem Kontostand zu befragen.
Die Banken und Sparkassen müssen nach § 60 Abs. 2 SGB II
Auskunft über Gutachten oder verwahrte Vermögensgegenstände
erteilen.Eine solche Anfrage kommt aber nur in Betracht,
wenn der Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt.

Nach § 67a Abs. 2 SGB X sind für den Antrag benötigten
Daten beim Antragsteller zu erheben. Sind die Informationen
des Hilfesuchenden bei der Antragstellung nach der Auffassung
der ARGE nicht ausreichend, so muss der Antragsteller
aufgefordert werden, weitere Angaben zu machen und ggf. zu
belegen. Außerhalb des Verdachts auf Leistungsmissbrauch
kommt die Anfrage bei der Bank grundsätzlich nur in Betracht,
wenn der Hilfesuchende darüber unterrichtet ist und
zustimmt. Ansonsten hat die ARGE bei Fehlen der erforderlichen
Angaben den Antrag abzulehnen.
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