Wohnung zu groß?

  • Hallo,


    und zwar ist von einer Bekannten von mir die Beziehung auseinander gegangen. Ihr Lebenspartner zieht diese woche schon aus. Sie hat jetzt eine 95m² wohnung, aber ihr würden ja dann 85m² zustehen. Jetzt meine Frage(n):


    1. Übernimmt die ARGE jetzt die Mietkosten und wenn ja wie lange?
    2. Muss sie unbediengt ausziehen oder kann die ARGE auch sagen das sie in der Wohnung bleiben kann bei voller Mietübernahme?


    oder 3. Gibt es da ein Grundsatzurteil bzw Überhaupt ein Gerichtsurteil?


    Ich bedanke mich schon mal im vorraus.


    Mit freundlichen Grüßen
    Bluebuddy83

  • So weit ich weiß, kann die ARGe es genehmigen, dass sie dort wohnen bleibt, allerdings dann nur unter der Vorraussetzung, wenn sie für die 10m² selbst aufkommen würde.
    Mir wurde gesagt, wenn man einen netten Arbeiter dort hat, dann wird es einem genehmigt und wenn man auf einen trifft, der nicht so sonderlich nett ist, sagt er sogar dann nein, selbst wenn man die Differenz übernehmen würde.
    Sag ihr vielleicht, dass sie bei der ARGE anrufen soll oder sich dort einen Termin machen soll, um sich beraten zu lassen.

  • Wenn deine Bekannte alleine ist stehen ihr keine 85 qm zu das ist viel zu groß.Die ARGE übernimmt die Mietkosten längstens für ein halbes Jahr.Sie wird aufgefordert werden sich eine kleinere Wohnung zu suchen.Dies kann sie tun muß es aber nicht wird aber nur die angemessenen Wohnkosten bekommen und müßte dann schauen ob sie den Restbetrag selbst zahlt oder eben umzieht.