amt zahlt keine kaution

  • hallo


    ich habe da ein problem
    ich war am arbeiten alte wohnung gekündigt zum 31.10.09
    am 22.09.09 habe ich den neuen mietvertrag unterschrieben
    28.09.09 kündigung vom arbeitgeber:mad:
    28.09.09 bei arbeitsamt gemeldet
    habe noch rest gehalt für 2 wochen bekommen 26.10.09
    28.10.09 bei arbeitplus (arge) gemeldet


    unzug in die neue wohnung


    bis alg1 berechnet war es schon 6.11.09 habe anspruch
    09.11.09 bei arge nochmal gemeldetda alg1 nicht reicht
    antrag erst am 18.11.09 von sb angenommen (urlaub)
    anspruch besteht alg2 aber ich muss ca 50 euro selber von der kaltmiete tragen ist auch ok
    sb teilte mir mit das rückw. vom 28.10.09 gezahlt wird aber das keine kaution gezahlt werden kann
    da ich mir die wohnung nicht genehmigt haben lassen


    da frage ich mich wie ich das hätte machen sollen ich war am arbeiten und bin bei der unterzeichnung des mietvertrag davon ausgegangen das mein arbeitgeber mich weiter beschäftigt!!



    wer kann mir helfen

  • Die ARGE hat recht !


    Da der Mietvertrag außerhalb der Leistungszeit abgeschlossen wurde, wird er als bestehendes Mietverhältnis bewertet. Das Amt kann nur Kautionen übernehmen, wenn die Wohnung genehmigt wurde und der Vertrag nachträglich unterschrieben wird.


    In deinem Fall lag schon ein Vertrag vor. Das bedeutet, das du keinen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung hattest. Was dazu führt das keine KAUTION gewährt werden kann.


    Somit kein Anspruch auf KAUTION. LEIDER